Selbstmordfälle in der JVA Duisburg ­ Hamborn

Duisburger Presseberichten vom 23. Juli 2008 war zu entnehmen, dass ein 40-jähriger Häftling am 22. Juli 2008 in der JVA Duisburg­Hamborn Selbstmord begannen hat. Weiterhin war den Presseartikeln zu entnehmen, dass dies bereits der dritte Suizid in den letzten drei Monaten in der JVA Duisburg-Hamborn gewesen ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Seit wann sind der Landesregierung diese drei Selbstmordfälle bekannt? (Bitte einzeln angeben)

2. Wurde der Beirat der JVA Duisburg-Hamborn über die Suizid-Fälle informiert? (Wenn ja: wie, wann und in welcher Form?)

3. Wie war die Unterbringungssituation der drei Gefangenen?

4. In welcher Form fand eine Überprüfung der Suizidgefährdung in der JVA DuisburgHamborn statt?

5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bislang ergriffen, um sicherzustellen, dass sich keine weiteren Selbstmorde in der JVA Duisburg-Hamborn ereignen (können)?

Antwort der Justizministerin vom 9. September 2008 namens der Landesregierung:

Zur Frage 1:

Jeweils seit dem Tage des Ereignisses: 18.04., 24.06. und 22.07.2008.

Zur Frage 2:

Ja, jeweils am Tage des Ereignisses, fernmündlich.

Zur Frage 3:

Der Gegangene war mit einem anderen Gefangenen in einem Gemeinschaftshaftraum untergebracht.

24.06.

Der Gefangene war in einen Einzelhaftraum untergebracht.

22.07.

Der Gefangene war mit zwei anderen Inhaftierten in einem Gemeinschaftshaftraum untergebracht.

Zur Frage 4:

In der Anstalt wurden (und werden weiterhin) bei jedem Aufnahmeverfahren alle bei Zuführung eines Gefangenen vorhandenen Unterlagen, Ergebnisse der Zugangsgespräche, bei der Zugangsuntersuchung gewonnene Erkenntnisse und Wahrnehmungen über Verhaltensweisen der Gefangenen unter suizidprophylaktischen Gesichtpunkten ausgewertet und gewichtet.

Zur Frage 5:

Rechtlich zulässige Maßnahmen, die geeignet wären, sicherzustellen, dass sich keine Suizide in Justizvollzugsanstalten ereignen, gibt es nicht.

Um der Gefahr von Suiziden in allen Anstalten des Landes so weit irgend möglich vorzubeugen, arbeitet das Justizministerium unter anderem mit dem Nationalen Suizidpräventionsprogramm - Suizidprävention im Vollzug der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention e.V. (NASPRO) zusammen. Ein Merkblatt mit zahlreichen Hinweisen zur Suizidprophylaxe für Vollzugsbedienstete wurde entwickelt. Das Thema ist im Übrigen Gegenstand regelmäßiger Dienstbesprechungen und Schulungen.