Wie gewährleistet die Landesregierung den Datenschutz beim Mammographie-Screening?

Die nordrheinwestfälischen Meldebehörden übermitteln für die Einladung zur freiwilligen Teilnahme am bundesweit angebotenen Mammographie-Screening den bei den Kassenärztlichen Vereinigungen dafür eingerichteten Zentralen Stellen monatlich personenbezogene Daten aller Einwohnerinnen, die an einem bestimmten Stichtag das 50. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch die pauschale Übermittlung der Datensätze erhalten auch Frauen eine Einladung, die diese Form der Untersuchung von vornherein ablehnen oder privat versichert sind und an der gewohnten ärztlichen Betreuung festhalten wollen.

Zahlreiche an uns gerichtete Schreiben von Frauen in Nordrhein-Westfalen bemängeln die pauschale Weitergabe ihrer persönlichen Daten an die Zentralen Stellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen für die Einladung zum bundesweit angebotenen MammographieScreening. Es gebe für sie keine Möglichkeit, der Datenübermittlung zu widersprechen.

Mit diesem Problem hat sich auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen im 18. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2007 (Seite 121 f.) beschäftigt. Es gebe leider keinerlei rechtliche Möglichkeit, die nicht gewünschte Datenübermittlung von Anfang an zu unterbinden. Die betroffenen Frauen müssten es hinnehmen, dass ihre Meldedaten über 20 Jahre lang regelmäßig der Zentralen Stelle übermittelt werden. Das Verfahren verstoße nicht nur gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz, sondern auch gegen den Grundsatz der Datenvermeidung und -sparsamkeit.

Seitens der Datenschutzbeauftragten wurde vorgeschlagen, den betroffenen Frauen entweder eine Einwilligungsmöglichkeit in die vorgesehene Datenübermittlung oder zumindest ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an die Zentrale Stelle gegenüber der Meldebehörde einzuräumen.

Vor dem Hintergrund dieses Schreibens fragen wir die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die datenschutzrechtlichen Verstöße?

2. Wie gewährleistet die Landesregierung künftig, den Datenschutz beim MammographieScreening zu verankern?

3. Welche der genannten Vorschläge der Datenschutzbeauftragten plant die Landesregierung, verbindlich zu regeln?