Wer trägt die Kosten für das weitere Planungsverfahren für eine neue Zeche "Donar"?
Der Gesamtverband Steinkohle hat auf dem diesjährigen Steinkohletag (Motto "Steinkohle Optionen für die Zukunft") am 06.11.2007 in Essen noch einmal seine Absicht bekräftigt, an den Plänen zur Errichtung eines neuen "subventionsfreien" Bergwerkes nördlich von Hamm festzuhalten. Mit dem Projekt "Donar" will die Deutsche Steinkohle AG (DSK), die zwar den Antrag zur Errichtung des Bergwerks gestellt hat, es aber nicht selbst betreiben möchte, die Kokskohlenförderung in Deutschland langfristig sicherstellen. Um einen wirtschaftlichen, das heißt subventionsfreien Kohleabbau betreiben zu können, bedarf es nach Auffassung des Gesamtverbandes allerdings einer "Stabilisierung der Weltmarktpreise auf einem bestimmten Niveau". Den versprochenen privaten Investor für "Donar" konnte die DSK bislang nicht präsentieren.
Der Leiter des Kompetenzbereichs "Umwelt und Ressourcen" beim Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung in Essen, Dr. Manuel Frondel, hält die Planungen der DSK zum Bergwerk "Donar" laut einem Zeitungsartikel vom 14. Juni 2007 (DIE WELT "Kohle ganz ohne Subventionen") für eine "Ente" und "reine Öffentlichkeitsarbeit, die sich die DSK schätzungsweise zehn Millionen Euro kosten lässt". Das ganze Projekt bezeichnet er als "nicht realistisch".
In ihrer Antwort (Drucksache 14/2809) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Romberg und Dr. Gerhard Papke führt die Landesregierung am 27. Oktober 2006 aus, dass die RAG bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der Planung des Projekts "Donar" keine Subventionsmittel verwendet hat. Weiterhin heißt es, dass dies über die jährliche Kostenprüfung durch den Zuwendungsgeber auch zukünftig sichergestellt wird.
Aus dem Bericht der Landesregierung "Stand und nächste Schritte des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens für eine neue Zeche Donar" (Vorlage 14/1260) geht hervor, dass nach derzeitigem Stand ein Planfeststellungsbeschluss über den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan ab etwa Ende 2011 / Anfang 2012 ergehen könnte.
Der Steinkohlenbergbau finanziert sich bislang im Wesentlichen durch die vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen gezahlten Absatzbeihilfen, eigene Erlöse und dem Eigenbeitrag aus den Ergebnissen des Industriekonzerns (weißer Bereich). Reichen diese Mittel nicht aus, um die Verpflichtungen des Bergbaus zu decken, so muss der weiße Bereich der RAG aufgrund des bestehenden Haftungsverbundes diese Defizite ausgleichen (Haftungsverbund).
Daraus lässt sich schließen, dass die RAG die bisherigen Ausgaben für das bergrechtliche Genehmigungsverfahren der Zeche "Donar" nicht als Produktionskosten des subventionierten Bergbaus ausgewiesen hat, sondern diese vielmehr aus den Erlösen des subventionsfreien "weißen" Bereichs finanziert wurden.
Mit dem am 07. Februar 2007 beschlossenen Ausstieg aus dem subventionierten deutschen Steinkohlenbergbau ergibt sich allerdings eine völlig neue Ausgangslage für eine weitere "subventionsfreie" Finanzierung der für die Genehmigung von "Donar" noch erforderlichen Gutachten, regionalplanerischen und bergrechtlichen Verfahren sowie Umweltverträglichkeitsstudien.
Während sich der "schwarze" und "weiße" Bereich der RAG bereits organisatorisch neu aufgestellt haben, kann die rechtliche Trennung des Bergbaus von den Industrieaktivitäten der RAG erst nach Verabschiedung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes im Deutschen Bundestag und der anschließenden Gründung der RAG-Stiftung erfolgen. Sollte der vorgesehene Zeitplan eingehalten werden, wird die RAG-Stiftung im Dezember neue Eigentümerin der RAG Aktiengesellschaft (Deutsche Steinkohle AG und RAG Bildung GmbH). Mit dieser Trennung vollzieht sich auch die Auflösung des Haftungsverbundes.
Mit der Übertragung der Bergbauaktivitäten der RAG an die Steinkohle-Stiftung wird der Industriekonzern "Evonik Industries AG" (weißer Bereich) von sämtlichen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Bergbau befreit.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung Einschätzungen, das Projekt "Donar" sei nicht realistisch?
2. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Landesregierung für das bergrechtliche Genehmigungsverfahren für die neue Zeche "Donar"?
3. Wer trägt die zukünftig anfallenden Kosten für die weiteren Schritte des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach Auflösung des Haftungsverbundes?
4. Wäre es zulässig und aus Sicht der Landesregierung unterstützenswert, das Vermögen der RAG-Stiftung zur Finanzierung der anfallenden Planungskosten für das Bergwerk "Donar" einzusetzen?
5. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass zur Finanzierung der Planungskosten auch zukünftig keine Subventionsmittel eingesetzt werden?
Antwort der Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 14. Dezember 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister:
Zur Frage 1:
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass ein wirtschaftlicher Betrieb von Steinkohlenbergbau in Deutschland absehbar nicht möglich ist. Die nach wie vor nicht geklärten bzw. offenen Voraussetzungen für die Realisierung eines ohne Subventionen wirtschaftlichen Bergwerks „Donar" bestätigen diese Einschätzung. Gleichwohl hat die Landesregierung im Rahmen der Verhandlungen über die Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland und das Kohlefinanzierungspaket darauf hingewiesen, dass diese Einschätzung keine Entscheidung gegen einen Steinkohlenbergbau in Nordrhein-Westfalen bedeutet, sofern dieser ohne Subventionen wirtschaftlich betrieben werden kann.
Zur Frage 2:
Nach Mitteilung der RAG/DSK ist von Gesamtkosten für das bergrechtliche Genehmigungsverfahren eines Bergwerks „Donar" in Höhe von rund 5 Mio. Euro auszugehen.
Zur Frage 3:
Die zukünftig noch anfallenden Kosten für das bergrechtliche Genehmigungsverfahren eines Bergwerks „Donar" belaufen sich nach Mitteilung der RAG/DSK auf rund 4 Mio. Euro.
Die von der Landesregierung erbetene Konkretisierung, wer die zukünftigen Planungskosten übernimmt, ist durch die RAG/DSK bislang nicht erfolgt. Deshalb wird die Landesregierung gemeinsam mit dem Zuwendungsgeber (Bund) hierüber einen Bericht der RAG/DSK einfordern.
Zur Frage 4:
Aus dem Vermögen der RAG-Stiftung können satzungsgemäß die zukünftigen Kosten für das bergrechtliche Genehmigungsverfahren eines Bergwerks „Donar" nicht übernommen werden.
Zur Frage 5:
Das Bundeswirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit dem Land NRW der RAG AG und der DSK bereits unmittelbar nach Einleitung des Planungsverfahrens „Donar" im April 2005 mitgeteilt, dass diese Kosten nach den geltenden Kohlerichtlinien nicht aus Kohlehilfen finanziert werden können. Dies wird im Rahmen der jährlichen Verwendungsnachweisprüfung der Kohlehilfen sichergestellt.