Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft Luisenstraße 21 in Wiesbaden

Antrag der Landesregierung betreffend Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft Luisenstraße 21 in Wiesbaden hier: Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, den Verkauf der landeseigenen Liegenschaft Luisenstraße 21 in Wiesbaden, Flur 110, Flurstück 74/17, in einer Größe von 1.065 m2 zum Preis von 2.500.000 DM zu genehmigen.

Begründung:

Die Liegenschaft Luisenstraße 21 in Wiesbaden (Größe 1.065 m2 gehört zum Allgemeinen Grundvermögen. Sie ist zum ganz überwiegenden Teil mit dem ehemaligen Gebäude der Landeszentralbank bebaut. Das Gebäude wurde nach Auszug der Landeszentralbank an die Stadt Wiesbaden zur Unterbringung von Asylbewerbern vermietet und steht seit Beginn des Jahres 1999 leer.

Wegen des erheblichen Sanierungsstaus, der im März 2000 vom Staatsbauamt Wiesbaden grob mit 6 Mio. DM ermittelt wurde, besteht an der Liegenschaft aus wirtschaftlichen Gründen (§ 63 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 LHO im Sinne von VV Nr. 5.1 zu § 64 LHO) kein Landesbedarf; sie ist für das Land entbehrlich.

Das Staatsbauamt Wiesbaden hatte mit Wertermittlung vom 27. Januar 1999 einen Verkehrswert von 3,1 Mio. DM für das Grundstück festgestellt. Diese Wertermittlung ging von einer Denkmalschutzeigenschaft des Gebäudes aus.

Im Rahmen der beiden öffentlichen Ausbietungsverfahren (regional, überregional sowie im Internet) hat es sich gezeigt, dass nahezu alle Investoren ein Gebot auf der Grundlage des Grundstückswertes zuzüglich eines geringen Betrags für die Gebäudesubstanz kalkuliert haben, da von einem Abbruch zumindest eines Teils der Gebäude ausgegangen wurde.

Das Landesamt für Denkmalpflege hat mit Schreiben vom 17. April 2000 bestätigt, dass das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht und seine Eintragung auch nicht vorgesehen ist. Unter dieser Prämisse wurde das Staatsbauamt Wiesbaden gebeten, seine Wertermittlung zu überarbeiten. Es hat auf der Grundlage des vorgesehenen Gebäudeabrisses einen Wert in Höhe von 1,53 Mio. DM ermittelt.

Im Rahmen der Ausbietungsverfahren wurden folgende Gebote abgegeben: 2,8 Mio. DM Dieses Kaufpreisangebot wurde von einer Vereinigung abgegeben, die nach Recherchen der Liegenschaftsstelle Wiesbaden seit Juni 1995 nicht mehr existiert, sondern unter einem anderen Namen geführt wird.

Diese neue Gruppierung wird bereits seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet und von diesem als islamisch-extremistischer Verein eingestuft.

Das Gebot wurde aus den vorgenannten Gründen nicht weiterverfolgt.

2,5 Mio. DM Gebot einer Gesellschaft für Baubetreuung und Denkmalpflege.

2,385 Mio. DM Gebot einer Baugesellschaft.

Zudem wurden mehrere Gebote unter 2 Mio. DM abgegeben.

Mit der drittbietenden Baugesellschaft wurde über längere Zeit hinsichtlich der Konditionen des Grundstückskaufvertrages verhandelt; insbesondere wegen der von der Käuferin gewünschten Formulierung der vollständigen Altlastenübernahme durch das Land.

Während dieser Vertragsverhandlungen hat die jetzige Kaufinteressentin das Gebot über 2,5 Mio. DM abgegeben und den Kaufvertragsentwurf des Landes akzeptiert.

Sie beabsichtigt, das Objekt als Wohn- und Bürogebäude zu nutzen.

Die Stadt Wiesbaden hat kein Interesse an dem Grundstück.

Auf Wunsch der Käuferin wurde der notarielle Kaufvertrag am 31. August 2000 mit Genehmigungsvorbehalt durch den Hessischen Landtag protokolliert.

Die Genehmigung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs. 2 LHO ist erforderlich, da der Wert der zu veräußernden Liegenschaft mehr als 1 Mio. DM beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO). Wiesbaden, 24. Oktober 2000

Der Hessische Ministerpräsident.