In den kreisfreien Städten Herne und Gelsenkirchen sind jeweils zwei Amtsgerichte

Gesetzentwurf der Landesregierung Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte und anderer Gesetze A Problem Gerichtsorganisatorische Unterteilung kreisfreier Städte.

In den kreisfreien Städten Herne und Gelsenkirchen sind jeweils zwei Amtsgerichte errichtet.

Damit unterscheidet sich die Situation dort von der in 17 anderen kreisfreien Städten des Landes, die jeweils über ein Amtsgericht verfügen.

B Lösung I. Aufhebung des Amtsgerichts Herne-Wanne zum 1. Januar 2012 unter gleichzeitiger Errichtung eines Justizzentrums Herne, in das neben dem Amtsgericht Herne (neu) das dortige Arbeitsgericht und die bisherige Bewährungshilfedienststelle1

Herne-Wanne einbezogen werden.

Die Planungen sehen vor, auf dem Nachbargrundstück des Amtsgerichts Herne, das derzeit noch mit dem ehemaligen Gerichtsgefängnis bebaut ist, einen Neubau zu errichten, der mit dem Gebäude des Amtsgerichts Herne verbunden ist.

II. Aufhebung des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer zum 1. Juli 2012 unter gleichzeitiger Errichtung eines Justizzentrums Gelsenkirchen, in das neben dem Amtsgericht Gelsenkirchen

Mit Wirkung zum 1. Juni 2008 ist an jedem Sitz eines Landgerichts ein ambulanter Sozialer Dienst eingerichtet. Er besteht aus den Fachbereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe.

(neu) das dortige Sozialgericht, das Arbeitsgericht und die bisherigen Bewährungshilfedienststellen Gelsenkirchen und Gelsenkirchen-Buer einbezogen werden.

Die Planungen sehen vor, auf einem Grundstück an der Rheinelbestraße gegenüber dem Wissenschaftspark den Neubau zu errichten.

III. Die Zusammenführung der Justizeinrichtungen einer Stadt in Justizzentren schafft für die Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Anlaufstelle für alle Geschäftsfelder der Justiz in "ihrer Stadt". Die Aufhebung von Amtsgerichten in den Städten Herne und Gelsenkirchen schafft für die am Rechtsverkehr Beteiligten klare und übersichtliche Strukturen. Für alle amtsgerichtlichen Angelegenheiten ist künftig nur ein Gericht für das gesamte Stadtgebiet zuständig.

Die Reduzierung der Zahl der Standorte und der Gerichte führt zu leistungsfähigeren Einheiten und ermöglicht eine Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation. Die so gewonnenen Synergieeffekte werden im Wesentlichen der Stärkung der Rechtspflege zu Gute kommen.

C Alternativen Keine.

D Kosten:

Die Errichtung der beiden neuen funktional hochwertigen Justizzentren in Herne und Gelsenkirchen ist personal- und haushaltswirtschaftlich vorteilhaft. Mit diesen Maßnahmen wird die Zahl der von der Justiz in beiden Städten künftig genutzten Liegenschaften von derzeit dreizehn auf dann noch insgesamt fünf - in Gelsenkirchen von neun auf vier sowie in Herne von vier auf eine - deutlich reduziert.

Jährlichen Einsparungen im Personalhaushalt von rund 100.000, die durch Ausweisung von drei kw-Vermerken realisiert werden sowie im Sachhaushalt in Höhe von weiteren rund 190.000 stehen lediglich einmalige Aufwendungen in Höhe von rund 1,7 Mio gegenüber.

Die Justiz realisiert die Neu- und Erweiterungsbauplanungen mietneutral und vermeidet Kosten für andernfalls dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen am Standort Gelsenkirchen.

Gleichzeitig wird eine bedarfsgerechte Unterbringung für die betroffenen Justizbehörden geschaffen, insbesondere wird die Errichtung zu einer deutlichen Verbesserung der räumlichen Aufteilung und damit der funktionellen Abläufe in den Gerichten beitragen.

