Gewässerbelastung durch Angelblei in NRW ­ Was tut die Landesregierung?

Laut einer Studie der Europäischen Kommission gehen jedes Jahr in den Gewässern der Europäischen Union mehrere Tausend Tonnen an Angelblei verloren. Auf diese Weise findet Blei gelöst als hochgiftige Schwermetallverbindungen Eingang in den ökologischen Kreislauf.

In der Tschechischen Republik, Ungarn und dem Vereinigten Königreich beträgt der Jahresbedarf pro Angler durchschnittlich 250 g. Veranschlagt man für die Bundesrepublik Deutschland einen ähnlichen Verbrauch, wären dies bei 3,3 Mio. Hobbyanglern mehr als 800 Tonnen. Es ist davon auszugehen, dass die Gewässer in Nordrhein-Westfalen zu einem nennenswerten Anteil davon betroffen sind. Zum Vergleich: Der Jahreseintrag anderer Quellen in Gewässer ist in Deutschland von 900 t im Jahr 1985 auf 300 t im Jahr 2000 zurückgegangen.

Offensichtlich schätzt aber das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Belastung durch Angelblei überraschenderweise als „unbedeutend" ein.

Seit einiger Zeit sind bleifreie Wurfgewichte am Markt erhältlich. Vertreter von Fischereiverbänden betrachten diese neuen Produkte als bezahlbare, praktikable Alternativen zu den herkömmlichen Bleigewichten.

Die Verordnung über die Fischerprüfung NRW schreibt jedoch nach wie vor die Verwendung von Bleigewichten vor. Andere Länder setzen bezüglich des Rechtsrahmens für Angel- und Jagdsport im Vergleich zu Deutschland einen höheren ökologischen Standard. In Dänemark ist beispielsweise das Angeln mit Bleigewichten gänzliche untersagt. In Großbritannien gibt es Gewichtsgrenzen für Bleimunition und Bleigewichte. In Deutschland gibt es derartige Regelungen bisher nicht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Ersatz bleihaltiger durch bleifreie Wurfgewichte, vor dem Hintergrund sowohl der Gesundheitsgefahr für Angelsportler durch direkten Kontakt, als auch des Beitrags von Angelblei zur Gewässerverunreinigung?

2. Vor dem Hintergrund welcher Datenlage schätzt die Landesregierung die Gewässerbelastung durch Angelblei als „unbedeutend" ein?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit angesichts des lückenhaften Datenmaterials die Notwendigkeit NRW-bezogener Untersuchungen bezüglich der Schadwirkungen von Angelblei?

4. Warum weist die Landesregierung angesichts der bekannten Umweltbelastung durch Blei in der Fischerprüfungsverordnung NRW nicht auf bleifreie Wurfgewichte hin, bzw. schreibt die Nutzung entsprechenden Unterrichtsmaterialien vor?

5. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit einer EU-weiten Regelung zur Einschränkung der Verwendung bzw. zum Verbot von Jagd- und Angelblei?