Mieter muss auch Erhaltungsaufwand betreiben Eigentümer haben Rücklagen für Sanierung bereits verwendet

Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen

- Stellungnahme 14/1812:

· Kritik der vergangenen Jahre zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungsbeitrags bleibt bestehen - keine auskömmlichen Pauschalen.

· Unterschiedliche Reduzierung bei Miet- bzw. Eigentumsobjekt kaum sachgerecht. Mieter muss auch Erhaltungsaufwand betreiben, Eigentümer haben Rücklagen für Sanierung bereits verwendet bzw. vorgesehen. Ungleichbehandlung.

· Verrechnung mit Rücklagen nicht gegeben, da seit 2004 durch Konsolidierungsbeiträge aufgebracht.

· Hinweis auf Kommentar von Moskal/Foerster zu § 18 b GTK: gesetzeswidrig und auch verfassungswidrig (Verstoß gegen Art. 6 Abs. 2 LV NW)

· Erhöhung des Trägeranteils um 10 bis 15 %, bezogen auf Landesanteil an Sachkosten von 30 bis 40 %.

· Erzbistum Köln: 2002 hatten 38 % der Einrichtungen negative Instandhaltungsrücklagen.

2004 konnten nur 3 % ihren Fehlbetrag teilweise aus Rücklagen ausgleichen.

· Weitere Sparmaßnahmen: Ausstattung, beim Energiebedarf, durch Wegfall der Abgabe kostenloser Getränke, bei Reinigungskosten. Nicht auszuschließen ist die Verringerung der Gruppenzahlen bis hin zu Schließung von Einrichtungen.

· Vielfalt von Trägern verlagert sich durch Schließung hin zu kommunalen Einrichtungen.

Evangelisches Büro Nordrhein-Westfalen

- Stellungnahme 14/1811: Kritik der vergangenen Jahre zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungsbeitrags bleibt bestehen.

1. Unterfinanzierung der Sachkostenpauschale. Kürzung für 2008 war zunächst nicht vorgesehen. Durch nachträgliche Änderung Fortschreibung für das 5. Jahr. Kritisch, da Träger an Grenze der finanziellen Belastbarkeit arbeiten, Programm für notleidende Kirchliche Träger deckt nur Bruchteil der benötigten Mittel ab.

2. Rücklagen wurden aufgebraucht, Investitionen und Ersatzbeschaffungen zeitlich verschoben.

3. Ungleichbehandlung: unterschiedliche Reduzierung gegenüber Mietern und Eigentümern nicht sachgerecht. Mieter haben Verpflichtung zur Erhaltung, Eigentümer verwenden Rücklagen für Sanierung. Rücklagen stehen überwiegend nicht mehr zur Verfügung.

Landschaftsverband Rheinland / Landschaftsverband Westfalen-Lippe

- Stellungnahme 14/1810:

· Die Auswirkungen des Haushaltskonsolidierungsbeitrages können nur die Träger selbst beurteilen und bewerten.

· Ein rückwirkendes Inkrafttreten ist nie frei von Problemen, 2006 sind die gesetzlichen Änderungen für 2006 auch erst am 17.05.2006 verabschiedet worden.

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

- Stellungnahme 14/1806:

1. § 18 b GTK, der den Haushaltskonsolidierungsbeitrag regelt, wurde erstmals 2004/2005 in das GTK eingefügt. Vorgängerregierung hat über alle Haushaltspositionen hinweg Mittelkürzungen vorgenommen.

2. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungsbeitrags in der Höhe des Jahres 2005 für die Folgejahre.

3. Betriebskostenzuschuss wurde im Einzelplan 15 bei Kapitel 15 040 Titel 633 80 veranschlagt. Ansatz geht von einem durch Konsolidierungsbeitrag gekürzten Landeszuschuss aus. Ausführlich dargestellt im Erläuterungsband des MGFFI zu Einzelplan 15.

