Anfrage zu § 40 (Abs. 3 Kreisordnung (KrO) NRW)

Sachverhalt:

Zur besonderen Protektion von Kreistagsmitgliedern, die keiner Fraktion angehören, sieht die Kreisordnung in Analogie zur Gemeindeordnung die Bereitstellung von Sach- und Kommunikationsmitteln zum Zwecke der Vorbereitung auf die Kreistagssitzung vor.

Im Unterschied zur Gemeindeordnung differenziert die Kreisordnung bei der Zuständigkeit für die Bereitstellung der Sach- und Kommunikationsmittel zwischen der Gemeinde und dem Kreis.

Wörtlich heißt es in § 40 Abs. 3 S. 5 der KrO: „Einem Kreistagsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, stellt die Gemeinde in angemessenem Umfang Sach- und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Kreistagssitzung zur Verfügung. Der Kreistag kann stattdessen beschließen, dass ein Kreistagsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält, ...."

Daraus ergibt sich die erstrangige Verpflichtung der Gemeinde zur Bereitstellung entsprechender Sach- und Kommunikationsmittel, solange der Kreistag keine finanziellen Zuwendungen bereitstellt.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Ist es Ausdruck der Professionalität des Innenministeriums, dass die Verpflichtung zur Ausstattung von Kreistagsmitgliedern, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, den Gemeinden auferlegt wird?

2. Ist es der Gemeinde frei gestellt, welche Sachausstattung sie einem Kreistagsmitglied zur Verfügung stellt (Trommel, Handy, Wahlscheibentelefon, Laptop), und muss gegebenenfalls hier nach Gemeindegrößenklassen unterschieden werden?

3. Wird kreisangehörigen Gemeinden der Aufwand für Kreistagsmitglieder, die keiner Gruppe oder Fraktion angehören, im Rahmen einer differenzierten Kreisumlage erstattet?

4. Hat das Kreistagsmitglied einen Anspruch gegen die Gemeinde, in der es wohnt oder gegen die, in der es die meisten Stimmen erhalten hat?

5. Oder ist die durch die mit heißer Nadel gestrickten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP in die Kreisordnung aufgenommene Formulierung in der KrO einfach nur sachlich falsch und muss korrigiert werden?