"Beschäftigte der Regierung" - eine unwürdige Bezeichnung?

In einer Presseerklärung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Landesverband Nordrhein Westfalen wird auf ein Schreiben des Verbandes an Innenminister Wolf hingewiesen. Der BDK fordert den Innenminister auf, die Bezeichnung der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst als "Beschäftigte der Regierung" abzuschaffen, weil diese unwürdig sei. Die Verwendung des Begriffs "Beschäftigung" suggeriere Abhängigkeit und zeuge nicht von der nötigen Wertschätzung gegenüber Fleiß, Innovation und Engagement. Der BDK fordert die Einführung folgender Berufsbezeichnungen:

· Angestellte(r) im Kriminaldienst (im Einsatzdienst, im Verkehrsdienst, im Verwaltungsdienst)

· für weiter qualifizierte Angestellte: "Kriminalfachangestellter" oder "Verwaltungsfachangestellter"

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen ist die Bezeichnung "Beschäftigte der Regierung" für die Arbeiter und Angestellten bei der nordrhein-westfälischen Polizei gewählt worden?

2. Teilt die Landesregierung die Ansicht des BDK, die Bezeichnung "Beschäftigte der Regierung" sei unwürdig?

3. Welche Ansicht vertritt die Landesregierung zu den Vorschlägen des BDK?

Antwort des Innenministers vom 23. Mai 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister:

Zur Frage 1:

Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wurde - wie bereits vorher mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Bereich Bund und Kommunen - die nicht mehr zeitgemäße Trennung von Arbeitern und Angestellten aufgehoben.

Dies vollzieht die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 09.12.2004 (BGBl. I S.3242) nach, in der die bislang getrennten Rentenversicherungszweige für Angestellte und Arbeiter in der Deutschen Rentenversicherung Bund vereinheitlicht worden sind. Die Gültigkeit des TV-L bezieht sich nur noch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte).

Vor dem Hintergrund einer landeseinheitlich gültigen Lösung innerhalb der Landesverwaltung wurde die Bezeichnung „Regierungsbeschäftigte (RBe) - Regierungsbeschäftigter (RBr)" gewählt, die damit nicht nur für den Bereich der Polizei, sondern auch für alle anderen Verwaltungsbereiche gilt (z. B. Justiz, Finanz).

Zur Frage 2:

In der Bezeichnung Regierungsbeschäftigte/Regierungsbeschäftigter ist keine abwertende, geringschätzende oder gar unwürdige Note zu erkennen. Ferner weise ich darauf hin, dass es sich bei der Auswahl der im TV-L verwendeten Bezeichnung „Beschäftigte" um eine kollektive Entscheidung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften handelt. Wäre diese Bezeichnung auch nur ansatzweise als „unwürdig" einzustufen, hätten die verhandelnden Gewerkschaften mit Sicherheit vehement widersprochen.

Zur Frage 3:

Wie bereits dargelegt, kann die Bezeichnung Angestellte/r nicht mehr verwendet werden.

Zudem würde eine Differenzierung im Polizeibereich die Forderung nach weiteren Differenzierungen in anderen Verwaltungsbereichen nach sich ziehen.