Instrumentenlandesysteme am Flughafen Köln/Bonn

Ausweislich der geltenden Flughafenbenutzungsordnung (NfL I 81/06) für den Flughafen Köln/Bonn (früher: Köln-Wahn bzw. Militärflugplatz Wahn) verfügen die Start- und Landesbahnen des Flughafens über Instrumentenlandesysteme verschiedener Stufen.

Ich frage die Landesregierung vor diesem Hintergrund:

1. Welches Instrumentenlandesystem besaß der Flughafen Köln/Bonn am 31.12.1958?

(Bitte genaue Beschreibung auch in Abgrenzung zu heute und nach Start- und Landebahnsystem getrennt!)

2. Sind für diese Instrumentenlandesysteme jeweils Genehmigungen nach altem Luftverkehrsrecht (bis 31.12.1958) bzw. nach § 6 LuftVG erteilt worden?

3. Wenn ja, wann unter welchem Aktenzeichen und von welcher Behörde?

4. Welche Instrumentenlandesysteme wurden nach dem 31.12.1958 eingerichtet?

5. Welche Instrumentenlandesysteme wurden nach dem 31.12.1958 unter welchem Aktenzeichen und von welcher Behörde genehmigt?

Es wird gebeten, die Angaben für sämtliche Instrumentenlandesystem am Flughafen zu machen, also auch für solche, die zwischenzeitlich außer Betrieb genommen wurden.

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 12. März 2008 namens der Landesregierung:

Zum grundsätzlichen Verständnis wird vorangestellt, dass vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und dessen Vorgängern keine speziellen Genehmigungen für Instrumentenlandesysteme (ILS) oder sonstige elektronische Landehilfen erteilt werden bzw. wurden. Für die technische Abnahme solcher Geräte, die ausschließlich der Flugführung dienen und damit dem Bereich der sogenannten Verkehrslenkung in der Luft ­ Bundeszuständigkeit ­ zuzuordnen sind, ist die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) zuständig. Deren Vorgängerin war die Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS).

Die Betriebsgenehmigung, erteilt durch die Länderluftfahrtbehörden legt in der Regel übergreifend fest, welche Arten von Luftverkehr zulässig sind. Im Fall des Flughafens Köln / Bonn gelten diese Genehmigungen für alle Betriebsarten, also auch für den Instrumentenflugbetrieb.

Vor dem Hintergrund der Bundeszuständigkeit und aufgrund der Zeitspanne, über die sich die Anfrage erstreckt, ­ immerhin mehr als 50 Jahre ­ gibt es keine relevanten Akten, auf die die Landesregierung zugreifen kann. Auch der DFS / BFS stehen solche nach eigener Aussage nicht zur Verfügung.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Zur Existenz eines Instrumentenlandesystems am 31. Dezember 1958 liegen der Landesregierung keine kurzfristig ermittelbaren Informationen vor.

Zu den Fragen 4 und 5:

Für die Zeit ab dem 01. Januar 1959 können auf Basis der von der Köln-Bonner Flughafen Wahn GmbH zu Porz herausgegebenen Sonderausgabe „Die Startbahn" zur Eröffnung der neuen Startbahnanlage auf dem Interkontinentalen Düsenverkehrsflughafen Köln/Bonn folgende Aussagen gemacht werden (vgl. Prof. Dr.-Ing. H. Steinmann: Der Interkontinentale Düsenverkehrsflughafen Köln/Bonn, Die Startbahn, Nr. 4 (1961), S. 20).