Welche Risiken für die Sicherheit des Luftverkehrs bzw. den Lärmschutz gehen von der Neuordnung der Luftaufsicht an den Verkehrslandeplätzen in NRW aus?

Nach einem Erlass des NRW-Verkehrsministeriums soll die Luftaufsicht an Verkehrslandeplätzen in NRW neu geordnet werden. Demnach beabsichtigt das für die Luftaufsicht zuständige Ministerium für Bauen und Verkehr die örtlichen Luftaufsichtsstellen an unkontrollierten Verkehrslandeplätzen in NRW zu schließen. Örtliche Luftaufsicht soll nur noch an Flughäfen mit Flugsicherungsdiensten der DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) geleistet werden. Überregional reisende Sachbearbeiter für Luftaufsicht sollen allenfalls stichprobenhaft die Einhaltung von Sicherheitsbelangen an Verkehrslandeplätzen überprüfen. Im Rahmen einer Ausnahmeregelung soll am Flughafen Essen-Mülheim und am Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar jeweils noch eine von ehemals vier Planstellen verbleiben. Nach Auffassung der kommunalen Gesellschafter des Verkehrslandeplatzes Bonn-Hangelar sind für die lückenlose Sicherstellung der Luftaufsicht während der Betriebszeiten jedoch Planstellen im bisherigen Umfang erforderlich. Auch die seitens des Landes angedachte "Auffüllung" der nicht durch Luftaufseher abgedeckten Betriebszeiten mit Flugleitern, die die Flugplatzgesellschaft zu stellen hätte, vermag diese Sicherheitslücke nicht zu schließen, denn ein Flugleiter hat nach den luftverkehrsgesetzlichen Vorgaben keine weisungsberechtigten Befugnisse gegenüber den Platznutzern. Zudem dürfte es unstreitig sein, dass diese Flugleiter in einem Interessenskonflikt stehen: Sie müssen zwar die Belange der Behörde vertreten, sind aber gleichzeitig Beschäftigte des Flugplatzbetreibers.

Die Situation der Überwachung der Vorschriften am Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar ist bereits heute völlig unbefriedigend. So gibt es von Seiten der Bevölkerung rund um den Verkehrslandeplatz zahlreiche Beschwerden der Lärmbelästigung wegen nicht eingehaltener Flugrouten, unnötigen Überfliegens dicht besiedelter Wohnbereiche und zu niedriger Flüge, die vom Verkehrslandeplatz Hangelar ausgehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie will das Land sicher stellen, dass die Sicherheit des Luftverkehrs und die Einhaltung von Lärmschutzvorschriften an den Verkehrslandeplätzen in NRW angesichts der geplanten Neuordnung der Luftaufsicht gewährleistet werden?

2. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung in Zukunft überhaupt, eine Einhaltung von Flugrouten und Flughöhen im Sinne des Lärmschutzes durchzusetzen?

3. Welche Anforderungen an die Aus- und Fortbildung der Flugleiter sind nach Auffassung der Landesregierung erforderlich, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen?

4. Welche Vereinbarungen mit den Geschäftsleitungen der Verkehrslandeplätze gibt es, um nach der geplanten Neuordnung der Luftaufsicht eine Einhaltung von Flugrouten und Flughöhen im Sinne des Lärmschutzes durchzusetzen?

5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass in den nächsten Jahren Vergleiche über die Einhaltung von Flugrouten und Flughöhen im Sinne des Lärmschutzes vor und nach den Veränderungen in der Luftaufsicht möglich sind?