4. 2008 war aufgrund fehlender weiterer Einsparbeschlüsse ein Haushaltsbegleitgesetz nicht vorgesehen. Daher musste separate Änderung des GTK erfolgen, die durch Versehen der Verwaltung nicht zeitgleich zum Haushaltsgesetz vorgenommen wurde.

5. Im parlamentarischen Beratungsverfahren sind die Beteiligten von einer Fortschreibung des Konsolidierungsbeitrags ausgegangen, das zeigten die Wortbeiträge der Abgeordneten.

6. Haushaltsgesetzgeber bewertet die Sachmittelausstattung als auskömmlich und angemessen. Mit dem Kinderbildungsgesetz enthält ab 01.08.2008 die Kindpauschale die Bezuschussung der Sachkosten.

7. Von 2004 bis 2006 hat sich der Rücklagenbestand von rund 110,0 Mio auf rund 88,2 Mio verringert.

8. Familienzentren werden mit Zertifizierungsurkunde besondere Qualitätsmerkmale testiert. Kita, die als Familienzentrum anerkannt wird, hat zusätzliche Aufgaben zu erledigen, daher ist gesonderter Zuschuss keine Besserstellung.

Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V. ­ Gerhard Stranz

- Stellungnahme 14/1799: Grundsätzliche Anmerkungen zum Gesetzentwurf:

a) Da der Haushaltskonsolidierungsbeitrag in der Vergangenheit immer nur befristet vorgesehen wurde, kann von einer Fortschreibung nicht ausgegangen werden. Aus Begründung zum Landeshaushalt 2008 war nicht zu erkennen, dass eine erneute Kürzung des Sachkostenzuschusses erfolgen soll.

b) Alternative: auf Kürzung verzichten und Anpassung der Sachkostenförderung vornehmen.

c) Aufgrund der rückwirkenden Anwendung werden verwaltungsmäßige Kosten entstehen, die von Dritten zu tragen sind.

d) In einem Beitrag zur Anhörung (Stellungnahme 14/1548) zum Landeshaushalt 2008 wurde die nicht vorgesehene Kürzung des Sachkostenzuschusses herausgestellt.

Die Aussprache über die Anhörung führte der Ausschuss in seiner Sitzung am 3. April 2008 durch.

Die Fraktion der CDU weist insbesondere auf die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hin, wonach die Träger der Kindertageseinrichtungen sich auf eine Kürzung des Sachkostenzuschusses eingestellt hätten. Die Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

Für die Fraktion der SPD hat die Anhörung zu dem Gesetzentwurf ergeben, dass es eine Unterfinanzierung der Sachkosten gibt. Die Probleme, die die Einrichtungen und Träger damit haben, seien gehört worden. Aus diesem Grund lehnt sie den Gesetzentwurf ab.

Die Fraktion der FDP sieht in der Anhörung den misslungenen Versuch, ein öffentliches Forum für eine Grundsatzdiskussion zu schaffen. Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungsbeitrags werde nur ungern vorgenommen, sei aber notwendig. Mit Inkrafttreten des KiBiz werden dann die Kindpauschalen eingeführt.

In der Anhörung waren sich alle Sachverständigen einig, meint die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Sachkosten nicht auskömmlich sind. Die Landesregierung habe mit dem Gesetzentwurf die Bedingungen für die Kindertageseinrichtungen verschlechtert.

Die Fraktion macht darauf aufmerksam, dass die Kindpauschalen im KiBiz auf den gekürzten Sachmittelzuschüssen von 2005 basieren. Aufgrund der seitdem gestiegenen Kosten (insbesondere Energiekosten) sei ersichtlich, dass die Kindpauschalen angehoben werden müssen.

Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf wurden von den Fraktionen nicht eingereicht.

C Abstimmung

Der Ausschuss für Generationen, Familie und Integration hat den Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 14/5743 - in seiner Sitzung am 3. April 2008 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unverändert angenommen.

Andrea Milz (Vorsitzende)