Überprüfung gewerblicher Dunstabzugshauben durch das Schornsteinfegerhandwerk

In 13 Bundesländern werden die gewerblichen Dunstabzugshauben jährlich durch die Schornsteinfeger überprüft. Dunstabzugshauben im gewerblichen Bereich sind potentielle Brandherde. Seit Jahren weisen das Schornsteinfegerhandwerk und die einschlägige Fachpresse auf diesen Sachverhalt hin. Auch der Deutsche Fachverband für Luft und Wasserhygiene e.V. (DFLW e.V.) hat mehrfach deutlich gemacht, dass verschmutzte Küchenabluftanlagen gefährlich sind. Nach Aussage des DFLW e.V. greift die TPrüfVO NRW jedoch nicht bei den Kontrollen an gewerblich betriebenen Dunstabzugshauben in Küchen. Unterstützt wird eine Festschreibung von Überprüfungen an gewerblichen Dunstabzugshauben auch von den Brandversicherern, Veterinärämtern, Feuerwehren, Berufsgenossenschaften und dem staatlichen Arbeitsschutz. Neben den Aspekten der Hygiene, Wirtschaftlichkeit und Brandgefahr würden diese regelmäßigen Überprüfungen bei Reinigungsfirmen und anderen Fachfirmen neue Arbeitsplätze schaffen.

Wir fragen deshalb die Landesregierung:

Warum werden gewerbliche Dunstabzugshauben in Nordrhein-Westfalen nicht durch das Schornsteinfegerhandwerk überprüft?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 30. November 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie und dem Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Grundsätzlich sind Bauherrinnen und Bauherren sowie Betreiberinnen und Betreiber von baulichen Anlagen - unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik - zur ordnungsgemäßen Instandhaltung gemäß § 3 Absatz 1 der Landesbauordnung (BauO NRW) verpflichtet. In einschlägigen technischen Regelwerken, z. B. der VDI-Richtlinie 6022, wird dabei insbesondere auf das Erfordernis der regelmäßigen Reinigung von Lüftungsanlagen und Lüftungsleitungen, wozu auch gewerbliche Dunstabzugshauben gehören, hingewiesen.

Moderne Dunstabzugshauben für die gewerbliche Nutzung in Küchen und Imbisseinrichtungen weisen Fettfangfilter auf, die leicht täglich in Spülmaschinen gereinigt werden können, so dass bei Beachtung der Betriebsanleitungen dieser Abzugshauben von einer gefahrfreien Nutzung ausgegangen werden kann. Eine jährliche Überprüfung der Dunstabzugshauben durch Schornsteinfeger würde die Sicherheit nicht wesentlich erhöhen, da die Betreiberin und der Betreiber kontinuierlich auf die Sauberkeit und die Reinigung achten müssen.

Eine Überprüfungspflicht für Dunstabzugshauben wäre erst dann zu rechtfertigen, wenn mangelhafte Instandhaltung dieser technischen Anlagen wesentlichen Anteil an Brandursachen hätte. Die Schadenversicherer berichten aber regelmäßig, dass Fehler an elektrischen Anlagen den größten Teil der Brände verursachen.

Anders verhält sich der Sachverhalt bei Sonderbauten, bei denen aufgrund der besonderen Art oder Nutzung von höheren Gefahren auszugehen ist. Dort werden die Betriebssicherheit und Wirksamkeit der bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen bestimmter Anlagen, auch der Küchenabluftanlagen als besondere Art der Lüftungsanlagen, regelmäßig durch staatlich anerkannte Sachverständige gemäß Technischer Prüfverordnung (TPrüfVO) geprüft; diese Sachverständigen müssen neben einer Ingenieurausbildung besondere Fachkunde nachweisen. Angehörige des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht.