Rehabilitation

Stadt Köln/ARGE Köln:

Wie schon unter 3. ansatzweise ausgeführt, werden die flankierenden Leistungen von hierzu durch die ARGE beauftragten freien Träger erbracht. Die ARGE steuert über ihre Integrationsberatung den Zugang. In Köln umfassen die flankierenden Leistungen rund 40 beauftragte Einzelmaßnahmen, die differenziert auf besondere Zielgruppen/Problemlagen ausgerichtet sind, um eine bedarfsgerechte und individuelle Hilfe sicher zu stellen.

Stadt Krefeld/ARGE Krefeld:

Siehe hierzu Angaben bei Frage 1.

Kreis Lippe/ARGE Lippe

Siehe Anmerkungen zu 1.

Märkischer Kreis/ARGE Märkischer Kreis:

Für den Bereich der Schuldnerberatung als flankierende Leistungen SGB II werden die Schuldnerberatungsstellen im Märkischen Kreis tätig (Stadt Lüdenscheid, Abeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen / Märkischer Kreis, Caritasverband Iserlohn). Die Finanzierung der Schuldnerberatung erfolgt über einen einwohnerbezogenen Zuschuss und die Finanzierung einer zusätzlichen Stelle (nach Stellenanteilen aufgeteilt) die ausschließlich für den Bereich Schuldnerberatung SGB II tätig wird.

Im Rahmen der Suchtberatung sind neben dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Märkischen Kreises die Caritas Iserlohn, Anonyme Drogenberatung drobs e.V. und das Diakonische Werk LüdenscheidPlettenberg als Suchtberatungsstellen freier Träger beteiligt.

Kreis Mettmann/ARGE Mettmann:

Im Bereich des Kreises Mettmann besteht zum Bereich Schuldnerberatung nach dem SGB II eine Vereinbarung mit Wohlfahrtsverbänden im Kreis Mettmann, die Schuldnerberatung anbieten und zum Bereich Suchtberatung nach dem SGB II steht zeitnah eine entsprechende Vereinbarung mit Suchtberatungsstellen (ebenfalls angesiedelt bei Wohlfahrtsverbänden im Kreisgebiet) vor der Unterzeichnung.

Stadt Mönchengladbach

Es bestehen vertragliche Regelungen (Leistungsvereinbarungen) über die Aufgabenbereiche der Schuldnerberatung, der Suchtberatung sowie der psychosozialen Betreuung. Zur psychosozialen Betreuung ist anzumerken, dass diese Leistung insbesondere durch das Gesundheitsamt und das Jugendamt der Stadt, der Aids-Hilfe Mönchengladbach und dem Verein für die Rehabilitation psychisch Kranker erbracht wird. Daneben bieten eine Reihe weiterer freier Träger diese Leistung an, die zwar primär nicht auf den Abbau von Erwerbshemmnissen ausgerichtet sind, aber dennoch im Rahmen der Hilfe auch das Ziel der Vermittlungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verfolgt (Frauenhaus, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsberatungsstellen usw.).

Stadt Münster/ARGE Münster: Zwischen dem kommunalen Träger und freien Trägern, die Leistungen gem. § 16 II S. 2 Nr. 1-4 SGB II erbringen und aus kommunalen Mitteln gefördert werden, bestehen Vereinbarungen über die Bereitstellung und Finanzierung jener Leistungen. Die Vereinbarungen regeln jedoch nicht exklusiv den Leistungszusammenhang gem. § 16 II S. 2 Nr. 1-4 SGB II, begrenzen daher die Zugangsrechte zu jenen Diensten nicht auf Berechtigte nach dem SGB II, sondern halten die Möglichkeit, die Leistungen in Anspruch zu nehmen, auch für andere Ratsuchende offen, insbesondere für Berechtigte anderer existenzsichernder Leistungen.

Oberbergischer Kreis/ARGE Oberberg:

Auf die Ausführungen zu 1. wird verwiesen.

Stadt Oberhausen/ARGE Oberhausen:

Der kommunale Träger hat zur Erfüllung dieser Aufgaben mit freien Trägern vertragliche Vereinbarungen getroffen.

In Oberhausen übernimmt die psychosoziale Betreuung und Suchtberatung legaler Drogen das Psychosoziale Gesundheitszentrum Oberhausen (PGZ). Das PGZ wird gemeinsam getragen von: Caritasverband, Diakonisches Werk und intego GmbH (vormals Psychosozialer Förderverein) mit drei stadtteilbezogenen Standorten und bietet mit seinen offenen Zugängen und flexiblen Modulen optimale Möglichkeiten.

