Wie lange dauert es in Nordrhein-Westfalen bis Ermittlungsverfahren in Sachen Kinderpornografie abgeschlossen sind?

Laut polizeilicher Kriminalstatistik NRW hat es im Jahr 2006 575 Fälle der Verbreitung sowie 1.775 Fälle von Besitz oder Verschaffung von Kinderpornografie gegeben. Darüber hinaus wird die polizeiliche Kriminalitätsstatistik für diesen Zeitraum 251 Fälle von gewerbe- bzw. bandenmäßiger Verbreitung von Kinderpornografie aus.

Der Computer bzw. das Internet und Datenträger allgemein, Handy et. stehen als Tatmittel bei den genannten Straftaten laut polizeilicher Kriminalstatistik absolut im Vordergrund.

81,9 % der Fälle von Verbreitung von Kinderpornografie, und sogar 86,6 % der Fälle des Besitzes/Beschaffung von Kinderpornografie wurden mit dem Tatmittel Internet begangen.

Daneben gibt es strafbare Fälle sonstiger Pornografie, insbesondere auch Tierpornographie, die ebenfalls verfolgt werden müssen.

Der Schwerpunkt der Auswertung liegt damit für den Bereich der Strafverfolgung bei der Sichtung von Datenträgern aller Art.

Um die Dimensionen zu verdeutlichen: Nach einem Bericht von "Spiegel-Online" vom 24. Dezember 2007 sind allein in dem Ermittlungskomplex "Himmel" Daten von bundesweit 12.000 Verdächtigen aufzuarbeiten, darunter auch in erheblichem Maße von Beschuldigten aus NRW. Die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich führt immer wieder zu Großverfahren, von denen Teilkomplexe an die Staatsanwaltschaften der Wohnsitze der Beschuldigten abgegeben werden. Die OP „Himmel" stellt daher keinen Einzelfall dar.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Mit welchen Mitteln (sächlich und personell) werden Datenbestände gesichert und ausgewertet, die in Verfahren zur Verfolgung von (Kinder)pornografie als Beweismittel beschlagnahmt werden?

2. Wie viele Beamte (bitte aufgliedern nach Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden) sind mit der Sicherung und Auswertung von Daten befasst, die in Ermittlungsverfahren zur (Kinder)pornografie anfallen?

3. Wie stellt sich seit 2005 die durchschnittliche Dauer von Ermittlungsverfahren in diesem Bereich der Kriminalität dar?

4. Welchen zeitlichen Anteil hat die Sicherung und Auswertung von Computer-Daten an der Dauer dieser Ermittlungsverfahren?

5. Wie zeitaufwändig ist für die Ermittlungsbehörden durchschnittlich die Sicherung der Datenbestände im Rahmen von Durchsuchungen bei Beschuldigten?

Antwort der Justizministerin vom 16. Juli 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister und dem Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration:

Vorbemerkung:

Die in der Kleinen Anfrage angeführten statistischen Daten stammen nicht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW des Jahres 2006, sondern aus dem Jahr 2007.

Zur Frage 1:

Um den komplexen Anforderungen der Sicherung und Auswertung von Beweisen bei Straftaten der Herstellung, des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie angemessen entsprechen zu können, hat die Polizei bereits seit dem Jahr 2003 für spezifische kriminalpolizeiliche Arbeitsplätze der Polizeibehörden technische Mindeststandards vorgegeben. Diese werden jährlich dem Entwicklungsstand der Technik angepasst. Zur personellen Ausstattung wird auf die Ausführungen zu Frage 2 Bezug genommen.

Zur Frage 2:

Einschlägige Ermittlungsverfahren werden in Nordrhein-Westfalen von allen Kreispolizeibehörden und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen bearbeitet. Der zur Bekämpfung der Kinderpornografie eingesetzte Personalanteil orientiert sich am jeweiligen Bedarf dieser Polizeibehörden. Sie setzen dazu zurzeit insgesamt ca. 120 entsprechend fachlich spezialisierte Ermittlungskräfte weitaus überwiegend im Hauptamt ein. Diese werden von ca. 110 auf die Beweissicherung und Auswertung von digitalen Beweismitteln besonders spezialisierten Ermittlungskräften unterstützt.

Bei den Staatsanwaltschaften des Landes sind insgesamt 36 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit unterschiedlichen Anteilen ihrer Arbeitskraft mit der Bearbeitung von einschlägigen Verfahren befasst.

Zur Frage 3:

Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Eine Statistik über die Dauer einschlägiger Ermittlungsverfahren gibt es nicht. Eine Sonderauswertung ist in der Kürze der Zeit nicht möglich.

Zur Frage 4:

Bei den einschlägigen Straftaten werden sehr häufig Computer bzw. Datenträger als Tatmittel genutzt. Der mit der polizeilichen Sicherung und Auswertung verdächtiger Datenbestände verbundene Aufwand ist insbesondere von ihrer Menge sowie vom Grad ihrer Verschlüsselung bzw. Sicherung abhängig und damit sehr uneinheitlich. Eine verfahrensübergreifende Erfassung entsprechender Aufwände bietet daher keine Steuerungsgrundlage, sodass dazu keine Daten vorliegen.

Zur Frage 5:

Die Sicherung verdächtiger Datenbestände erfolgt im Rahmen von Durchsuchungen im Regelfall durch Beschlagnahme dafür relevanter Datenträger. Der Zeitaufwand bestimmt sich daher auch in diesen Fällen vorrangig nach Größe und Beschaffenheit der zu durchsuchenden Objekte.

Soweit im Übrigen eine solche Beschlagnahme nicht möglich ist, können verdächtige Datenbestände von der Polizei auch vor Ort auf speziellen Beweisdatenträgern gesichert werden.

Aus den bereits zur Frage 4 dargestellten Gründen wird auch der damit verbundene polizeiliche Aufwand nicht verfahrensübergreifend erfasst.