Verschuldung

Stadt Düsseldorf/ARGE Düsseldorf: Ausgehend vom individuellen Bedarf der Kunden/innen der ARGE Düsseldorf wurden im Jahr 2007 in insgesamt 1.556 Einzelfällen flankierende Eingliederungsleistungen mit folgenden Beratungsschwerpunkten vereinbart: Bedarfslage Fallzahlen in 2007

Schuldnerberatung 1.

Kinderbetreuung 432

Sucht-/psychosoziale Beratung 26 Suchtberatung 70 psychosoziale Beratung Sonstige (z.B. häusliche Pflege) 0

Summe 1.

Kreis Euskirchen/ARGE Euskirchen:

Die Zahl der in einer Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Inanspruchnahme dieser weiteren Integrationsleistungen wird nicht erfasst und ist im Rahmen der bestehenden EDV-Systeme auch nicht auswertbar.

Stadt Gelsenkirchen/ARGE Gelsenkirchen: (Die Stadt Gelsenkirchen verweist zu Frage 3 auf beigefügte Berichte von Trägern der Schuldnerberatung und psychosozialen Beratung) Kreis Gütersloh/ARGE Gütersloh:

Die Anzahl der Eingliederungsvereinbarungen, in denen die Inanspruchnahme von Leistungen nach § 16 Abs 2 SGB II verbindlich vereinbart wurde, kann von der GT aktiv GmbH maschinell nicht gezählt werden. Eine manuelle Zählung würde einen unvertretbar hohen Aufwand verursachen, der zudem nichts über die tatsächliche Inanspruchnahme der flankierenden Leistungen nach § 16 Abs 2 SGB II aussagt.

Wird die Inanspruchnahme einer Leistung in der Eingliederungsvereinbarung verbindlich vereinbart, so müssen bei einer späteren Verweigerung Sanktionsmechanismen ergriffen werden. Dies kann gerade bei den in Betracht kommenden Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen, die auf eine freiwillige Inanspruchnahme setzen, kontraproduktiv sein.

In vielen Fällen, insbesondere bei der Schuldnerberatung, finden die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ihren Zugang aufgrund der örtlichen Strukturen/Angebote auch ohne die ausdrückliche Vermittlung durch den persönlichen Ansprechpartner GT aktiv GmbH. Stadt Hagen/ARGE Hagen:

Diese Frage kann derzeit nicht beantwortet werden. Eine valide Datenerfassung liegt nicht vor.

- 2 Kreis Heinsberg/ARGE Heinsberg; Konkrete Auswertungsmöglichkeiten hinsichtlich der Inanspruchnahme der einzelnen Leitungen bestehen nicht. Aufgrund von qualifizierten Schätzungen der zuständigen Teams stellt sich die Inanspruchnahme der flankierenden Leistungen im Jahr 2007 wie folgt dar: Schuldnerberatung in 545 Fällen Suchtberatung in 319 Fällen Psychosoziale Beratung in 47 Fällen Kreis Herford/ARGE Herford:

Die Schuldnerberatungsstellen wurden 370 mal in Anspruch genommen, die Suchtberatung war für 61

Personen mit 185 Stunden von SGB II - Leistungsempfängern erforderlich. Die Zahlen der Integrationsleistungen zur psychosozialen Betreuung sind für 2007 liegen nicht vor, da einige neue Träger teilweise erst in 2008 die Arbeit aufgenommen bzw. noch nicht abgerechnet haben.

Kreis Höxter/ARGE Höxter

Die ARGE Höxter führt keine Statistik darüber, wie oft Anspruchsberechtigte nach dem SGB II in Eingliederungsvereinbarungen die Auflage bzw. Empfehlung erhalten haben, Schuldner-, Sucht- oder sonstige psychosoziale Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies kann nur in aufwendigen Einzelerhebungen festgestellt werden.

Stadt Köln/ARGE Köln: Innerhalb der ARGE Köln werden die weiteren Leistungen gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB II, die zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sind, in breitem Spektrum zur Verfügung gestellt. Eine genaue Bezifferung der individuellen Vereinbarung zwischen den betroffenen Kunden und den persönlichen Ansprechpartner/innen und der Inanspruchnahme kann leider nicht erfolgen, da

a. die diesbezüglichen Vereinbarungen in den zur Verfügung stehenden Systemen aktuell nicht ausgewertet werden können und

b. die Finanzierung der flankierenden Integrationsleistungen zu einem größeren Teil pauschaliert erfolgt.