Für die Beratung bei illegalem Drogenmissbrauch steht die Drogenberatungsstelle zur Verfügung. Bei dieser Institution handelt es sich um keinen freien Träger, sondern um ein Fachbereich des kommunalen Trägers, der diese Beratungsleistungen aufgrund eines Landesauftrages anbieten muss.

Die Kommune finanziert darüber hinaus psychosoziale Betreuung als Eingliederungsleistung des SGB II für Bewohner des Wohnheimes Christlicher Verein Junger Menschen Oberhausen e.V. (CVJM).

Im Rahmen der Übernahme von Tagessätzen bei Aufenthalt im Frauenhaus bei grundsätzlichem Anspruch nach SGB II wird eine psychosoziale Betreuung ebenfalls von der Kommune finanziert.

Zur Sicherstellung der Schuldnerberatung hat der kommunale Träger mit der Schuldnerberatung des Caritasverbandes eine vertragliche Vereinbarung getroffen.

Die institutionelle Förderung übernimmt beim PGZ und der Schuldnerberatung zum überwiegenden Teil die Kommune.

ARGE Olpe/ARGE Olpe:

Der Kreis Olpe hat keine vertraglichen Regelungen zur Beauftragung mit freien Träger bzgl. der Leistungen nach § 16 Abs. 2 Nr. 2-4 abgeschlossen.

Kreis Paderborn/ARGE Paderborn:

Hierzu wird auf die Ausführungen zu den einzelnen Diensten unter Ziffer 1 verwiesen.

Kreis Recklinghausen/ARGE Recklinghausen:

Wie bereits unter Punkt 1 erwähnt, haben wir über Vereinbarungen freie Träger mit der Schuldnerund Suchtberatung beauftragt.

Stadt Remscheid/ARGE Remscheid:

Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen.

Rhein-Erft-Kreis/ARGE Rhein-Erft:

Im Rhein-Erft-Kreis gibt es neben dem Gesundheitsamt mit seinen Einrichtungen (sozialpsychiatrischer Dienst, Suchtberatung, Behindertenberatung etc.) eine Reihe unterschiedlicher Beratungsstellen, die (teilweise) auch vom Rhein-Erft-Kreis institutionell gefördert, also bezuschusst, werden und jedermann zugänglich sind. Diese können auch von den Fallmanagern der ARGE in Anspruch genommen werden. Einige Vereine bzw. Träger, mit denen der Rhein-Erft-Kreis vertragliche Regelungen zur Bezuschussung abgeschlossen hat, sind nachfolgend beispielhaft aufgeführt: 1 Verein Bereich Suchtberatung von Drogensucht über Alkohol bis Onlinesucht, 1 Verein Bereich frauenspezifische Fragen, häusliche Gewalt, 1 Verein Bereich Prävention und Bekämpfung sexueller Gewalt, 3 Vereine im Bereich psychisch Kranke und Behinderte, 3 Träger im Bereich Schwangerschaftskonfliktberatung, 1 Verein im Bereich Unterstützung Nichtsesshafte, 6 Träger im Bereich Schuldnerberatung.

Rheinisch-Bergischer-Kreis/ARGE Rhein-Berg:

Alle benannten Leistungen werden im Rheinisch-Bergischen Kreis von freien Trägern aufgrund von Verträgen erbracht.

Rhein-Kreis Neuss/ARGE Neuss:

Der Rhein-Kreis Neuss hat über eine Vereinbarung nach § 17 SGB II eine Kooperation mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege für alle 8 Städte und Gemeinden des Rhein-Kreis Neuss (Neuss, Kaarst, Meerbusch, Korschenbroich, Grevenbroich, Dormagen, Jüchen und Rommerskirchen) getroffen.

Rhein-Sieg-Kreis/ARGE Rhein-Sieg:

Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es vertragliche Regelungen zur Beauftragung freier Träger mit weiteren Integrationsleistungen dem Sinn der Anfrage. Konkret hat der Rhein-Sieg-Kreis folgende Konstruktion gewählt: Mit freien Trägern wurden Leistungs- Vergütungs- und Qualitätsvereinbarungen geschlossen, die die Grundlage für die Leistungen darstellen. Der ARGE gegenüber bestehen Regelungen, die die Anspruchsvoraussetzungen definieren. Auf Grundlage der Regelungen weist die ARGE die betroffenen Personen den freien Trägern zu, die im Verhältnis zum Rhein-Sieg-Kreis abrechnen.

Kreis Siegen-Wittgenstein/ARGE Siegen-Wittgenstein:

In Siegen-Wittgenstein gibt es eine vertragliche Regelung hinsichtlich der Leistungserbringung in den Bereichen Schuldner- und Suchtberatung.