A33 - Artenschutz im Behörden-Bermuda-Dreieck?

Nach einer langen Planungsphase hat vor wenigen Monaten der Bau des fehlenden Teilstücks der A33 zwischen Bielefeld und Halle begonnen.

Hierbei hat die Umweltschutzinitiative Bielefeld-Senne e.V. die Nichteinhaltung von Bestandteilen des Planfeststellungsbeschlusses und die Missachtung artenschutzrechtlicher Bestimmungen festgestellt: Sowohl bei dem Bau der Brücke über die Buschkampstraße (L 788) als auch bei der Brücke über den Reiherbach bzw. die Reiherbachaue ist gegen die Beschlussfassung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) verstoßen worden. Laut Fassung vom Mai 2005 gilt für die Kompensationsmaßnahmen: "Mithin ist mit ihrer Realisierung vor Beginn der Baumaßnahmen zu beginnen, und es muss gewährleistet sein, dass sie bei Beginn der Baumaßnahme (Beginn des Eingriffs) einen Großteil ihrer Funktion bereits wahrnehmen können." (S. 101 LBP).

Bei der Buschkampstraße geht es um den Artenschutz der Knoblauchkröte. Zum Schutz sollte eine Grünbrücke errichtet werden. Bei den Baumaßnahmen in der Reiherbachaue wurde eine breite Schneise mitten durch das moorige Gebiet geschlagen. Dieses Gebiet wird von seltenen Amphibien wie dem Kleinen Teichfrosch oder dem Grünfrosch bevölkert. Dieser hält im Boden Winterschlaf. Beginnt in der Schneise der Bau, so wird der Frosch wegen des schweren Gerätes keine Überlebenschance haben. Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgelegt, dass für diese Amphibien mit langer Vorlaufzeit Ersatzgewässer geschaffen werden müssten, bevor mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden dürfe. Ziel ist, die geschützten Tierarten dort künftig neu anzusiedeln. In einem Schreiben vom 26. November weist die Bezirksregierung Detmold die Vorwürfe der Senner Umweltschutzinitiative zurück. Auch wenn die Ersatzlaichgewässer für die Amphibien noch nicht funktionstüchtig seien, verbiete der Planfeststellungsbeschluss keineswegs Eingriffe in das Naturschutzgebiet, heißt es darin.

Auch zu einem weiteren Vorwurf der Initiative, dass auf dem Trassenabschnitt im Erholungsgebiet Bockschatzwald der Baumbestand auf 70 statt auf 60 Meter Breite gerodet worden sei, so wie es die Planunterlagen vorsähen, nimmt die Bezirksregierung in ihrem Brief Stellung. Der zusätzliche Platz werde benötigt, um den geforderten Lärmschutzwall zu errichten.

Die Umweltschutzinitiative Bielefeld-Senne e.V. erhielt auf Nachfragen keine Auskunft, wer für die Durchsetzung der in der Planfeststellung zur A33 im Bereich Bielefeld festgeschriebenen Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zuständig ist. Die Bezirksregierung in Detmold und der Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung OWL, verweisen gegenseitig aufeinander.

Da es schon beim ersten Baggereinsatz zu Problemen gekommen ist, ist auch im weiteren Verlauf mit Schwierigkeiten zu rechnen. Daher ist die eindeutige Klärung der Zuständigkeiten ein zweckmäßiger Schritt in der Begleitung der gesamten Baumaßnahme A33 BielefeldHalle durch den Naturschutz.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wer ist für die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses zum Lückenschluss A33 zuständig?

2. Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben des LBP eingehalten werden?

3. Welche Regeln bzw. Dienstanweisungen gibt es bzgl. der Durchführung und Gestaltung dieser LPB-Maßnahmen?

4. Welche Gremien, Abteilungen, Personen sind für die Durchführungskontrolle vor Ort zuständig?

5. Wie wird die notwendige naturschutzfachliche Qualität der Vor-Ort-Begleitung gesichert?