So steht der allgemeinen Schuldnerberatung, die in Köln von neun Trägern der freien Wohlfahrtspflege durchgeführt wird, aktuell ein Jahresberatungskostenbudget von insgesamt rund 1,2 Mio. Euro zur Verfügung.

Der Zugang von Leistungsberechtigten nach dem SGB II zur Schuldnerberatung wird über die in den Standorten der ARGE Köln vor Ort ansässige Budgetberatung gesteuert. Diese wird von fünf Trägern der Schuldnerberatung zusätzlich bereitgestellt. In 1-3 Beratungseinheiten wird hier der genaue Bedarf in Bezug auf Schuldnerberatung geklärt, eine Erfolgsprognose erstellt und an die Schuldnerberatung überwiesen oder ggf. in Einzelfällen durch Kurzberatungen bereits Verschuldung vermieden. Das hier bereitgestellte Beratungskostenbudget umfasst derzeit 2950 Beratungen jährlich.

Darüber hinaus wird seitens der ARGE Köln Schuldnerberatung mit dem Ziel der Qualifizierung der Mitarbeiter/ innen und der Öffentlichkeitsarbeit auch institutionell gefördert sowie ein Gruppenangebot zur privaten Haushaltsplanung (Wirtschaften mit wenig Budget).

Die psychosoziale Betreuung wie auch die Suchtberatung innerhalb der kommunal flankierenden Leistungen der ARGE Köln wird größtenteils über Personalkostenzuschüsse an die anbietenden Träger der freien Wohlfahrtspflege finanziert, teilweise auf der Grundlage von ermittelten Beratungsfallzahlen.

Des Weiteren wird der Erhalt von unverzichtbaren Angeboten über institutionelle Förderung sichergestellt. Auch hier sind keine Fallzahlen bezifferbar, da die Angebote bereit gestellt sind und die Ansprechpartner in den Standorten der ARGE Köln auf diese unmittelbar ohne Einzelfallabrechnung Zugriff haben.

Stadt Krefeld/ARGE Krefeld: Eingliederungsvereinbarungen werden unter Würdigung der bekannten Lebensumstände mit der Zielsetzung einer Integration in den Arbeitsmarkt oder der Verbesserung der Integrationsfähigkeit im Einzelfall abgeschlossen. Statistiken über Anzahl und Inhalte der im Jahr 2007 abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen wurden nicht erhoben und können auch nicht erhoben werden. Es können daher keine Aussagen gemacht werden, in welchem Umfang Leistungsempfangende auf flankierende Leistungen verwiesen wurden.

Kreis Lippe/ARGE Lippe: Zahlenmäßige Angaben sind unsererseits hierzu leider nicht möglich, da keine separate statistische Erfassung dieser Fallgestaltungen erfolgt. Es werden im Beratungsprozess aber keine Engpässe festgestellt. Die im Einzelfall vorliegenden Beratungsbedarfe werden zeitnah umgesetzt.

Märkischer Kreis/ARGE Märkischer Kreis:

Im Märkischen Kreis wurden insgesamt folgende Leistungen nach § 16 Abs. 2 Nr. 2- 4 für das Jahr 2007 für den Rechtskreis SGB II in Anspruch genommen.

Suchtberatung / Psychosoziale Betreuung: 304 Klienten mit 2.590 Beratungsstunden Schuldnerberatung: 936 Personen Kreis Mettmann/ARGE Mettmann: Flankierende Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-4 SGB II werden im Kreis Mettmann unter der Voraussetzung geleistet, dass die Inanspruchnahme in einer Eingliederungsvereinbarung gem. § 15 Abs. 3 SGB II festgelegt und vereinbart werden.

Zur Zeit kann dies nur für den Bereich der Schuldnerberatung statistisch nachgehalten werden:

Im Jahr 2007 wurden ca. 1500 ALG II-Empfänger (insgesamt ca. 2000 Beratungen mit Eingliederungsvereinbarung; d.h. auch für Erwerbstätige und ALG I-Empfänger) aufgrund einer Eingliederungsvereinbarung in den Schuldnerberatungsstellen aufgenommen und beraten.

Da die Suchtberatung nach dem SGB II in Kürze erst installiert wird, liegen hier noch keine Zahlen vor.

Eine Suchtberatung auf freiwilliger Basis für SGB II-Klientel hat seit Einführung des SGB II stattgefunden, ist aber detailliert statistisch nicht erfasst.