Wohlfahrt

Kreis Kleve

Der Kreis Kleve hat mit allen kooperierenden Trägern vertragliche Regelungen bzw. Förderrichtlinien geschlossen, die u. a. beinhalten, dass der Träger vorher vom Kreis Kleve anerkannt werden muss. Er behält sich zudem ein Prüfrecht vor. Die originären Aufgaben der Kommunen im Bereich der flankierenden Leistungen bleiben insbesondere im Hinblick auf die strategische Steuerung der Leistungserbringung und Kontrolle bei den Kommunen und werden nicht an Dritte übertragen.

Kreis Minden-Lübbecke Schuldnerberatung: Seit dem 01.01.2007 bis 31.12.2009 gibt es eine Vereinbarung mit der Parität Minden und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Die Veranschlagung für die Schuldnerberatung sieht einen jährlichen Zuschuss an die Parität und an den Sozialdienst katholischer Frauen i. H. v. insgesamt 130.136 EUR vor.

Suchtberatung: Seit dem 01.10.2007 bis 31.12.2008 gibt es eine Vereinbarung mit dem Diakonischen Werk, vertreten durch die Kirchenkreise Minden, Lübbecke und Vlotho. Die Suchtberatung des Diakonischen Werkes wird vom Kreis Minden-Lübbecke i. H. v. 33.424 EUR bezuschusst.

Psychosoziale Betreuung: Die Verträge sind am 31.12.2006 ausgelaufen. Seit 2007 läuft die psychosoziale Betreuung ohne vertragliche Vereinbarung. Darüber hinaus handelt es sich hierbei schwerpunktmäßig um die Förderung komplementärer Dienste im Rahmen des § 14 Abs. 2 Landespflegegesetz. Eine Umgestaltung und vertragliche Neugestaltung auch auf die Belange nach dem SGB II wird für das laufende Jahr angestrebt. Für die Förderung der psychosozialen Betreuung sind für 2008

Haushaltsmittel i. H. v. 88.000 EUR zur Verfügung gestellt worden.

Stadt Mülheim:

Im Bereich der Betreuung minderjähriger und behinderter Kinder und einen Teil der psychosozialen Leistungen findet die Bedarfsplanung und Beteiligung der freien Träger im Rahmen der AG Jugendhilfeplanung (AGJHP) statt. In der AGJHP sind die Verwaltung, die Wohlfahrtsverbände sowie die Politik vertreten, die gemeinsam den Bedarf abstimmen und planen. In der AGJHP werden die Vorbereitungen für den Jugendhilfeausschuss hinsichtlich der Umsetzung vorgenommen. Für den Bereich der behinderten Kinder findet darüber hinaus eine Beteiligung der freien Träger im Wege der Gesund9 heitskonferenz statt. Im Mülheimer Sozialdialog findet eine Abstimmung und Planung sämtlicher Sozialleistungen statt. In diesem regelmäßig tagenden Gremium sind Wohlfahrtsverbände, Initiativen, Verwaltung und Politik vertreten.

Kreis Steinfurt (s. auch Frage 2)

Der Kreis Steinfurt hat ein weites Netz von sozialen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits lange vor Einführung des SGB II geschaffen, das seinen Bürgerinnen und Bürgern umfassend zur Verfügung steht.

Im Bereich der Sucht- und Drogenberatung hat der Kreis Steinfurt vertragliche Vereinbarungen mit 6 verschiedenen Trägern, die diese Leistungen anbieten. Die Schuldnerberatung bietet der Kreis Steinfurt mit eigenem Personal an. Daneben existieren eine Reihe weiterer Träger, die vom Kreis Steinfurt nicht mitfinanziert werden, aber Schuldnerberatung auch für SGB II­Leistungsempfänger durchführen.

Die psychosoziale Beratung und Betreuung bietet der Kreis Steinfurt ebenfalls mit eigenem Personal im Sozialen Dienst des Gesundheitsamtes an.

Dadurch, dass eine Reihe von Leistungen direkt von Abteilungen des Kreises Steinfurt angeboten werden, besteht eine gute Steuerungsmöglichkeit; vertragliche Regelungen sind insofern obsolet. Bei der Inanspruchnahme freier Träger bestehen selbstverständlich vertragliche Regelungen, sowohl zu den Leistungen, als auch zur Finanzierung.

Zur Frage 5: ARGEn: Kreis Aachen/ARGE Aachen:

Die zeitnahe Inanspruchnahme der Beratungsleistungen ist im Kreis Aachen sichergestellt. Über ein übliches und vertretbares Maß hinausgehende Wartezeiten sind nicht bekannt. Die in den Leistungsvereinbarungen zur Schuldnerberatung und zur Suchtberatung vereinbarten Beratungskapazitäten wurden aktuell zum 01.01.2008 an die tatsächlichen Bedarfe angepasst.

Stadt Bochum/ARGE Bochum: Gem. den geschlossenen Leistungs-, Vergütungs- und Prüfvereinbarungen werden die Leistungen für eine zeitnahe und zügige Erbringung vorgehalten, so dass für die Betroffenen keine (erheblichen) Wartezeiten entstehen. Dies wird von den Leistungsträgern (Fachämter und freie Träger) sichergestellt.

Stadt Bonn/ARGE Bonn:

Alle Leistungen können über ein spezielles Auftragsverfahren zwischen ARGE, Kommune und Träger vom Kunden der ARGE zeitnah in Anspruch genommen werden.

Stadt Bottrop/ARGE Bottrop:

Die in den Eingliederungsvereinbarungen festgelegte Frist konnte jeweils eingehalten werden. Bei dringend notwendigem Bedarf einer Beratung oder sonstiger Dienstleistung konnte auch sehr kurzfristig auf entsprechende Angebote zurückgegriffen werden.

Stadt Dortmund/ARGE Dortmund

Die Leistungen werden den Kund/innen schnell und zügig angeboten, was letztlich an der nahezu schnittstellenlosen Integration der sozialen Dienste in der ARGE liegt.

Die Aufträge an die sozialen Dienste kann entweder direkt vom Kunden erfolgen, er kann über den/die zuständige/n Arbeitsvermittler/in erfolgen („persönlicher Ansprechpartner") oder von anderen Mitarbeiter/innen aus der ARGE (Eingangszone, Leistungsabteilung etc.).