Erneut Sammelanhörung in NRW?

Nach uns vorliegenden Angaben soll am 14.12.2007 eine Sammelanhörung von mutmaßlichen Flüchtlingen aus Aserbaidschan in der zentralen Ausländerbehörde Bielefeld stattfinden. Die grundsätzliche Möglichkeit zu einer solchen Sammelanhörung ist in § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG geregelt. Das zuständige Landesinnenministerium wendet sich auf Anfrage einer zentralen Ausländerbehörde an das Bundesinnenministerium, das über das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft in dem betreffenden Staat eine Anfrage an das dortige Außenministerium stellt. Dort wird die Delegation dann zusammengestellt und mit einem konkreten Arbeitsauftrag versehen. Die Namen der Delegationsmitglieder und der Arbeitsauftrag werden in Form einer Verbalnote über die deutsche Botschaft an das deutsche Außenministerium zurückgeleitet.

Aserbaidschan hat eine gemeinsame Grenze mit Armenien, in deren Verlauf sich die Enklave Nagorny-Karabach befindet. Allerdings ist der Konflikt um diese Enklave auch zwölf Jahre nach der Unterzeichnung eines Waffenstillstandsabkommens noch immer ungelöst. In Aserbaidschan leben Staatsbürger und Staatsbürgerinnen armenischer Volkszugehörigkeit, sie leben als assimilierte Aserbaidschaner (Azeris) unter prekären Verhältnissen. Sie werden von der aserbaidschanischen Regierung bewusst nicht integriert, um damit nicht zu suggerieren, man erkenne den Verlust von Nagorny-Karabach an. Darüber hinaus gibt es keine obligatorische Krankenversicherung im Land, für die Gruppe der Azeris ist eine private Krankenversicherung besonders schwer zu finanzieren.

Darüber hinaus sagt der Jahresbericht von Amnesty International 2007 aus, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit Einschränkungen unterworfen ist. Insbesondere Vertreter von Medien und Presseorganen sind regelmäßig Restriktionen, bis hin zu fingierten Gerichtsverfahren und langjährigen Verurteilungen ausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass am 14.12.2007 eine Sammelanhörung mutmaßlich aserbaidschanischer Flüchtlinge in der ZAB Bielefeld stattfindet?

2. Wie viele der dort vorzuführenden Flüchtlinge stammen aus NRW?

3. Befinden sich unter den vorzuführenden Flüchtlingen Menschen armenischer Volkszugehörigkeit?

4. Wie bewertet die nordrhein-westfälische Landesregierung die Rückführung von Flüchtlingen nach Aserbaidschan angesichts der prekären Situation im Land insbesondere für Menschen armenischer Volkszugehörigkeit?