Wie zuverlässig sind die Aussagen von Staatssekretär Günter Kozlowski zum Bau des Stadtrings in Versmold?

Am 19.05.2008 konnte man dem Westfalen-Blatt entnehmen, dass Staatssekretär Günter Kozlowski eine 70%ige Finanzierung für den mit 4,8 Mio. Euro veranschlagten 1. Bauabschnitt des Versmolder Stadtringes zugesagt hat. Außerdem versicherte er, das Geld stehe noch in diesem Jahr zur Verfügung. Am 31.07.2008 entnehme ich dem Westfalen-Blatt eine Information über eine Mitteilung der Bezirksregierung Detmold vom 19.06.2008, die Auskunft über den Zeitpunkt der Fördergeldzahlungen für Versmold gibt. Demnach sind die insgesamt 3,36 Mio. Euro an Zuschüssen wie folgt aufgeteilt: 2009 sollen 159.000 Euro fließen, 2010 folgen 233.000 Euro und 2011 überweist das Land 317.000 Euro. 1,25 Mio. Euro werden erst für 2012 in Aussicht gestellt, 1,4 Mio. Euro sollen zu einem späteren, nicht definierten Zeitpunkt folgen.

Die Stadt ist davon ausgegangen, dass der 1. Bauabschnitt für den Versmolder Stadtring 2008 fertig sein soll und die 4,8 Mio. Euro bis dahin selbstverständlich auch gezahlt werden.

Bis 2010 stehen der Stadt allerdings erst 392.000 Euro vom Land zur Verfügung. Nach Auskunft der Bezirksregierung fließt also 2008 kein einziger Euro.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie ist - vor dem Hintergrund der Pressemeldungen - die Aussage des Staatssekretärs zu verstehen, dass die 4,8 Mio. Euro noch in 2008 ausgezahlt werden können?

2. Wie bindend ist die Mitteilung der Bezirksregierung?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 18. September 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister und dem Finanzminister:

Vorbemerkung:

Die Straßenbaumaßnahme „Stadtring Versmold, 1. Bauabschnitt von der Bundesstraße 476

(Borgholzhauser Straße) bis zur Landesstraße 786 (Laerstraße)" ist Bestandteil des Programms Stadtverkehrsförderung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahme wurde mit Gesamtkosten von 4,801 Mio. veranschlagt. Der Fördersatz beträgt 70 %, so dass die Stadt Versmold vorbehaltlich der Prüfung des Förderantrages voraussichtlich Fördermittel in Höhe von 3,361 Mio. erwarten kann.

Über die Auszahlungsraten entscheidet als zuständige Bewilligungsbehörde die Bezirksregierung Detmold. Die Mittelverteilung erfolgt nach Baufortschritt und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel. In einer Einplanungsmitteilung (zitiertes Schreiben der Bezirksregierung Detmold von 19. Juni 2008) ist dem Antragsteller mitgeteilt worden, dass seine Maßnahme in das Programm Stadtverkehrsförderung für das Jahr 2008 aufgenommen wurde. Weiterhin wurden in diesem Schreiben Hinweise auf Zuwendungsvoraussetzungen wie zum Beispiel Sicherung des Grunderwerbs und der Eigenfinanzierung gegeben sowie über die programmtechnisch vorläufig fixierten Finanzierungsraten informiert.

Mit Schreiben vom 15. August 2008 hat die Bezirksregierung Detmold der Stadt Versmold darüber hinaus die finanztechnischen Abläufe im Detail erläutert und versichert, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft würden, um die Maßnahme im Rahmen der jährlichen Mittelausgleiche weitgehend bedarfsgerecht zu finanzieren, was in der Vergangenheit bei den meisten Maßnahmen gelungen sei.

Nach Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen wird die Stadt Versmold einen rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheid erhalten, in dem die Fördersumme und die Finanzierungsraten festgelegt werden. Die Finanzierungsraten können in Abhängigkeit vom Baufortschritt und Gesamtmittelabfluss im Förderprogramm angepasst werden.

Zur Frage 1:

Die Aussage bezieht sich auf die Einplanung in das Förderprogramm 2008. Eine Auszahlung des Gesamtbetrages noch im Jahr 2008 wurde von Staatssekretär Günter Kozlowski nicht in Aussicht gestellt und würde auch der Systematik der Förderung von Verkehrsmaßnahmen widersprechen.

Zur Frage 2:

Die Einplanungsmitteilung der Bezirksregierung ist kein verbindlicher Förderbescheid. Ziel ist die Benachrichtigung der Antragsteller über den geplanten Förderablauf.