Altersteilzeit bei Erzieherinnen und Erziehern

Durch das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) wurden die Personalkosten für Kindertageseinrichtungen bisher spitz abgerechnet. Dabei wurden die Regelungen zur Altersteilzeit bei Erzieherinnen und Erziehern berücksichtigt.

Zum 01.08.2008 tritt das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft. Dadurch werden die Kindertageseinrichtungen in NRW künftig pro Kind pauschal bezuschusst.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Inwieweit wurden bei der Festlegung der Pauschalen bestehende Altersteilzeitverträge berücksichtigt?

2. Werden Sonderregelungen mit den betroffenen Beschäftigten und Trägern vereinbart?

Antwort des Ministers für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 8. April 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Innenminister:

Zur Frage 1: In den Kindpauschalen sind Aufwendungen des Trägers der Kindertageseinrichtung für "sonstige Personalkosten" berücksichtigt. Aus diesen Mitteln sind nach der Finanzierungssystematik des KiBiz auch Ausgaben für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse zu bestreiten.

Zur Frage 2: Nein, die Finanzierungsregelungen des KiBiz stellen eine abschließende Regelung dar.

In diesem Zusammenhang wird jedoch auf die Regelungen des § 3 Altersteilzeitgesetz verwiesen, der es dem Träger der Kindertageseinrichtung ermöglicht, Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen.