Wie zuverlässig sind die Aussagen des Schulministeriums?

Einem Artikel der Neuen Westfälischen vom 7. April 2008 ist zu entnehmen, dass die Eltern der Bielefelder Diesterwegschule befürchten, dass aufgrund einer anstehenden Pensionierung einer Lehrerin die Zusammenlegung von zwei 3. Klassen (17 und 18 Schülerinnen und Schüler) erforderlich ist. Weiterhin ist dem Artikel zu entnehmen, dass es eine ähnliche Situation im Ortsteil Hoberge gibt. "Die Schulpflegschaftsvorsitzende machte Schulministerin Barbara Sommer (CDU) darauf aufmerksam. Deren Büroleiterin, die frühere Schulrätin Gabriela Gödel-Hoche, versprach, der Sache nachzugehen. Sie könne sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass Klassen mit 35 Schülern richtig seien und eingerichtet würden". Auch in Blomberg-Großenmarpe ist zu befürchten, dass nach den Sommerferien in der ehemals zweizügigen Schule ein 1. Schuljahr beginnt, das mit 33 oder 34 Kindern starten soll. Zwei dieser zukünftigen Schüler haben Anspruch auf einen besonderen Förderbedarf. In der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG vom 18. März 2005, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14. Juni 2007, ist in § 6 Abs. 4 Folgendes nachzulesen: "In der Grundschule und in der Hauptschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 24. Es gilt die Bandbreite 18 bis 30. In der Schuleingangsphase gelten die Werte zur Klassenbildung für die eingerichteten Gruppen. In der Grundschule kann eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf den Mindestwert von 15 von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugelassen werden, wenn der Weg zu einer anderen Grundschule der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann."

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Kann entsprechend dieser Vorgabe die Grundschule in Blomberg-Großenmarpe zwei Eingangsklassen bilden?

2. Wie viele Schulen in Ostwestfalen-Lippe weisen in den Eingangsklassen der Grundschulen ähnliche Klassengrößen auf? (bitte nach Schulstandort getrennt ausweisen)

3. Wie ist die Aussage der Persönlichen Referentin der Schulministerin Barbara Sommer einzuordnen, die sich beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass Klassen mit 35

Schülern richtig seien und eingerichtet werden könnten?

Antwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung vom 21. Mai 2008 namens der Landesregierung:

Zur Frage 1:

In der Grundschule gilt nach § 6 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG eine Bandbreite von 18 bis 30 Schülerinnen und Schülern. Eine Überschreitung des Klassenfrequenzhöchstwertes ist nicht zulässig. Eine Unterschreitung bis auf einen Mindestwert von 15 kann von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugelassen werden, wenn der Weg zu einer anderen Grundschule der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann.

Ob dieses Kriterium beim Einschulungsjahrgang an der Grundschule BlombergGroßenmarpe erfüllt wird, ist von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu entscheiden.

Zur Frage 2:

Die Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2008/2009 werden zum Stichtag 15. Oktober 2008 erhoben und stehen frühestens Ende 2008 zur Verfügung. Aussagen über Klassengrößen im kommenden Schuljahr sind daher erst danach möglich.

Im laufenden Schuljahr 2007/2008 gibt es in Ostwestfalen-Lippe zwei Grundschulen mit Klassen über 30 Schülerinnen und Schülern in jeweils einer Eingangsklasse.

Es handelt sich dabei um die Gemeinschaftsgrundschule Oetinghausen in Hiddenhausen und die Gemeinschaftsgrundschule Wasserstraße in Petershagen.

Zur Frage 3:

Die Aussage ist zutreffend. Die Bildung von Klassen in dieser Größenordnung ist unzulässig (s. Antwort zu Frage 1).

Die Bezirksregierungen sind mit Erlass vom 22.04.2008 aus Anlass des bevorstehenden Schuljahresbeginns auf das Erfordernis der Einhaltung der Vorgaben des § 6 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG bei der Eingangsklassenbildung für das Schuljahr 2008/2009 hingewiesen worden.