Zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke Münster - Lünen

Der Rat der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 20. November 2007 eine Resolution mit der Forderung nach einer unverzüglichen Planung und Umsetzung des zweiten Gleises auf der Bahnstrecke Münster - Lünen beschlossen. In der Resolution wird ebenso der barrierefreie Ausbau der Bahnhöfe an der Strecke gefordert.

Die Schienenstrecke Münster - Dortmund ist Teil der westlichen Schienenachse Hamburg Münster - Ruhrgebiet - Süddeutschland. Die Strecke wird ihrem Verkehrswert mit einem attraktiven Personennah- wie auch Fernverkehr aber nur bei einem zweigleisigen Ausbau gerecht. Durch das fehlende Gleis auf der Strecke 411 werden das Münsterland und das nördliche Ruhrgebiet erheblich benachteiligt. Nicht nur wegfallende Fernverkehrs-Verbindungen sondern auch die nur einstündigen Nahverkehrsverbindungen auf der Strecke werden dem wachsenden Mobilitätsbedarf in der Region nicht gerecht.

Der Ausbau des zweiten Gleises ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes im "Vordringlichen Bedarf", die seinerzeit erst durch die Stellungnahme des Landes NRW zum Bundesverkehrswegeplan umgesetzt wurde. In der Vorlage 13/2147 für die Sitzung des Verkehrsausschuss am 16.05.2003 wird auf die besondere Bedeutung des Ausbaus hingewiesen: "Der zweigleisige Ausbau dieses Streckenabschnittes für den Fernverkehr ist aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen von besonderer Dringlichkeit. Er würde eine deutliche Entlastung für die stark frequentierten Abschnitte Dortmund - Kamen - Hamm und Hamm Münster mit sich bringen. Auch das relativ hohe Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 4,0 spricht für eine Aufnahme in die Kategorie des "Vordringlicher Bedarfs". Die Beseitigung dieses Engpasses wird auch durch den Abschlussbericht der Kommission "Zukunft der Bahn" und durch den gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 31.03.2003 (LT-Drucksache 13/3729) gestützt."

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung konkret unternommen, dass der zweigleisige Ausbau des Streckenabschnittes ABS Münster - Lünen (- Dortmund) in den Investitionsrahmenplan für den Bundesschienenwegeausbau aufgenommen wird?

2. Wann soll nach dem jetzigen Kenntnisstand der Landesregierung die Aufnahme in den Investitionsrahmenplan seitens der Bundesregierung erfolgen?

3. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung für den barrierefreien Umbau der Bahnhöfe und Haltepunkte an der Strecke konkret unternommen?

4. Wann soll nach dem jetzigen Kenntnisstand der Landesregierung der barrierefreie Umbau der Bahnhöfe und Haltepunkte an der Strecke erfolgen?

5. Welchen Mittelumfang hat die Landesregierung für den Nahverkehrsanteil für die barrierefreie Umgestaltung der Bahnhöfe und Haltepunkte an der Strecke in der kurz- oder mittelfristigen Fördermittelplanung vorgesehen?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 29. Januar 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Landesregierung fordert seit Jahren die Realisierung dieser Strecke. Die Realisierungsstudie des Bundes zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) unterstellt, dass die Maßnahmen des „Vordringlichen Bedarfs" aus dem Bundesverkehrswegeplan 2003 bis zur Fertigstellung des RRX realisiert sind. Hierzu zählt auch die Ausbaustrecke (ABS) Münster - Lünen (- Dortmund) mit Gesamtkosten von rund 180 Mio..

Vor diesem Hintergrund hat der Minister für Bauen und Verkehr im vergangenen Jahr den Bundesverkehrsminister gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die DB AG so schnell wie möglich mit der Planung beginnt, damit die Finanzierung dieses Projektes mit der Fortschreibung des Investitionsrahmenplans sicher gestellt werden kann. Bundesverkehrsminister Tiefensee antwortete darauf, dass „bis zur Fertigstellung des RRX ebenfalls die zeitgerechte Realisierung der ABS Münster - Lünen (- Dortmund) vorgesehen ist".

