Hochschule

Folgende Sachverständige wurden gehört und/oder gaben eine schriftliche Stellungnahme ab: Hochschule/Organisation/Verband Sachverständige/-r Stellungnahme Landesrektorenkonferenz NRW, Wuppertal Prof. Dr. Masha Gerding 14/1945

Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf Prof. Ulf Pallme König 14/1950

Hochschulrat der Bergischen Universität, Wuppertal Dipl.-Kaufm. Dr. h.c. Josef Beutelmann 14/1963

Hochschullehrerbund, Landesverband NRW, Bonn Prof. Dr. Thomas Knobloch 14/1943

Bucerius Law School, Hamburg Prof. Dr. Michael Fehling 14/1948

Hochschulrat der Ruhr-Universität, Bochum Juergen Schlegel 14/1924

Hochschulrat der Heinrich-HeineUniversität, Düsseldorf Anne-Jose Paulsen Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Frankfurt Dr. Friedrich-Wilhelm Geiersbach 14/1949

Weitere Stellungnahmen Hochschulrektorenkonferenz, Bonn 14/1947 ver.di NRW, Düsseldorf 14/1968

Rektor der Ruhr-Universität Bochum, Bochum 14/1946

Siehe hierzu das Ausschussprotokoll 14/691.

Eine Auswertung der Anhörung erfolgte am 14. August 2008. Die letztmalige Befassung mit dem Gesetzentwurf im Ausschuss fand am 11. September 2008 statt.

Zu Beginn der abschließenden Beratung führt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus, dass seit dem Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes an den nordrhein-westfälischen Hochschulen Unruhe herrscht und nennt beispielhaft hier die ak tuellen Vorfälle im die Benennungen in Leitungsfunktionen an der Universität Paderborn (Hochschulrat) und Universität Siegen (Rektor). Sie sieht durch dieses Gesetz eine Einschränkung in Forschung und Lehre und verweist dabei - was den Hochschulrat - angeht, auf die Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Michael Fehling (Bucerius Law School, Hamburg). Er stellte in der Anhörung zum Hochschulratskorrekturgesetz fest, dass die derzeitige Regelung im Hochschulfreiheitsgesetz nicht verfassungskonform ist. Daher soll - so BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - der Hochschulrat gemäß ihrem Gesetzentwurf im Gegensatz zum Hochschulfreiheitsgesetz ein stärkeres Gewicht erhalten.

Die Fraktionen von CDU und FDP weisen darauf hin, dass das Hochschulfreiheitsgesetz und die daran enthaltenen Regelungen zu den Hochschulräten allgemein positiv gewertet werden. Der hier vorgelegte Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ausführlich diskutiert worden, hat aber keinen Bedarf für eine Novellierung der derzeit geltenden Regelungen im Hochschulfreiheitsgesetz aufgezeigt. Vielmehr hat in der Anhörung der Sachverständige Prof. Dr. Volker Ronge (Landesrektorenkonferenz NRW, Wuppertal) angeregt, Neuerungen eine gewisse Erprobungszeit zu unterziehen, bevor an Novellierungen gedacht wird. Nur so lässt sich wirklich erkennen, wo sich nun eventuell Regelungsbedarf ergibt.

Von Seiten der Fraktion der SPD wird angemerkt, dass der Gesetzentwurf nur den Bereich Hochschulrat abdeckt, der im Hochschulfreiheitsgesetz geregelt ist. Ihrer Meinung nach gehört das dieses Gesetz in Gänze auf den Prüfstand. Es sind dringend Korrekturen erforderlich, da das Hochschulfreiheitsgesetz die Hochschulen in Schieflage bringt. Allein nun hier einen Teilbereich neu zu regeln, trifft den Kern nicht. Insofern kündigt die Fraktion an, sich bei der anschließenden Abstimmung zu enthalten.

D Abstimmung im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie hat sich abschließend am 11. September 2008 mit dem Gesetzentwurf befasst und ihn mehrheitlich abgelehnt.