Novelle der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) duldet keinen weiteren Aufschub!

Mit der Beschlussfassung der 5. Novelle zur HOAI 1996 erteilte der Bundesrat der Bundesregierung den Auftrag, eine Novellierung der HOAI u. a. mit dem Ziel einzuleiten, das Novellierungswerk zu verschlanken, praktikabler zu gestalten, aber auch die Honorartafeln anzuheben. Die 1996 in zwei Schritten gewährte Erhöhung mit insgesamt 8 % Aufschlag auf die damaligen Tafelwerte ist inzwischen von der Inflation deutlich überholt worden.

Bis auf die Erstellung des sog. Statusbericht HOAI 2000 Plus und Arbeitspapieren in den zuständigen Bundesministerien ist seitdem seitens des beim Bund zuständigen Wirtschaftsministeriums nicht weiter an der Einleitung einer Novelle der HOAI gearbeitet worden. Auch liegen keine schriftlichen Ausführungen zum Stand des Novellierungsverfahrens seitens der Bundesregierung vor.

In der Zwischenzeit haben jedoch viele Architektur- und Ingenieurbüros ihre Tätigkeit nicht nur aufgrund der schlechten baukonjunkturellen Lage in den letzten Jahren, sondern insbesondere auch wegen der Nichtauskömmlichkeit der Honorare einstellen bzw. Mitarbeiter/Innen entlassen müssen.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die wirtschaftliche Lage der Architekten und Bauingenieure in NRW?

2. Ist die Landesregierung nicht auch der Meinung, dass eine Novellierung der HOAI dringend geboten ist?

3. Wenn nicht, warum nicht?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Auskömmlichkeit der Honorare nach der z. Zt. geltenden, sich aber auf dem Preisniveau vor 1996 befindenden Honorarordnung?

5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um eine zügige Novellierung der HOAI im Bundesrat einzuleiten bzw. welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, einzuleiten?

Antwort der Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 12. Dezember 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen und Verkehr, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie:

Zur Frage 1:

Die Landesregierung schätzt die wirtschaftliche Lage der Architekten und freiberuflichen beratenden Ingenieure im Bauwesen in Nordrhein-Westfalen als schwierig ein. Ob der konjunkturelle Aufschwung im Baugewerbe zu einer signifikanten Verbesserung der Auftragssituation führen wird, bleibt abzuwarten.

Zur Frage 2:

Ja.

Zur Frage 3:

Die Beantwortung erübrigt sich, siehe Antwort zu Frage 2.

Zur Frage 4:

Sofern an einer Vorgabe von Honoraren durch die HOAI festgehalten wird, ist es nach Auffassung der Landesregierung insbesondere für kleine und mittlere Büros erforderlich, die Honorare der HOAI an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen und zumindest für einen Inflationsausgleich seit der letzten Preisanpassung zu sorgen.

Zur Frage 5:

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wird derzeit an der Erstellung eines Referentenentwurfs gearbeitet. Das Bundesministerium beabsichtigt, die Länder möglichst frühzeitig einzubeziehen. Die Landesregierung wird sich aktiv in diesen Prozess einbringen.