Examensvorbereitung von Jurastudentinnen und Jurastudenten durch die Philipps-Universität in Marburg
Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass von der Philipps-Universität in Marburg - ebenso wie an anderen hessischen Universitäten mit Rechtsfakultäten Klausurenkurse für Examenskandidaten angeboten werden?
Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg bietet seit Mitte der 70er-Jahre einen Klausurenkurs für Examenskandidaten an, der sich auf die Pflichtfächer (Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht) und einige Wahlpflichtfächer erstreckt. Examenskurse dieser Art sind sowohl an der Universität Marburg wie auch an den anderen hessischen Hochschulen integrativer Bestandteil des Studiums und leisten nach Auffassung der Landesregierung einen wesentlichen Beitrag zur Examensvorbereitung der Studierenden.
Frage 2. Welche Informationen liegen der Landesregierung darüber vor, dass im laufenden Semester im Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität in Marburg die Probeklausuren der Examenskandidaten nicht beurteilt werden?
Frage 3. Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass für den in Frage 2 angesprochenen Missstand ein Mangel an finanziellen Mitteln für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeitern als ursächlich anzusehen ist?
Über Schwierigkeiten bei der Korrektur von Probeklausuren im Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg lagen der Landesregierung bislang keine Informationen vor. Wie von dem Dekan des Fachbereichs aufgrund der vorliegenden Anfrage berichtet wurde, trifft der von den Fragestellern unterstellte Sachverhalt in dieser Weise nicht zu. Alle abgegebenen Klausuren wurden korrigiert, aufgrund von Personalengpässen jedoch zum Teil erst mit einer zeitlichen Verzögerung von drei bis vier Wochen.
Die dem Fachbereich zur Verfügung stehenden Mittel ließen im laufenden Semester nur noch die Beschäftigung von 16 Korrekturkräften zu.
Frage 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dem Problem kurzfristig abzuhelfen, damit für die Examenskandidaten auch im Wintersemester 2000/2001 ein vollwertiger Klausurenkurs an der Philipps-Universität in Marburg angeboten werden kann?
Wie sich aus der vorangehenden Antwort zu den Fragen 2 und 3 ergibt, ist es nicht zutreffend, dass im Wintersemester 2000/2001 kein vollwertiger Klausurenkurs angeboten wurde. Die Verteilung der den Hochschulen im Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auf die Fachbereiche ist Angelegenheit der jeweiligen Hochschule im Rahmen ihrer Selbstverwaltung.
Frage 5. An welchen hessischen Rechtsfakultäten bestehen ähnliche Schwierigkeiten, und wie wird dort dem Problem durch die Landesregierung abgeholfen?
Die Situation an den anderen hessischen Universitäten stellt sich wie folgt dar: An der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main werden pro Kernfach bis zu zehn Klausuren im Semester angeboten. Wegen der großen Nachfrage sind bis zu 300 Klausurarbeiten pro Klausurentermin zu korrigieren. Der Fachbereich finanziert die Klausurkurse aus den laufenden Mitteln.
Am Fachbereich Rechtswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen wird gegenwärtig versucht, die Aufwendung für die Klausurenkurse aus Drittmitteln zu bestreiten.