Wie bewertet die Landesregierung die Tätigkeiten des Verbands Islamischer Kulturzentren (VIKZ) in NRW?

Vor dem Hintergrund der aktuellen kritischen Presseberichterstattung (unter anderem WAZ vom 11.04.2008 sowie auf der Homepage der WAZ-Mediengruppe "Der Westen" unter http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/im-westen/2008/4/11/news-37239611/de tail.html), sowie laufender und geplanter Internatsprojekte in Duisburg wurden vermehrt besorgte Nachfragen aus der Duisburger Bevölkerung zu Aktivitäten des Verbandes Islamischer Kulturzentren (VIKZ) an mich herangetragen.

Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die in dem o. g. Artikel benannten Vorwürfe gegen den VIKZ, insbesondere die nachfolgend zitierten?

("Kinder würden geschlagen und auf den Koran getrimmt. Der Heilige Krieg und das Märtyrertum sollen in Predigten verherrlicht worden sein. Antijüdische, antidemokratische Einstellungen würden vermittelt, Gemeindemitglieder an der Integration gehindert. Es sind schwere Vorwürfe, die die Polizei in Köln gegen den Verband Islamischer Kulturzentren (VIKZ) erhebt. Auch in den Gemeindezentren sollen Steuern hinterzogen worden sein, belastende Unterlagen seien systematisch vernichtet worden.

Zusammengefasst sind die Einschätzungen in einem internen Bericht, der entstand, nachdem die Polizei im März und Mai 2005 gegen den drittgrößten türkischen Religionsverband wegen Steuerhinterziehung ermittelt hatte. Die Polizei bestätigte die Existenz des Papiers, von dem der Kölner Stadt-Anzeiger am Freitag berichtet hatte.")

2. Welche weiteren Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu VIKZ vor?

3. Welche sogenannten "Schülerwohnheime" sind der Landesregierung bekannt? (bitte aufschlüsseln nach Ort und Betreiber, seit wann in Betrieb bzw. ab wann geplant, Anzahl der vorgehaltenen Plätze und Zielgruppe (nur Mädchen/nur Jungen/ gemischt))

4. Wie bewertet die Landesregierung diese sogenannten Schülerwohnheime? (bitte ausführlich beantworten und insbesondere integrations- und schulpolitisch bewerten)

5. Wie bewertet die Landesregierung die in den letzten Tagen wiederholten öffentlichen Forderungen nach einer Beobachtung des VIKZ durch den Verfassungsschutz?

Antwort des Ministers für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 30. Mai 2008 namens der Landesregierung im einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Innenminister, der Justizministerin und der Ministerin für Schule und Weiterbildung:

Zur Frage 1:

Der in der Medienberichterstattung erwähnte Bericht des Polizeipräsidiums Köln aus dem Jahr 2006 ist eine Zusammenstellung der der Polizei zu dieser Zeit über den Verband Islamischer Kulturzentren e.V. (VIKZ) vorliegenden Informationen. Diese wurden überwiegend aus öffentlich zugänglichen Quellen wie z. B. Internetseiten des VIKZ, Medienberichten und wissenschaftlichen Arbeiten erhoben. Dies gilt insbesondere bezüglich der politischen und ideologischen Ausrichtung des VIKZ.

Das seinerzeit gegen mehrere Vorstandsmitglieder des Verbandes geführte Steuerstrafverfahren ist abgeschlossen.

Gegenwärtig werden keine polizeilichen Ermittlungen gegen den VIKZ geführt.

Darüber hinaus ist es der Landesregierung aufgrund des gesetzlich garantierten Steuergeheimnisses nach § 30 der Abgabenordnung nicht möglich, der Finanzverwaltung zum Verband der islamischen Kulturzentren e.V. vorliegende Erkenntnisse zu offenbaren. Die Landesregierung kann daher weder bestätigen noch dementieren, dass in den Gemeindezentren Steuern hinterzogen und belastende Unterlagen systematisch vernichtet worden sind.

Zur Frage 2:

Weitergehende Erkenntnisse liegen gegenwärtig nicht vor.

Zur Frage 3:

Es wurde am 02.10.2003 eine Betriebserlaubnis für ein Schülerwohnheim in Duisburg vom Landschaftsverband Rheinland - Landesjugendamt - für 30 Jungen an die Zentrale des VIKZ erteilt. Geplant ist ein Trägerwechsel auf die Gemeinde vor Ort.

Weitere Anträge sind nicht bekannt.

Zur Frage 4:

In dem Schülerwohnheim in Duisburg wird entsprechend der erteilten Betriebserlaubnis gearbeitet. Es werden in dem Schülerwohnheim überwiegend deutsche Fachkräfte beschäftigt und der Träger des Schülerwohnheims beteiligt sich an dem von der Stadt Duisburg initiierten "Runden Tisch". Zur besseren Transparenz werden vom VIKZ auch Tage der offenen Tür angeboten, es findet Elternarbeit statt und mit den Schulen wird zusammengearbeitet.

Insgesamt wurden bislang mit dem Schülerwohnheim gute Erfahrungen gemacht.

Zur Frage 5:

Der VIKZ unterliegt nicht der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen, da keine Sachverhalte vorliegen, die als tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf poltisch-extremistische Aktivitäten des Verbandes zu bewerten sind. Auch in der aktuellen Berichterstattung der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern wird der VIKZ nicht als Beobachtungsobjekt aufgeführt.