Nutzung des Grundstücks
Das unbebaute Grundstück Mosbacher Berg in Wiesbaden in einer Größe von 23.011 m² liegt am Konrad-Adenauer-Ring unmittelbar neben dem Hessischen Hauptstaatsarchiv.
Im bestehenden Bebauungsplan ist die Nutzung des Grundstücks mit "Verwaltung" ausgewiesen. Das Grundstück bietet aufgrund der geringen Ausnutzbarkeit nach dem Bebauungsplan (GRZ 0,25/GFZ 1,0) keine günstigen Bebauungsmöglichkeiten. Da es aufgrund der Festlegungen des Bebauungsplanes nicht marktgängig ist, wurde es bisher für Baumaßnahmen des Landes vorgehalten.
Das private Gymnasium Humboldt-Schule ist im Jahr 1999 an das Land herangetreten mit dem Wunsch, eine Teilfläche des Grundstücks für den Bau einer Schulsporthalle zu erwerben.
Die Humboldt-Schule hat keine eigene Sporthalle und ist daher auf die Nutzung städtischer Sporthallen angewiesen. Die Schüler müssen teilweise durch das ganze Stadtgebiet fahren, um die Sporthallen zu erreichen.
Da das landeseigene Grundstück Mosbacher Berg aufgrund bestehender Bauflächen in den Behördenzentren Schiersteiner Berg, Konrad-AdenauerRing und Rheingauer Straße vom Land für Landesbaumaßnahmen auf absehbare Zeit nicht benötigt wird, wurden mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Wiesbaden Gespräche über eine mögliche Bebauung mit einer Sporthalle geführt.
Das Stadtplanungsamt hat zugesagt, sich für eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans hinsichtlich der Art der Nutzung einzusetzen, da auch ein städtisches Interesse an dem Bau der Sporthalle besteht. Der Bebauungsplan sieht bisher als Nutzung "Verwaltung" vor; diese müsste auf "Schulzwecke" erweitert werden. Die Humboldt-Schule hat angeboten, die Halle außerhalb der Schulzeiten auch anderen Nutzern zugänglich zu machen.
Durch den Verkauf einer Teilfläche von 1.925 m² an die Humboldt-Schule verbleibt dem Land eine Restfläche von 21.086 m². Die bebaubare Fläche für Landesbaumaßnahmen reduziert sich von 2.409 m² auf 1.649 m².
Das Gymnasium wird den Grundstückskaufpreis und den Bau der Sporthalle nicht mit öffentlichen Mitteln finanzieren, sondern hierfür ausschließlich schuleigene Gelder investieren.
Die Größe der abzuvermessenden Teilfläche beträgt nach den Ermittlungen des Staatsbauamtes Wiesbaden ca. 1.925 m²; eine geringe Abweichung ist nach detaillierter Planung des Bauvorhabens noch möglich.
Die Teilfläche soll zu dem vom Staatsbauamt ermittelten Verkehrswert veräußert werden. Das Staatsbauamt hat den Wert des Grundstücks in Abstimmung mit der Oberfinanzdirektion am 8. März 2000 mit 610 DM/m² überschlägig ermittelt. Eine exakte Wertermittlung wurde bereits in Auftrag gegeben und könnte ebenfalls noch zu einer geringen Abweichung bei dem Verkaufserlös führen.
Die Stadt Wiesbaden hat kein Interesse an dem Grundstück.
Die Zustimmung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs. 2 LHO ist erforderlich, da der Wert der zu veräußernden Liegenschaft mehr als 1 Mio. DM beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO).