Industrieschlammplatz „Griesenbrauck" des Ruhrverbands

Die umweltgerechte Entsorgung des Klärschlamms als Schadstoffsenke der kommunalen Abwasserentsorgung war in den beiden zurückliegenden Legislaturperioden ein wichtiges Problemfeld in der umweltpolitischen Diskussion. Die Vorlage einer Ökobilanz für die unterschiedlichen Entsorgungsmöglichkeiten der Klärschlammentsorgung im Mai 2001 und die anschließende Diskussion mit den Klärschlammerzeugern führte dazu, dass die landwirtschaftliche Verwertung und landbauliche Verwertung von Jahr zu Jahr zurück gingen.

Im Einzugsbereich der kommunalen Kläranlagen des Ruhrverbands steht seit 2003 eine Klärschlammverbrennung zur Verfügung.

Der Ruhrverband betreibt in Iserlohn einen Industrieschlammplatz „Griesenbrauck". In der Genehmigung sind als zugelassene Abfallarten u. a. „Schlämme und Filterkuchen die gefährliche Stoffe enthalten", „Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten" aufgeführt.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Warum betreibt der Ruhrverband als Betreiber von kommunalen Kläranlagen einen Schlammlagerplatz für industrielle Abfallstoffe?

2. In welcher Weise entspricht der Betrieb dieser Anlage für industrielle Abfallstoffe den Aufgaben des Ruhrverbandes nach dem Ruhrverbandsgesetz?

3. Für welche Tätigkeiten mit welchen industriellen Abfallstoffen hat der Ruhrverband wann und von wem eine Genehmigung erhalten?

4. Juni 2008 namens der Landesregierung:

Zur Frage 1:

Die dem Ruhrverband wasser- und verbandsgesetzlich zugewiesene Aufgabe „Abwasserbeseitigung" umfasst grundsätzlich alle von § 51 Abs. 1 Landeswassergesetz NW und von den Anhängen zur Abwasserverordnung in Bezug genommenen Abwässer. Zu den Verbandsmitgliedern und Nutzern der verbandlichen Anlagen gehören neben den Kommunen auch zahlreiche Unternehmen der metallbe- und ­verarbeitenden Industrie, die dem Verband ihr Abwasser übergeben.

Im Jahr 1964 hat der Ruhrverband die ZEA Zentrale Entgiftungsanlage in Iserlohn zur Erfüllung genossenschaftlicher Aufgaben in Betrieb genommen. Die nach Wasserrecht geneh migte Anlage würde heute als Chemisch-Physikalische Behandlungsanlage bezeichnet werden.

Im Betrieb der ZEA fallen als Rückstände aus der chemisch-physikalischen Behandlung Metallhydroxidschlämme an. Die entwässerten Schlämme wurden zunächst auf einem wasserrechtlich genehmigten Schlammlagerplatz abgelagert. Dieser Schlammlagerplatz wurde inzwischen in das Abfallrecht überführt und nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsund Abfallrechts genehmigt.

Auf der Deponie werden heute überwiegend Aschen aus der Verbrennung der beim Ruhrverband anfallenden Klärschlämme deponiert. Lediglich zu einem untergeordneten Teil werden auch noch Metallhydroxidschlämme abgelagert.

Zur Frage 2:

Gemäß den Vorgaben des Ruhrverbandsgesetzes (§ 2 Abs. 1 RuhrVG) gehört zu den Aufgaben des Ruhrverbandes neben der Abwasserbeseitigung u.a. auch die Entsorgung der bei der Durchführung der Verbandsaufgaben anfallenden Abfälle. Das schließt auch den Betrieb einer eigenen Deponie ein, auf welcher die Rückstände aus der Behandlung von belasteten industriellen Abwässern (Metallhydroxidschlämme) sowie die Aschen aus der Verbrennung von Klärschlämmen abgelagert werden.

Zur Frage 3:

Die genehmigungsrechtliche Entwicklung der Deponie Iserlohn-Griesenbrauck lässt sich wie folgt darstellen: 24.10.1962: Genehmigung des Entwurfs für den Industrieschlammplatz Griesenbrauck nach § 2 des Ruhrreinhaltegesetzes (RRG) durch Erlass des damaligen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen.

28.10.1964: Wasserrechtlicher Planfeststellungsbescheid des Regierungspräsidenten Arnsberg, nachfolgende abfallrechtliche Bescheide des Regierungspräsidenten bzw. der Bezirksregierung Arnsberg. Nach der heutigen Genehmigungssituation dürfen nur die industriellen Abfälle abgelagert werden, die unter die in Anlage 1 genannten und für die Annahme auf der Deponie Iserlohn-Griesenbrauck zugelassenen Abfallarten gem. AbfallverzeichnisVerordnung (AVV) vom 10.12.2001 fallen, soweit sie die in der Zulassung für die Deponie aufgeführten Zuordnungswerte einhalten.

Die Ablagerung von Abfällen auf der Deponie Iserlohn-Griesenbrauck ist bis zum 15.07. befristet.

Zur Frage 4:

Der Ruhrverband hat nach eigener Auskunft auf der Deponie Iserlohn-Griesenbrauck die in der Anlage 2 aufgeführten Abfallmengen industrieller Herkunft in den Jahren 1996 bis 2006 entsorgt. In der Tabelle wird zum einen nach Abfallerzeugern unterschieden, die unmittelbar auf der Deponie entwässerte Hydroxidschlämme angeliefert haben und zum anderen in Anlieferungen von entwässerten Schlämmen industrieller Herkunft durch die Zentrale Entgiftungsanlage (ZEA).

Der Entsorgungsort ist für alle in der Anlage 2 aufgeführten Abfälle die Deponie IserlohnGriesenbrauck, die Entsorgungsmenge ergibt sich ebenfalls für das jeweilige Jahr aus der Anlage 2. Das Entsorgungsverfahren ist für alle aufgeführten Abfälle die Ablagerung (Beseitigung) auf der Deponie.