Forschung

Zukünftige Personalsituation an der forensischen Diagnose- und Begutachtungsklinik in Essen und deren wissenschaftliche Begleitung

Noch unter der rot-grünen Landesregierung wurde eine Gesamtkonzeption zur Dezentralisierung und Weiterentwicklung des Maßregelvollzugs in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Wichtiges Element dieses Konzepts war der Neubau einer forensischen Klinik zur Diagnose und Begutachtung im Essener Justizviertel an der Krawehlstraße. Mit zeitlicher Verzögerung wurde der Neubau im Juni 2007 in Angriff genommen.

Nunmehr stehen die Arbeiten an der Forensik in absehbarer Zeit vor dem Abschluss und nicht nur für die Maßregelvollzugspatienten, sondern auch für das Personal steht der Erstbezug vor der Tür. Entsprechend intensiv werden die Personalsituation und das Personalkonzept derzeit diskutiert.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Mit welcher Begründung hat der Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie an der Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr. Norbert Leygraf, die wissenschaftliche Begleitung der Forensik in Essen abgegeben?

2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Beendigung der wissenschaftlichen Begleitung durch das Institut für Forensische Psychiatrie an der Universität Duisburg-Essen?

3. Wie erklärt die Landesregierung die Pläne, dass entgegen des ursprünglichen Vorhabens knapp 40 Prozent weniger Pflegepersonal in der forensischen Klinik eingesetzt werden soll?

4. Wie will die Landesregierung den Personalbedarf sowohl quantitativ als auch qualitativ an der Forensik in Essen gewährleisten, wenn ein Teil des für Essen vorgesehenen Personals bereits in der forensischen Klinik in Bedburg-Hau eingesetzt wird und dort auch unabkömmlich ist?

5. Wie stellt sich die Landesregierung die Weiterentwicklung des Maßregelvollzugs in Nordrhein-Westfalen bei gleichzeitigem Personalabbau vor?

Antwort des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10. September 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Justizministerin und dem Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie:

Zu den Fragen 1 und 2:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist als Träger der neuen Maßregelvollzugsklinik Essen gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 MRVG verpflichtet, die erforderlichen Dienstkräfte zur Verfügung stellen und schließt die dazu notwendigen Verträge in eigener Zuständigkeit.

Nach Auskunft des LVR hat Herr Prof. Dr. Leygraf aus persönlichen Gründen davon Abstand genommen, die therapeutische Leitung der Maßregelvollzugsklinik Essen zu übernehmen.

Im laufenden Besetzungsverfahren des LVR für die ärztliche Leitung der Maßregelvollzugsklinik Essen wird eine hohe wissenschaftliche Qualifikation durch Habilitation unverändert als erwünscht bezeichnet.

Das Institut für Forensische Psychiatrie ist ein Institut der vom LVR getragenen Rheinischen Kliniken Essen und der Universität Duisburg-Essen. Die enge Kooperation zwischen der künftigen Maßregelvollzugsklinik Essen und dem Institut für Forensische Psychiatrie wird durch den LVR als Träger beider Einrichtungen weiterhin gewährleistet.

Zur Frage 3:

Das Budget der künftigen Maßregelvollzugsklinik Essen wird entsprechend der Vorschriften des MRVG und der Finanzierungsverordnung MRV festgelegt. Es gibt keine Vorfestlegungen, von denen hätte abgewichen werden können.

Zur Frage 4:

Nach Auskunft des LVR werden alle Mitarbeiter, deren Vertrag einen Einsatz in der MRVKlinik Essen vorsieht, auch dort eingesetzt werden.

Zur Frage 5:

Die Landesregierung wird auch künftig die für einen gleichermaßen sicheren, therapeutisch effektiven und kostengünstigen Maßregelvollzug erforderlichen Mittel bereitstellen.