Ausbildung

Stahlleitplanken werden an bundesdeutschen Autobahnen zunehmend durch Betonleitplanken ersetzt. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass Beton den Durchbruch von LKW auf die Gegenfahrbahn an gefährdeten Stellen unwahrscheinlicher mache, und unter dem Hinweis auf die Einsparungen, die sich durch seltener anfallende Reparaturen ergeben. Betonleitplanken leiten jedoch beim Aufprall von Kraftfahrzeugen weit weniger Aufprallenergie ab als Stahlleitplanken, so dass die Fahrzeugführer der vollen Wucht der Kollision ausgesetzt werden. Die Gefahr schwerer Verletzungen bei Unfällen erhöhen diese Betonwände zudem dadurch, dass Autos an ihnen hochfahren und sich überschlagen können. Außerdem können beidseitig aufgestellte Betonwände Tunnelblick und Beklemmung auslösen.

1. An welchen Stellen wurden in den letzten drei Jahren Betonleitplanken an nordrhein-westfälischen Autobahnabschnitten eingebaut? (Bitte genaue Lage und die Kilometer-Länge angeben.)

2. Aus welchen Gründen wurden an diesen Stellen Leitplanken aus Beton solchen aus Stahl vorgezogen?

Die genaue Lage und die Länge sowie die Begründung für die in Nordrhein-Westfalen an Autobahnen bisher realisierten Betonschutzwände können der beigefügten Anlage entnommen werden.

3. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von Betonleitplanken im Vergleich zu Stahlleitplanken unter Wirtschaftlichkeitsaspekten (Kosten für Errichtung und Unterhalt usw.)?

Die Kosten für die Errichtung einer Betonschutzwand aus Ortbeton betragen im Durchschnitt 80,- pro Meter. Je nach Entwässerungsrichtung der Fahrbahn können Kosten für zusätzliche Maßnahmen an der Entwässerung hinzukommen. Die Kosten für den Bau des im Aufhaltevermögen vergleichbaren Stahlsystems „Super Rail" betragen im Durchschnitt 100,- pro Meter.

Bei Betonschutzwänden fällt gegenüber offenen Stahlsystemen ein erhöhter Reinigungsaufwand an. Dies betrifft das Kehren und ggf. häufigere Reinigen von Straßenabläufen. Bei Stahlsystemen müssen im Vergleich zu Betonschutzwänden erheblich häufiger Reparaturen durchgeführt werden.

Der Unterhaltungs- und Reparaturaufwand für einzelne Strecken kann aufgrund der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich sein. Daher muss auch bei einem Vergleich der Schutzeinrichtungen unter wirtschaftlichen Aspekten jeder Streckenabschnitt gesondert betrachtet werden.

4. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von Betonleitplanken im Vergleich zu Stahlleitplanken unter Sicherheitsaspekten?

Betonschutzwände sind nicht unsicherer als Stahlschutzplanken. Deshalb sind beide Systeme auch in den Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen" (RPS) der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zur Anwendung freigegeben worden.

Betonschutzwände kommen dort zum Einsatz, wo es auf geringe Systemverschiebungen und vor allem auf hohes Aufhaltevermögen (Durchbruchsicherheit) ankommt, um Dritte vor abkommenden Fahrzeugen zu schützen. Das sind in erster Linie Mittelstreifen von hochbelasteten Bundesfernstraßen, Brücken sowie Dammbereiche mit angrenzender tiefer oder steiler Böschung. Aber auch Wasserschutzgebiete und kritische Bereiche wie Grundwasserwannen, Trogbauwerke oder Bereiche, in denen sich Versorgungsleitungen unterhalb des Schutzsystems befinden, sind vorrangige Einsatzbereiche für Betonschutzwände.

Vorteile:

- lange Lebensdauer

- geringer Reparaturaufwand, Vermeidung von Tagesbaustellen

- kleiner Wirkungsbereich, d. h. geringe Verschiebung bei einem Fahrzeuganprall

- besondere Eignung in Wasserschutzgebieten und keine Gefahr, dass Einbauten wie Kanäle, Entwässerung, Kabel etc. Schaden nehmen Nachteile:

- hohe Anprallheftigkeit

- hoher Reinigungsaufwand der Mittelschächte und erhöhter Kehrbedarf vor Betonschutzwänden

- zusätzlicher Aufwand beim Winterdienst

Neben den o. g. wesentlichen Vor- und Nachteilen sind je nach örtlichen Besonderheiten weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die die Entscheidung für ein System einer Schutzeinrichtung beeinflussen können, z. B. Wasserschutzgebiete, Mittelstreifenüberfahrten, Lage und Ausbildung der Entwässerungseinrichtungen, Tragfähigkeit von Brückenbauwerken, Haltesichtweiten, Überschussmassen usw.

Beim Landesbetrieb Straßenbau muss die Entscheidung, ob Betonschutzwände oder Stahlschutzeinrichtungen zum Einsatz kommen, abhängig von den örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten in jedem Einzelfall getroffen werden.

5. Welche Empfehlungen hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) bisher auf Grundlage welcher wissenschaftlichen Grundlagen für den Einsatz der beiden unterschiedlichen Sicherungssysteme ausgesprochen?

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat sich bisher nicht für die Bevorzugung eines Systems ausgesprochen. Auch die im Entwurf vorliegende neue Richtlinie für den Einsatz von Schutzeinrichtungen ist systemneutral gehalten. Voraussetzung für den Einsatz von Schutzeinrichtungen sind positive Anprallprüfungen gemäß DIN EN 1317.

Mit dem Forschungsprojekt „Einsatzkriterien von Betonschutzwänden im Mittelstreifen von Autobahnen" wurde erstmals versucht, die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten der beiden Systeme systematisch zu erfassen und auszuwerten. Im Jahr 2004 wurde der Forschungsbericht veröffentlicht. Danach sind bei hohen Verkehrsbelastungen Betonschutzwände volkswirtschaftlich von Vorteil. Allerdings wurden bei dieser Untersuchung Betonschutzwände mit hoher Aufhaltestufe Stahlsystemen mit deutlich geringerer Aufhaltestufe gegenübergestellt.

Inzwischen sind auch Stahlsysteme mit vergleichbar hohem Aufhaltevermögen im Einsatz.

Es wurde ein neues Forschungsprojekt mit dem Titel „Eignung von Stahlschutzplanken und Betonschutzwänden im Mittelstreifen von Autobahnen" durch die FGSV bzw. BASt in Auftrag gegeben. Die erforderlichen Datenerhebungen sind angelaufen. Mit dem Abschluss des Projektes ist frühestens Ende 2009 zu rechnen.