Die Flächenausnutzung in den neuen Justizzentren soll durch Synergien im Vergleich zum jetzigen Zustand deutlich optimiert werden, indem es für die Justizzentren nur noch jeweils eine gemeinsame Eingangspforte, Wachtmeisterei, Posteingangs- und -ausgangsstelle sowie eine gemeinsame Bibliothek geben wird. Die Bildung der Justizzentren trägt daher zu einem verbesserten Flächenmanagement für die Liegenschaften der Justiz bei. Durch die Reduzierung auf jeweils nur noch einen Mietvertrag pro Justizzentrum und die Konzentration der Gebäudeverwaltung wird zusätzlich der Verwaltungsaufwand auf Seiten der Justiz und des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) reduziert.

Die frei werdenden Liegenschaften im Eigentum des Landes (Amtsgerichte Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer und Herne-Wanne, Arbeitsgericht Gelsenkirchen sowie die bisherige Bewährungshilfedienststelle Herne) werden vom BLB NRW im Benehmen mit den beteiligten Städten einer adäquaten Nutzung zugeführt. Soweit Justizbehörden in Drittanmietungen untergebracht sind (Sozialgericht Gelsenkirchen, Arbeitsgericht Herne, bisherige Bewährungshilfedienststellen Gelsenkirchen I und II), werden diese Mietverträge aufgelöst. Die bislang für die verschiedenen Liegenschaften aufgebrachten Mieten an den BLB NRW und an Dritte fließen künftig dem BLB NRW als Miete für die Justizzentren zu.

Die Zusammenführung der Justizbehörden in Justizzentren wird zu verbesserten Energieverbrauchswerten und zu einer Reduzierung der Heizkosten in Höhe von rund 30.000 führen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Neubauten Einsparungen bei den Energiekosten bis zu einer Höhe von 20 % erzielt werden können. Für den Neubau eines Justizzentrums in Gelsenkirchen wird eine Einsparung in dieser Höhe angestrebt. Das Justizzentrum Herne wird teilweise in einem Neubau, teilweise im Altbau des Amtsgerichts Herne untergebracht werden. Daher werden in diesem Fall die Einsparungen im Energiebereich geringer ausfallen. Bei den Reinigungsflächen dürften Einsparungen in Höhe von 10 % zu erwarten sein.

Die Änderung der gerichtlichen Organisationsstruktur und die Zusammenführung der Justizbehörden in Herne und Gelsenkirchen führt darüber hinaus zu weiteren Einsparungen im Sachhaushalt im übrigen in Höhe von rund 160.000 jährlich. Sie resultieren insbesondere aus den Synergieeffekten, die sich aus der Zusammenführung der zentralen Dienste ergeben.

Bei der Informationstechnik werden die Einsparpotentiale und notwendigen Aufwendungen bei einer Zusammenlegung maßgeblich durch die geplante zentralisierte Bereitstellung der Informationstechnik in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen beeinflusst. Die möglichen Einsparpotenziale werden bereits durch die geplante Zentralisierung des IT-Betriebs erreicht, so dass durch eine Änderung der Gerichtsstruktur zusätzliche Synergieeffekte nicht erzielt werden.

Auf der Ausgabenseite sind die Aufwendungen für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter von der innerstädtischen Zusammenlegung nicht beeinflusst. Erhöhte Auslagen fallen nicht an. Ihre Höhe wird im Wesentlichen durch den Umfang der Sitzungstätigkeit bestimmt, der durch die Zusammenlegung nicht beeinflusst werden dürfte. Eine Erhöhung der Zahlungen im jeweiligen Einzelfall ist daher nicht zu erwarten.

Trennungsentschädigungen und Umzugskostenvergütungen fallen ebenfalls nicht an, weil sich der Dienstort für die Beschäftigten nicht ändert.

Die einmaligen Aufwendungen für Umzüge und etwaige Neuausstattungsmaßnahmen in den neu zu errichteten Justizzentren werden voraussichtlich etwa 1.700.000 betragen. Sie fallen bei der langfristigen Betrachtung nicht ins Gewicht. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass sich diese Ausgaben der Justiz unter Berücksichtigung der erwarteten jährlichen Einsparungen im Personalhaushalt (100.000) und im Sachhaushalt einschließlich der Energieeffizienz (190.000) bereits nach gut sechs Jahren werden amortisiert haben.

E Zuständigkeit Justizministerium.