Landesstraße 579 - Neubau der Ortsumgehung Schöppingen
Nach den Plänen des Landes Nordrhein-Westfalen soll das Verkehrsaufkommen der L 579 im Bereich der Gemeinde Schöppingen künftig im Rahmen einer neu zu bauenden Ortsumgehung auf einer Länge von ca. 2,6 km um die münsterländische Kommune geleitet werden.
Diese Maßnahme hat das dreistufige Verfahren bei der Landesstraßenplanung nach dem Landesstraßenausbaugesetz erfolgreich durchlaufen. Darüber hinaus liegt seit März vergangenen Jahres die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses vor. Damit ist das gesamte Projekt als baureif eingestuft und noch in diesem Jahr höchst priorisiert zur Realisierung vorgesehen. Dies ist sowohl der positiven Bilanz der bisherigen politischen Rahmensetzung für den Landesstraßenbau im ländlichen Raum des Münsterlandes zuzurechnen als auch in Sonderheit der Planungs- und Bautätigkeit des Landesbetriebes Straßenbau NRW, welcher für die Kreise Borken und Coesfeld die Zuständigkeit besitzt.
Nach den mir vorliegenden Informationen ist im Rahmen der baulichen Umsetzung dieser Ortsumgehung ein Neubau eines Brückenbauwerkes über das Fließgewässer Vechte (L 582) notwendig. Die bestehende Vechtebrücke stammt aus dem Jahr 1914 und ist nach den heutigen Erfordernissen hinsichtlich Standfestigkeit und Verkehrssicherheit als abgängig anzusehen. Zudem wäre eine Instandsetzung aufgrund der fehlenden Dauerhaftigkeit sowie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zielführend.
Zurzeit ist bedingt durch die mangelnde Tragfähigkeit des Brückenbauwerks eine einspurige Verkehrsführung eingerichtet. Aufgrund der umfangreichen Schäden muss jährlich eine Brückenprüfung vorgenommen werden. Der stetig fortschreitende Verfall führt kurzfristig zu weiteren Gewichtsbeschränkungen, welche eine Umleitung des Schwerlastverkehrs zur Konsequenz hat. Dies lässt in Folge nachdrückliche Proteste der Gemeinde Schöppingen und insbesondere der davon betroffenen Anlieger und Gewerbetreibenden erwarten. In Anbetracht dessen ist die Erneuerung der Vechte-Brücke im Zusammenhang mit der Anlage des geplanten Rad- bzw. Gehweges (Schulwegssicherung) und der vorgesehenen Anbindung an die Ortsumgehung notwendig.
Angesichts der von der neuen Landesregierung verhängten haushaltswirtschaftlichen Sperre ist es den dafür zuständigen Stellen zurzeit nicht möglich, letztendlich den Bauauftrag für das vorbezeichnete Brückenbauwerk zu vergeben. Damit wäre ebenfalls die Aufhebung der Ausschreibung für diese Maßnahme verbunden (vgl. auch Westfälische Nachrichten v. 1.06.2005).
Vor diesen Hintergrundinformationen frage ich deshalb die Landesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die neue Landesregierung der Realisierung der Ortsumgehung Schöppingen (L 579) im Zusammenhang mit der L 582 für die Verkehrsinfrastruktur im Münsterland zu?
2. Würde die Landesregierung einem Ausnahmebegehren hinsichtlich der haushaltswirtschaftlichen Sperre zur Realisierung der oben genannten Ortsumgehung stattgeben?
3. Erteilt die Landesregierung unverzüglich eine Mittelfreigabe für die notwendige Finanzierung, um kurzfristig den Bau des Ersatzneubaus einer Brücke über das Fliessgewässer Vechte zu ermöglichen?
Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 7. November 2005 namens der Landesregierung:
Zur Frage 1:
Mit der Ausweisung im Landesstraßenbedarfsplan wird die Dringlichkeit dieser Ortsumgehung für die Infrastruktur in NRW herausgestellt.
Zur Frage 2:
Da über die Kassenmittel des Jahres 2005 bereits vor dem Regierungswechsel voll verfügt worden war, stellten sich die Fragen in diesem Jahr nicht mehr. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel soll das Vorhaben in 2006 realisiert werden. Dies wird bei der Aufstellung des Landesstraßenbauprogramms für das kommende Jahr berücksichtigt.
Zur Frage 3:
Aus Standsicherheitsgründen besteht für die Vechte-Brücke im Zuge der L 579 dringend Instandsetzungsbedarf. Aus diesem Grund wurde dieses Projekt so vorbereitet, dass die Bauarbeiten unmittelbar nach der Jahreswende beginnen können.