Zu den Fragen 3 bis 5:

Nach Artikel 87e des Grundgesetzes gewährleistet der Bund, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, u. a. beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes, hierzu zählen auch Bahnhöfe und Stationen, Rechnung getragen wird. Beim Ausbau des Schienennetzes des Bundes handelt die Deutsche Bahn AG eigenverantwortlich, so dass ihr auch die Planungshoheit obliegt.

Im Rahmen des Bahnhofsentwicklungsprogramms der DB AG und der Modernisierungsoffensive des Landes für Bahnhöfe konnte die Situation an vielen Bahnhöfen bereits verbessert werden. Dennoch lässt sich feststellen, dass noch viele Bahnhöfe in Nordrhein Westfalen insbesondere bezüglich ihrer Barrierefreiheit modernisiert werden müssen.

Die Bereitstellung von Investitionsmitteln seitens der Deutschen Bahn AG beruht auf einer unternehmerischen Entscheidung. Dies gilt auch für die Bereitstellung des Eigenanteils, den die Deutsche Bahn AG im Rahmen einer staatlichen Förderung zu tragen hat. Die Landesregierung hat hierauf keinen unmittelbaren Einfluss. Sie unterstützt die DB Station&Service AG im Rahmen ihrer Möglichkeiten allerdings tatkräftig, sofern sie beabsichtigt, Bahnhöfe zu modernisieren.

Zu den Sachständen im Einzelnen: Werne (a. d. Lippe): Zwischen DB Station&Service AG und dem Land wurde im Rahmen der 1. Durchführungsvereinbarung zur Modernisierung von Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen vom 15.03.

(MOF) geregelt, dass die Verkehrsstation des Bahnhofs Werne (a. d. Lippe) bis Ende des Jahres 2008 ausgebaut werden soll.

Bestandteil der in der MOF vereinbarten Maßnahme ist die Bahnsteigmodernisierung inkl. Blindenleitstreifen, barrierefreier Zugang (Aufzug), neue Beleuchtung und Beschallung, Modernisierung der Personenunterführung. Nach der MOF liegen die Gesamtausgaben bei rund 1,42 Mio., bei Landeszuwendungen in Höhe von 1,13 Mio.. Nach Mitteilung der DB Station&Service AG ist die Baumaßnahme fertig gestellt.

Lünen Hbf.:

Die Modernisierung des Bahnhofs Lünen Hbf. erfolgte im Rahmen der IBA Emscherpark Projekte 1997-1999. Das Empfangsgebäude (EG) erhielt ein neues Dach, einen neuen Anstrich, einen Toiletteneinbau. Die Rückseite des EG wurde behindertengerecht gestaltet. Bei der Verkehrsstation wurden folgende Maßnahmen realisiert: Aufhöhung des Mittelbahnsteigs Richtung Coesfeld, Erneuerung des Bahnsteigdaches, der Bahnsteigausstattung, Beleuchtung, Tunneldurchstich zum ZOB und P+R-Anlage. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 0,73 Mio., bei Landeszuwendungen in Höhe vom 0,54 Mio.. Münster Hbf.:

Der Ausbau des Hauptbahnhofes Münster zählt zu den wichtigsten Projekten im Land. Hier wird auf die LT-Drucksache 14/5325 verwiesen.

Bahnhöfe Münster-Amelsbüren, Davensberg, Ascheberg und Capelle:

Die Handlungsbedarfe an den einzelnen Bahnhöfen legt die DB Station&Service AG regelmäßig in ihrem Bahnhofsentwicklungsprogramm (Stand und Konzeption 2006) dar. Darin sieht die DB Station&Service AG bei der Barrierefreiheit bei allen vier Bahnhöfen „mittleren Handlungsbedarf". Der Ausbau ist nach Einschätzung der DB Station&Service AG unter anderem auch von den künftigen Planungen im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung hinsichtlich der Gleisführung und den zukünftig gefahrenen Geschwindigkeiten abhängig. Hierzu liegen der DB Station&Service AG noch keine Planungen vor.

Dem Land liegen bisher zum Ausbau der Bahnhöfe keine konkreten Förderanträge vor, daher können derzeit keine Aussagen über einen möglichen Realisierungszeitraum oder über Mittelbereitstellungen getroffen werden.