Errichtung einer industriellen Hähnchenmastanlage mit 160.000 Mastplätzen in Vettweiß-Müddersheim (Kreis Düren)

In unmittelbarer Nachbarschaft zur Ortschaft Müddersheim in der Gemeinde Vettweiß im Kreis Düren, direkt an der Grenze zum Rhein-Erft-Kreis plant ein Investor die Errichtung einer industriellen Hähnchenmastanlage. Ein entsprechender Genehmigungsantrag wurde bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Infolge der Kommunalisierung der Umweltverwaltung ist seit dem 01.01.2008 der Landrat des Kreises Düren für die Genehmigung der Anlage zuständig.

Die Anlage soll 160.000 Mastplätze umfassen und auf bisher ackerbaulich genutzten Flächen errichtet werden. Der anfallende Kot soll auf umliegenden Äckern entsorgt werden.

Mit standortgerechter und angepasster Landwirtschaft hat eine derartige Massentierhaltung unbestreitbar nichts zu tun. Die Region ist ackerbaulich geprägt. Nutztierhaltung findet bisher nur in vergleichsweise geringem Umfang statt.

Alle anerkannten Tierschutzverbände kritisieren derartige Massentierhaltungen zum Zwecke der profitorientierten Billigfleischproduktion als nicht mit den Standards einer artgerechten Tierhaltung vereinbar. So können bis zu 30 Tiere (42 kg Lebendgewicht) pro Quadratmeter in geschlossenen Ställen gehalten werden. Die Folgen dieser Haltungsbedingungen für die Tiere sind schwerste Gesundheits- und Entwicklungsschäden, Verhaltensstörungen, Kannibalismus usw.

In der Gemeinde Vettweiß und im benachbarten Erftstadt haben sich bereits mehrere tausend Bürgerinnen und Bürger per Unterschrift gegen die Errichtung der Hähnchenmastanla ge ausgesprochen. Eine Bürgerinitiative wurde gegründet. Die Menschen befürchten Belästigungen und negative Gesundheitsfolgen durch Emissionen der Anlage. In der Region sind in der Vergangenheit bereits erhebliche Belästigungen durch aus Massentierhaltungen (u. a. aus den Niederlanden) importierten und auf Ackerflächen ausgebrachten Tierkot entstanden, z. B. in Form von regelrechten „Fliegenplagen".

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Entspricht die Errichtung einer industriellen Hähnchenmastanlage mit 160.000 Mastplätzen in der Gemeinde Vettweiß den politischen Zielen der Landesregierung?

2. Auf welchen Rechtsgrundlagen führt der Landrat des Kreises Düren das Genehmigungsverfahren insbesondere im Hinblick auf den Schutz von AnwohnerInnen und Umwelt durch?

3. In welcher zeitlichen Abfolge führt der Landrat des Kreises Düren das Genehmigungsverfahren insbesondere in Hinblick auf den Schutz von AnwohnerInnen und Umwelt durch?

4. Mit welchen konkreten Schritten führt der Landrat des Kreises Düren das Genehmigungsverfahren insbesondere in Hinblick auf den Schutz von AnwohnerInnen und Umwelt durch?

Antwort des Ministers für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. April 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister und dem Minister für Bauen und Verkehr:

Vorbemerkung:

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Antragsunterlagen für das in Rede stehende Vorhaben von der Genehmigungsbehörde an den Antragsteller zurückgegeben worden waren, da sie einer grundlegenden Überarbeitung bedurften. Seit dem 18.03.2008 liegen die überarbeiteten Antragsunterlagen vor, die Prüfung der Unterlagen ist noch nicht abgeschlossen.

Zur Frage 1:

Sind die rechtlichen Vorgaben unter strikter Beachtung besonders auch der tierschutzrechtlichen Bestimmungen erfüllt, hat der Antragsteller einen rechtlichen Anspruch auf Genehmigung.

Zur Frage 2:

Für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufzucht von Geflügel mit 30.000 oder mehr Mastplätzen ist gemäß Nr. 7.1, Buchstabe c des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.BImSchV) eine Genehmigung nach dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich.

Zur Frage 3:

Die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist in § 10 BImSchG in Verbindung mit der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV) geregelt.

Zur Frage 4:

Nach den in Antwort zu Frage 3 genannten Rechtsgrundlagen sind zur Prüfung des Vorhabens weitere Behörden bzw. Einrichtungen zu beteiligen, soweit deren Belange berührt sind.