Ist der Schutz vor unseriösen Spendensammlungen ausreichend?

Nach uns vorliegenden Informationen soll es auch in NRW Spendenorganisationen geben, die unseriös arbeiten. Zu solchen soll das Deutsche Kinderförderwerk e. V. mit Sitz in Wetzlar gehören, weil es auf unseriöse Art Spenden sammelt und diese zweckentfremdet.

Einer Pressemitteilung der Stadt Kaiserslautern vom November 2006 ist zu entnehmen: "Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat dem Verein "Deutsches Kinderförderwerk e.V." mit Sitz im hessischen Wetzlar das Sammeln von Geldspenden und die Einwerbung von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz bereits mit Bescheid vom 03.11.2006 untersagt sowie die Verwendung der Spendengelder unter behördliche Kontrolle gestellt. Nach einer umfassenden Überprüfung durch die ADD bestehen erhebliche Zweifel an der beworbenen gemeinnützigen Verwendung der Geldspenden sowie der Förderbeiträge. So werden die Spendeneinnahmen des inzwischen nicht mehr gemeinnützig anerkannten Vereins - im Jahre 2005 bundesweit rund 400.000 Euro - in erster Linie für Werbe- und Verwaltungsmaßnahmen und nicht, wie beworben, für krebskranke Kinder verwendet. Darüber hinaus bestehen Zweifel an der sammlungsrechtlichen Zuverlässigkeit der Verantwortlichen des Vereins."

Auch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen warnte in einer Pressemitteilung vom 10.07.2007 vor Spenden an diese Organisation, da zum Beispiel im Jahr 2004 nur 5,9 % des bundesweiten Sammlungsertrages in Höhe von rund 370.000 Euro tatsächlich für Hilfeleistungen verwendet worden seien.

Nach unserem Kenntnisstand wirbt das Deutsche Kinderförderwerk in Nordrhein-Westfalen weiterhin um Spenden und Fördermitgliedschaften. Mehrere Spendendosen des Kinderförderwerks seien in Köln und in Siegen auf den Theken verschiedener Geschäfte gefunden worden.

Das Sammlungsgesetz NRW ist zum 01.01.1998 aufgehoben worden.

Daher fragen wir die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung Beschwerden über die Sammelpraxis des "Kinderförderwerks" in NRW bekannt?

2. Bestehen Hinweise auf Probleme mit anderen Hilfsorganisationen, die in NRW sammeln?

3. Hat sich aus Sicht der Landesregierung die Aufhebung des Sammlungsgesetzes bewährt?

4. Reichen die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen aus, um unseriöse Sammlungen zu verhindern?

5. Wie kann das Land dazu beitragen, dass unseriöse Sammlungen in NRW unterbleiben?