Der Beratungs Berechtigungsschein gilt für 6 Monate ab dem Tag der Erstberatung Informationsgespräch in der

Kreis Mettmann/ARGE Mettmann

Im Bereich Schuldnerberatung wurde zwischen dem kommunalen Träger und der ARGE im Benehmen mit den Beratungsstellen vereinbart, dass

- innerhalb von 7 Tagen ab Empfang des Berechtigungsscheines bei einer Schuldnerberatungsstelle ein erster Beratungstermin (Informationsgespräch) zu vereinbaren ist.

- Zwischen dem Zeitpunkt der Terminvereinbarung und dem ersten Informationsgespräch sollen nicht mehr als 4 Wochen liegen; ebenso wie zwischen der Erstberatung (Informationsgespräch) und der folgenden Basisberatung.

Der Beratungs- (Berechtigungs)schein gilt für 6 Monate ab dem Tag der Erstberatung (Informationsgespräch) in der Beratungsstelle.

Aufgrund des Anstiegs der SGB II-Fälle bei den Beratungsstellen liegen die Wartezeiten bei vereinzelten Beratungsstellen derzeit zwischen 6 und 12 Monaten.

Für die Bereiche Suchtberatung (Vereinbarung steht kurz vor der Unterzeichnung) und psychosoziale Betreuung liegen Erkenntnisse hierzu noch nicht vor.

Stadt Mönchengladbach/ARGE Mönchengladbach Grundsätzlich können alle Leistungen zeitnah in Anspruch genommen werden. Kunden, die durch die Arbeitsvermittlung der ARGE als integrationsnah eingestuft werden, erhalten zurzeit innerhalb von einer Woche einen Erstberatungstermin bei der Schuldnerberatung. Für integrationsferne Kunden besteht allerdings eine Wartezeit bis zum Erstberatungstermin.

Psychosoziale Betreuung und Suchtberatung erfolgen durch die in der Regel wöchentlichen offenen Beratungsangebote der Träger. Eine erste Kontaktaufnahme ist hier innerhalb von zwei Wochen möglich. Die weitere Betreuung erfolgt ebenfalls zeitnah und richtet sich im Regelfall nach der Dringlichkeit des Bedarfes der Kundinnen/Kunden an Betreuungs- und/oder Beratungsleistungen.

Stadt Münster/ARGE Münster

Der Arbeitsgemeinschaft liegen keine Erkenntnisse im Hinblick auf Schwierigkeiten Betroffener vor, Leistungen gem. § 16 II S. 2 Nr. 1-4 SGB II zeitnah in Anspruch zu nehmen.

Oberbergischer Kreis/ARGE Oberberg:

Eine insgesamt zeitnahe Inanspruchnahme von Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung war gewährleistet. Im Einzelfall kann eine etwas längere Wartezeit aber auch nicht ganz ausgeschlossen werden.

Stadt Oberhausen/ARGE Oberhausen:

Der Zugang zum PGZ/CVJM, der Drogenberatungsstelle und der Schuldnerberatung erfolgt durch den persönlichen Ansprechpartner/in/Fallmanager/in, wenn die psychosoziale Situation, Überschuldung oder Drogenproblematik im Rahmen der Antragstellung ALG II als Eingliederungshemmnis einzustufen ist. Die Schuldnerberatung und das PGZ kann umgehend zu den Öffnungszeiten aufgesucht werden. Bei der Schuldnerberatung werden 2 x wöchentlich freie Sprechzeiten und beim PGZ tägliche Sprechzeiten (außer Sonntags) oder nach Terminvereinbarung zeitnah angeboten.

Bei der Drogenberatungsstelle ist eine Terminabsprache erforderlich. Die Wartezeiten betragen bis zu 14 Tagen. Die Wartezeiten auf Therapie- oder Substitutionsplätze sind erheblich länger und können nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Zurzeit warten noch ca. 20 Drogenkranke auf Substitutions- und 40 auf Therapieplätze.

Kreis Olpe/ARGE Olpe:

Den Betroffenen war es möglich, die Leistungen zeitnah in Anspruch zu nehmen. Diese Aussage gilt für den Bereich der Schuldnerberatung, der Psychosozialen Betreuung sowie der Suchtberatung.

Kreis Paderborn/ARGE Paderborn:

Bei der Kinderbetreuung, der psychosozialen Betreuung und der Suchtberatung bestehen keine Wartezeiten bei der Inanspruchnahme dieser Dienste.

Bei der Schuldnerberatung ist sichergestellt, dass unverzüglich ein Erstgespräch stattfindet. Bei der endgültigen Beratung kann es zu Wartezeiten kommen. Allerdings ist durch das unverzügliche Erstgespräch sichergestellt, dass eine Vorsortierung dahingehend erfolgt, dass dringend zu beratende Kunden sofort weiter betreut werden. Darüber hinaus werden Überlegungen angestellt, dass eine unverzügliche Beratung aller Klienten sichergestellt ist.

