Wer gebietet dem „kleinen Sonnenkönig von Hille" Einhalt?

Der Bürgermeister von Hille, Reinhard Jasper, hat inzwischen auch in der überregionalen Presse eine zweifelhafte Berühmtheit erreicht. Die Art und Weise, wie er die Geschicke des Ortes und insbesondere auch seine eigenen leitet, hat ihm den Vergleich mit einem „kleinen Sonnenkönig" eingebracht. Im Juni dieses Jahres wurde von der Staatsanwaltschaft in Bielefeld beim Amtsgericht Minden ein Strafbefehl gegen ihn beantragt. Vorgeworfen wird ihm die Beschäftigung von Bauhofmitarbeitern an seinem Privathaus innerhalb der offiziellen Arbeitszeit mit Duldung des Bauhofleiters. Inzwischen wurde er wegen Untreue zu einer Zahlung von 9.600 verurteilt.

Der Bürgermeister hat in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 17.06.2008 die ihm vorgeworfenen Anschuldigungen aufgrund der erdrückenden Beweislast zugegeben, um Entschuldigung gebeten und sein Vorgehen mit diversen persönlichen Gründen erklärt. Er bat ausschweifend um Verständnis und um die Möglichkeit, das verlorene Vertrauen in der restlichen Amtszeit wieder zurück zu gewinnen. Er erläuterte sein Vorhaben, den Bauhof neu zu strukturieren, um Missbräuche zukünftig zu verhindern. Dabei hielt er sich allerdings wohl nicht ganz genau an die Wahrheit, denn wie von der Staatsanwaltschaft später geklärt wurde, haben der Bauamtsleiter und der Bauhofleiter von dem Einsatz ihrer Mitarbeiter gewusst, während der Bürgermeister in der Sitzung des Rates auf Nachfrage ausführte, dass sie davon nichts gewusst hätten. Zwischenzeitlich sind noch weitere Arbeiten bekannt geworden, die in seinem Privathaus von Bauhofmitarbeitern durchgeführt worden sind (erst Malerarbeiten, Innenausbau und Fliesen, dann Heizungsbauarbeiten). Nach den vorliegenden Informationen verweigern die Heizungsbauer bis heute die Aussage und werden anlässlich ihrer Vernehmung von derselben Kanzlei vertreten, die auch den Bürgermeister vertritt.

Diese offenkundigen Verfehlungen und der damit einhergehende Vertrauensbruch nicht nur gegenüber dem Rat, sondern insbesondere auch gegenüber der Öffentlichkeit, den Bürgern und Bürgerinnen von Hille, reichen dem Bürgermeister offensichtlich nicht, um freiwillig zurückzutreten. Dies hat er zwar angekündigt, den Zeitpunkt aber offen gelassen. Forderungen nach sofortigem Rücktritt kontert er mit der Drohung, bei ihm im Tresor gespeicherte Daten über weitere Ratsmitglieder zu veröffentlichen, die angeblich ebenfalls private Arbeiten über Mitarbeiter des städtischen Bauhofes haben durchführen lassen.

In der Tagespresse wurden Vermutungen geäußert, dass all seine Bestrebungen dahin zu gehen scheinen, möglichst viel Zeit zu schinden, um den letzten möglichen Zeitpunkt für die Neuwahl eines Bürgermeisters vor der Kommunalwahl im Juni 2009 (September 2008) verstreichen zu lassen und somit seinem jetzigen Stellvertreter und Parteifreund das Amt bis zur regulären Wahl zur ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung das Verhalten des Bürgermeisters von Hille?

2. Ermöglicht es der § 63 des Landes-Beamtengesetzes zur Begrenzung des Schadens, der wegen Glaubwürdigkeitsverlust gegenüber der Gemeinde und des Rates entstanden ist, den Bürgermeister sofort von der Fortführung seines Amtsgeschäftes zu entheben?

3. Kann hier das Landes-Disziplinar-Gesetz § 38 zur vorläufigen Dienstenthebung angewandt werden.

4. Welche anderen (beamten-)rechtlichen Möglichkeiten in der Landesgesetzgebung sind geeignet, um in einem solchen Fall die Bürgerinnen und Bürger vor der Willkür und dem Machtgebaren eines Bürgermeisters zu schützen?

5. Warum greift die Kommunalaufsicht nicht in diesen unsäglichen Vorgang ein, der das Ansehen von Politik und Verwaltung nachhaltig schädigt und längst mehr als eine Provinzposse ist?