Wann bekommen das Rurtal-Gymnasium und das Burgau-Gymnasium in Düren endlich neue Schulleitungen?
Zum Ende des Schuljahres 2006/2007 ist der ehemalige Leiter des Rurtal-Gymnasiums in Düren in den Ruhestand getreten. Seit Mai 2007 erlebt die Schule mit der Besetzung der Schulleitungsstelle eine wahre Odyssee - noch immer konnte keine Besetzung der Stelle vorgenommen werden. Dies ist eine nicht akzeptable Situation für das Gymnasium, für das Kollegium und insbesondere auch für die stellvertretende Schulleitung. In einer ähnlichen Situation befindet sich auch das Dürener Burgau-Gymnasium.
Hintergrund der bis dato nicht erfolgten Besetzung der Schulleitungsstelle am RurtalGymnasium ist, dass der von der Bezirksregierung vorgeschlagene Bewerber mit der besten dienstlichen Beurteilung die Zustimmung durch die Schulkonferenz nicht erhalten hat. Stattdessen wählte die Schulkonferenz (im Juni 2006) einen anderen Bewerber, dessen Wahl jedoch als nicht gültig beurteilt wurde. Anlässlich einer erneuten Wahl durch die Schulkonferenz im Januar 2008 erhielt der von der Bezirksregierung vorgeschlagen Bewerber erneut keine Mehrheit. Der Kreis Düren als Schulträger macht im Februar 2008 von seinem Einspruchsrecht gebrauch und lehnt die Besetzung der Schulleitungsstelle sowohl am RurtalGymnasium als auch am Burgau-Gymnasium ab. Obwohl die Schulkonferenz des RurtalGymnasiums mittlerweile einen anderen Bewerber als neuen Schulleiter bestimmt hat, kann die Schulleitungsstelle weiterhin nicht besetzt werden, da nach Auskunft der Bezirksregierung der von der Schulkonferenz mehrfach abgelehnte Bewerber nun Rechtsmittel gegen das Verfahren eingelegt hat. In der Antwort auf die Kleine Anfrage "Wahl der Schulleiter Was passiert, wenn die Schulkonferenz einen vorgeschlagenen Bewerber ablehnt" (Drucksache 14/6469) stellt die Landesregierung allerdings ausdrücklich klar: "Im Sinne der Intention des § 61 SchulG soll in Fällen, in denen nach wiederholter Ausschreibung nur eine allei nige Bewerberin oder ein alleiniger Bewerber benannt werden konnte und durch die Schulkonferenz abgelehnt wurde, eine Stellenbesetzung mit dieser Bewerberin oder diesem Bewerber nicht stattfinden." Nichtsdestotrotz ist die Stellenbesetzung an den beiden Dürener Gymnasien weiter blockiert und verzögert sich in inakzeptabeler Weise. Es ist aktuell völlig unklar, wie es mit der Besetzung der Schulleitungsstelle weitergeht. Wie lange sollen RurtalGymnasium und Burgau-Gymnasium diese untragbare Situation noch aushalten müssen?
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Schulleitungsstellen am RurtalGymnasium und am Burgau-Gymnasium in Düren umgehend mit von der Schulkonferenz akzeptierten Bewerbern besetzt werden können?
2. Geht die Landesregierung davon aus, dass die von dem abgelehnten Bewerber eingelegten Rechtsmittel die Stellenbesetzungsverfahren weiter verzögern werden?
3. Wann wird der von der Schulkonferenz des Rurtal-Gymnasiums bereits zweifach bestätigte Bewerber die Leitung der Schule endlich übernehmen können?
4. Müssen die beiden Gymnasien damit rechnen, einen Schulleiter zu bekommen, den die Schulkonferenz bereits mehrfach abgelehnt und als nicht geeignet befunden hat?
5. Welchen Veränderungsbedarf sieht die Landesregierung in schulrechtlichen und beamtenrechtlichen Fragen, um Situationen wie aktuell am Rurtal-Gymnasium und am Burgau-Gymnasium zukünftig auszuschließen?
Antwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung vom 8. September 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister:
Zur Frage 1:
Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter werden nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzt (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, § 7 Landesbeamtengesetz, § 61 Schulgesetz).
Die Rechtsordnung sieht vor, dass bei der Stellenvergabe nicht berücksichtigte Bewerberinnen oder Bewerber die Verwaltungsgerichte anrufen können, um die Besetzungsentscheidungen gerichtlich im einstweiligen Rechtsschutz und später dann in einem Hauptsacheverfahren - ggfs. mit dann gegebenen Rechtsmitteln - überprüfen lassen zu können. Die in solchen Verfahren getroffenen Gerichtsentscheidungen sind für alle Beteiligten bindend.
Sowohl in dem Besetzungsverfahren für das Rurtal-Gymnasium als auch in dem für das Burgau-Gymnasium hat das Verwaltungsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Stellenbesetzung untersagt.
Zur Frage 2:
Ja.
Wegen der Vakanz in der Schulleitung erhalten beide Gymnasien im kommenden Schuljahr eine Stelle zusätzlich.
Zu den Fragen 3 und 4:
Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung ist u. a. die Frage, wie sich der Wahlvorschlag der Schulkonferenz bzw. ein mögliches Veto des Schulträgers im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Besetzungskriterien auf die Personalentscheidungen auswirken. Das Ergebnis dieser gerichtlichen Überprüfung bleibt abzuwarten.
Zur Frage 5:
Rechtliche Folgerungen aus den genannten Fällen können erst gezogen werden, sobald die anhängigen Gerichtsverfahren abgeschlossen und ausgewertet sind.