Kreis Recklinghausen/ARGE Recklinghausen:

Alle Leistungen können von den Betroffenen zeitnah in Anspruch genommen werden.

Lediglich bei der an die Schuldnerberatung ggf. angeschlossenen Insolvenzberatung kann es Wartezeiten geben, in der die Betroffenen aber weiterhin von der Schuldnerberatung betreut werden.

Stadt Remscheid/ARGE Remscheid Erstkontakte zu den Beratungsstellen erfolgen zeitnah. Daraus resultierende weitere Beratungsschritte werden durch die Beratungsstellen im Rahmen ihrer Arbeit angeboten. Eine Priorisierung der Klienten nach SGB II ist nicht vereinbart.

Rhein-Erft-Kreis/ARGE Rhein-Erft: Fallmanager und persönliche Ansprechpartner der ARGE Rhein-Erft finden in allen Fällen zeitnah eine Beratungseinrichtung im Rhein-Erft-Kreis; die Zusammenarbeit ist insgesamt als positiv zu bewerten.

Am 16. Januar 2008 fand zuletzt eine Arbeitsmarktkonferenz statt, zu der der Geschäftsführer der ARGE Rhein-Erft alle Beratungseinrichtungen des Rhein-Erft-Kreises eingeladen hatte, um nicht zuletzt auch aufgrund von Personalfluktuationen in der ARGE Rhein-Erft die gegenseitige Kommunikation, das persönliche Kennenlernen und die Verbesserung von Verfahrensabläufen zu diskutieren. Nahezu alle Beratungseinrichtungen und die zuständigen Kollegen des Rhein-Erft-Kreises waren mit mindestens einem Repräsentanten, die ARGE Rhein-Erft war mit allen Fallmanagern und Führungskräften anwesend.

Rheinisch-Bergischer-Kreis/ARGE Rhein-Berg

Weder seitens der Beratungsstellen noch seitens der Leistungsberechtigten sind Probleme mit der zeitnahen Inanspruchnahmemöglichkeit in den benannten Beratungsfeldern vorgebracht worden.

Rhein-Kreis Neuss/ARGE Neuss: Ja, im Rhein-Kreis NE ist es möglich, alle Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2-4 SGB II zeitnah und ohne längere Wartezeiten in Anspruch zu nehmen. Die Kunden/innen, die über die Kooperationsvereinbarung den Beratungsstellen zugeführt werden, haben ihren ersten persönlichen Kontakt binnen 4 Wochen.

Rhein-Sieg-Kreis § 16 Abs. 2 sieht keine psychosoziale Beratung vor.

Im Übrigen kann die Frage bejaht werden.

Hinweis: Die bisher im Rahmen der psychosozialen Betreuung betriebene Clearing-Stelle will der Rhein-Sieg-Kreis zu Gunsten anderer Projekte aufgeben. ZZt. werden in enger Abstimmung mit der ARGE passgenaue Angebote erarbeitet.

Kreis Siegen-Wittgenstein/ARGE Siegen-Wittgenstein

Soweit vertragliche Regelungen bestehen, enthalten diese auch Vereinbarungen zur Qualität der Leistung und in diesem Zusammenhang zur zeitnahen Inanspruchnahme. Im Bereich der Schulden- und Suchtberatung ist ein Erstgespräch binnen 14 Tagen nach Kontaktaufnahme vereinbart. Unzulänglichkeiten oder Schwierigkeiten sind jedoch aus keinem Leistungsbereich bekannt.

Kreis Soest/ARGE Soest:

Von der Arbeit Hellweg Aktiv wird ausdrücklich bestätigt, dass im Rahmen der Vereinbarungen mit den Leistungsberechtigten eine zeitnahe Inanspruchnahme der individuellen Beratungsbedarfe sichergestellt ist.

In eilbedürftigen Fällen ist durch die persönliche bzw. telefonische Kontaktaufnahme der AHABediensteten mit den Beratungsstellen die kurzfristige Terminierung eines bedarfsbezogenen Beratungsangebotes möglich.

Stadt Solingen/ARGE Solingen:

Für Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung und Suchtberatung werden ausreichende Angebote vorgehalten, die eine zeitnahe Inanspruchnahme sicherstellen, so dass regelmäßig keine Wartezeiten zu vermerken sind.

Kreis Unna/ARGE Unna:

Die Frage kann für alle vier Leistungsbereiche bejaht werden. Es besteht Einvernehmen darüber, dass SGB II Bezieher Vorrang haben und zeitnah zu bedienen sind.