Hochschul- und Landesbibliothek (HLB) in Fulda

Im Oktober 2000 haben das Land Hessen, die Fachhochschule (FH) Fulda und die Stadt Fulda einen Vertrag zur Integration der Hessischen Landesbibliothek in die Fachhochschule Fulda beschlossen, in dem festgelegt wurde, welche bibliothekarischen Anteile am jetzigen Standort Heinrich-von-Bibra-Platz verbleiben sollen.

Die Fuldaer Zeitung berichtet am 27. September 2001 von einem Besuch mehrerer CDU-Landtagsabgeordneten in Fulda. Dabei wurde von einer Abgeordneten darüber spekuliert, ob bei einem Neubau der HLB auf dem FH-Gelände die Landesbibliothek für die weitere Zukunft am jetzigen Standort bleiben könne.

Vorbemerkung der Ministerin für Wissenschaft und Kunst:

Im Oktober 2000 haben die Hessische Landesregierung, die Fachhochschule Fulda und die Stadt Fulda einen Vertrag über die Weiterführung von Funktionen der Hessischen Landesbibliothek und finanzielle Zuwendungen der Stadt Fulda für die Wahrnehmung dieser regionalbibliothekarischen Aufgaben geschlossen. Mit dem Haushaltsgesetz 2001 wurde die Hessische Landesbibliothek in die Fachhochschule Fulda integriert. Grundlage hierfür war ein so genannter Eckpunkteerlass meines Hauses, in dem einige strukturelle Vorgaben für den Integrationsprozess und die künftige Aufgabenwahrnehmung gemacht wurden. Im Vertrag mit der Stadt verpflichten sich Land und Fachhochschule, ein gewisses bibliothekarisches Dienstleistungsangebot am Standort Heinrich-von-Bibra-Platz weiterhin anzubieten.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wann ist mit einem Neubau für die HLB auf dem Gelände der FH zu rechnen?

Zunächst wird in den Jahren 2002/2003 das Gebäude der Hochschul- und Landesbibliothek am Heinrich-von-Bibra-Platz mit einem Kostenaufwand von voraussichtlich 2,25 Mio. saniert (Kostendeckel). Mittel hierfür sind bereits etatisiert. Dadurch werden deutliche Verbesserungen für die Nutzer und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten erreicht (unter anderem Erweiterung des Freihandbereichs, neue Restaurierungswerkstatt). Nach Abschluss der Herrichtung der Gebäude auf dem ehemaligen BGS-Gelände für die Zwecke der Fachhochschule (Kostenvolumen: 24 Mio.) wird eine Entscheidung über einen Bibliotheksneubau zu treffen sein, der die bisherige Fachhochschulbibliothek und Teilbereiche der früheren Landesbibliothek aufnehmen würde. Diese Baumaßnahmen werden voraussichtlich erst im Jahre 2005 abgeschlossen sein.

Frage 2. Steht die Landesregierung noch hinter dem im Oktober 2000 abgeschlossenen Vertrag, der den Verbleib des stadtbibliothekarischen Anteils, der Sammlung der Regionalliteratur sowie die Pflege der historischen Buchbestände und Handschriften am Heinrichvon-Bibra-Platz festschreibt, auch dann, wenn auf dem Gelände der FH ein Neubau errichtet worden ist?

Die im Vertrag mit der Stadt Fulda eingegangenen Verpflichtungen werden eingehalten. Dies bedeutet, dass am Standort Heinrich-von-Bibra-Platz ein aktuelles Freihandangebot von mindestens 25.000 Bänden Sach- und Weltliteratur sowie ein aktuelles Angebot wissenschaftlicher Einstiegsliteratur, insbesondere im Bereich Literatur- und allgemeine Geschichte samt fachbibliothekarischer Betreuung, die Sammlung der regionsbezogenen historischen Schriften und landeskundlichen Werke und bibliothekarische Informationsdienstleistungen über den bislang üblichen Standard hinaus bereitgehalten werden.

Grund für die Überlegungen zur Errichtung eines Neubaus ist das Flächendefizit, das bereits die Grundlage für die Planung eines Erweiterungsbaus für die Landesbibliothek am Standort Heinrich-von-Bibra-Platz gewesen ist und bis zur Durchführung eines Architektenwettbewerbes Ende der 80er-Jahre geführt hat. Hinzu kommt der Bedarf, der in der Fachhochschule durch den Aufbau des heutigen Studiengangspektrums entstanden ist. Die Funktionsverteilung auf die beiden Standorte wird durch den Vertrag mit der Stadt nicht abschließend beschrieben, da es zusätzlich eine ganze Reihe von bibliothekarischen Fachaufgaben gibt, die von dieser Regelung nicht umfasst sind.

Frage 3. Unter welchen Bedingungen ist der Vertrag auflösbar?

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann erstmals zum 1. Januar 2010 gekündigt werden.

Frage 4. Welche Auswirkungen hätte eine Schließung des Standortes am Heinrich-von-BibraPlatz für die Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzer?

Eine Schließung des Standortes Heinrich-von-Bibra-Platz ist derzeit nicht vorgesehen.