Qualifizierung von Ergänzungskräften

Bei der praktischen Umsetzung des KiBiz und hier insbesondere bei den Personalfragen ergeben sich zahlreiche offene Fragen und Probleme.

Eines dieser Probleme ist die Nachqualifizierung von Ergänzungskräften zu Staatlich anerkannten Erzieher/innen. (vgl. Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des KiBiz).

Eine hochwertige Betreuung durch bestens qualifizierte Fachkräfte ist im Elementarbereich besonders wichtig. Viele Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen leisten bei der Bildung und Betreuung von Kindern sehr gute Arbeit, weil sie sich trotz fehlender Anerkennung als Erzieher/in durch interne und externe Fortbildungen, durch Selbststudium und jahrelange berufliche Praxis die nötigen Kenntnisse erworben haben.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Ergänzungskräfte in Kindertageseinrichtungen im Kreis Düren sind von der Neuregelung betroffen? Bitte Antwort getrennt nach Jugendamtsbezirk Stadt Düren und Jugendamtsbezirk Kreis Düren aufschlüsseln sowie nach Ergänzungskräften § 2 Abs. 1 und Abs. 2 (Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel etc.)

2. Wo und in welcher Form (Vollzeit/Teilzeit) werden die Qualifizierungsmöglichkeiten für die Betroffenen aus dem Kreis Düren angeboten?

3. In welcher Form wird es für Personen, die wegen Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen z.Zt. neben ihrer Berufstätigkeit keine Weiterbildung absolvieren können, Ausnahmeregelungen (u.a. Fristverlängerungen über den 31.7.2011 hinaus) geben?

4. In welcher Form wird es für Personen über 55 Jahren, die durch anderweitige Weiterbildungen die nötigen Fachkenntnisse vorweisen können, Ausnahmeregelungen geben?