Wann wird die Krankenversicherungskarte für die Polizei in Nordrhein-Westfalen eingeführt?

Die deutsche Krankenversicherungskarte oder auch Krankenversichertenkarte ist eine Speicher-Chipkarte, die dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrechnung mit den Leistungserbringern dient.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Krankenversicherungskarte sind in § 291 Sozialgesetzbuch V geregelt. Die Krankenversicherungskarte soll in den nächsten Jahren durch die elektronische Gesundheitskarte, eine "intelligente" Karte oder Smartcard, ersetzt werden, welche zurzeit in Pilotprojekten getestet wird.

Für die Polizei in Nordhein-Westfalen ist die Einführung einer elektronisch lesbaren Karte zum Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der freien Heilfürsorge seit der Einführung der zentralen Abrechnung der Heilfürsorgeleistungen im Jahr 2001 geplant gewesen. Durch die geplante Einführung der sogenannten intelligenten elektronischen Gesundheitskarte wurde die Fortsetzung dieses Projektes unterbrochen.

Nachdem sich die Einführung der Gesundheitskarte zeitlich erheblich verzögert hat, wird die die Einführung der Krankenversicherungskarte für die Polizei fortgeführt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wann ist mit der Einführung der Krankenversicherungskarte bei der Polizei in Nordrhein Westfalen zu rechnen?

2. Wie erklärt es sich, dass nachdem die ursprünglich für das Jahr 2006 vorgesehene Einführung der Gesundheitskarte nicht zustande gekommen ist, erst im Jahre 2008 wieder an die Einführung der Krankenversicherungskarte für die Polizei gegangen worden ist?

3. Welche Kosten wird die Einführung der Krankenversicherungskarte für den Landeshaushalt verursachen?

Antwort des Innenministers vom 31. Juli 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzministers und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales :

Zu den Fragen 1 und 2:

Die im Jahr 2004 nahezu abgeschlossene Planungsphase zur Einführung der Krankenversichertenkarte für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde unterbrochen durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gemäß §§ 291 Abs. 2 a, 291 a Abs.1 SGB V sollte die Krankenversichertenkarte bis spätestens zum 1. Januar 2006 zu einer elektronischen Gesundheitskarte erweitert werden. Die dafür erforderliche Telematikinfrastruktur sollte durch die Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens mithilfe einer Gesellschaft für Telematik geschaffen werden. Damit erschien zunächst eine lediglich übergangsweise Einführung der Krankenversichertenkarte für die Polizei des Landes Nordrhein Westfalen nicht wirtschaftlich.

Obgleich der ursprüngliche gesetzliche Zeitplan für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nicht eingehalten wurde, waren immer wieder konkrete Fortschritte wie die Gründung der Gesellschaft für Telematikanwendungen im Gesundheitswesen (gematik) im Jahr 2005, der Beginn der Testphase auf Basis einer Ersatzvornahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) oder die Fortschreibung des rechtlichen Rahmens durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes vom 26. März 2007 erkennbar.

Als die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu Beginn des Jahres 2008 allerdings weiterhin nicht konkret absehbar war, plante das Innenministerium das Verfahren zur Einführung der Krankenversichertenkarte der Polizei fortzuführen.

Zwischenzeitlich haben die Vorstände der nordrheinischen Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen am 12.06.2008 anlässlich eines Spitzengesprächs gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt, dass sie den Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte in Nordrhein unterstützen und die Voraussetzungen für den Start des Projekts in ihren Organisationen schaffen werden, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Angesichts der auch hiermit bekräftigten Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens bei der Einführung von Telematik-Anwendungen im Gesundheitswesen wird nunmehr die direkte Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen favorisiert.

Aktuell lässt sich der Zeitrahmen für die Einführung einer elektronisch lesbaren Krankenversichertenkarte/Gesundheitskarte für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen nicht genau abschätzen.

Zur Frage 3:

Für die Teilnahme der Polizei am Verfahren der Krankenversichertenkarten wären an den Verband der Angestelltenkrankenkassen ca. 43.000 abzuführen. Darüber hinaus wären die Kosten für den Druck der Krankenversichertenkarte zu tragen.