Kostensteigerungen bei der Düsseldorfer Wehrhahnlinie

Kostensteigerungen bei der Düsseldorfer Wehrhahnlinie:

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat im August 1999 entschieden, die Planung der U-Bahn Wehrhahnlinie aufzunehmen. Die Strecke sollte 6,7 km unterirdisch von der Mecumstraße im Süden bis zur Schlüterstraße im Osten Düsseldorfs verlaufen. Damals wurden 649,4 Mio. Baukosten geschätzt. In den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes im Jahr 2000 wurde jedoch nur die 3,5 km lange Kernstrecke zwischen den S-Bahn-Haltepunkten Bilk und Wehrhahn mit Gesamtkosten von 327,2 Mio. aufgenommen. Für den IGVP wurde nur die Kernstrecke angemeldet. Damit wurde die Strecke weiterhin als indisponibles Vorhaben angesehen. Im Februar 2005 wurde der Zuwendungsantrag über 494,4 Mio. Gesamtkosten (brutto) beziehungsweise 381 Mio. Baukosten auf Grundlage des Preisniveaus 2003 eingereicht. Um diesen Kostenrahmen zu erreichen, wurde die Planung in vielen Punkten reduziert: So wurde beispielsweise auf die Kehrgleisanlagen verzichtet und die Anlage und Gestaltung der unterirdischen Bahnhöfe überwiegend unter Kosten- und nicht unter Fahrgastnutzenaspekten betrieben.

Im Jahr 2007 passte die Stadt Düsseldorf in Absprache mit der Bezirksregierung und dem MBV den Zuwendungsantrag wegen gestiegener Rohstoff- und Energiepreise an die neue Kostensituation an. In Folge stellte das MBV statt einer Förderung der angefallenen Kosten (Schlussverwendungsnachweis) eine Festbetragsförderung in Aussicht. Im Zuwendungsbescheid werden 505,5 Mio. Gesamtkosten und 427 Mio. förderfähige Kosten festgesetzt.

Der überwiegende Fördermittelabfluss der Festbetragsförderung soll ab dem Haushaltsjahr 2012 stattfinden.

Der Kosten-Nutzen-Faktor der Wehrhahnlinie hat sich von den ursprünglichen Berechnungen aus dem Jahr 1999 von 1,79 über die standardisierte Bewertung (1,39) auf mittlerweile 1,27 reduziert. Hierbei ist fraglich, ob

· die Fahrgastzuwächse angesichts der schlechten Anbindung der U-Bahnhöfe an das oberirdische Streckennetz weiterhin angenommen werden dürfen,

· angesichts der kurzen Strecke und der tiefen Lage der U-Bahnhöfe tatsächlich Reisezeitgewinne erzielt werden könne, welche einen ökonomischen Nutzen hervorrufen,

· der Entfall der unterirdischen Kehrgleisanlage mit erhöhten Betriebskosten der Rheinbahn verbunden sein wird.

Wir fragen die Landesregierung vor diesem Hintergrund:

1. In welchen Haushaltsjahren sind im welchen Umfang die Fördermittelabflüsse für die Wehrhahnlinie geplant?

2. Stellt die Festbetragsförderung sicher, dass zukünftige Kostensteigerungen nicht zu Lasten des Landes bzw. nicht zu Lasten anderer ÖPNV-Ausbauvorhaben gehen?

3. Ist angesichts der zahlreichen Veränderungen der Wehrhahnlinienplanungen und der bisherigen Kostensteigerungen auch zukünftig noch sichergestellt, dass durch den Bau der Wehrhahnlinie ein öffentlicher Nutzen gestiftet wird?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 30. Juni 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Innenminister:

Zur Frage 1:

Auf der Grundlage des derzeit gültigen GVFG-Bundesprogramms 2007­2011, das derzeit für den Zeitraum 2008 bis 2012 fortgeschrieben wird, sind bei einem festgesetzten Fördersatz von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten (60 % Bundesfinanzhilfen/30 % ergänzende Landesmittel) folgende Jahresraten mittelfristig für die Wehrhahnlinie eingeplant:

Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurden zur o.g. Programmfortschreibung bereits höhere Jahresraten vorgeschlagen. Die Entscheidung des Bundesministeriums bleibt abzuwarten.

Der volkswirtschaftliche Nutzen wird durch das Ergebnis der Standardisierten Bewertung, in der die von Ihnen beschriebenen Planungsänderungen bereits Berücksichtigung fanden, bestätigt. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Gesamtkosten nicht durch weitere Planungsmehrungen erhöhen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Bewertungsgrundlage für die Standardisierte Bewertung nicht die zuwendungsfähigen Kosten, sondern die Gesamtkosten sind.