Wie geht es weiter mit der Landstraße 557 zwischen Enger und der Autobahn 30?

Ausweislich der Berichterstattung der Lokalpresse im Kreis Herford besteht eine Kontroverse zwischen den Anrainerkommunen des geplanten Neubauabschnitts der L 557, den Städten Enger und Bünde, über den anzustrebenden Trassenverlauf. Während die Stadt Enger auf ihrem Gemeindegebiet eine Trassenführung befürwortet, die sich stark an den Verlauf der vorhandenen L 557 alt anlehnt, fordert die Stadt Bünde im Gesamtverlauf des Neubauabschnitts von Enger-Besenkamp bis zur A 30 einen Trassenverlauf, der entsprechend ursprünglichen Planungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW durch die freie Landschaft führt.

Im Mai dieses Jahres hat der damalige Verkehrsminister entschieden und der Stadt Enger mitgeteilt, dass das Land dem Ratsbeschluss der Stadt Enger zugunsten einer Variante folgen werde, die sich an der vorhandenen L 557 alt in der Ortslage Besenkamp orientiert. Wegen der planerischen Konsequenzen dieser Entscheidung sollte das Planfeststellungsverfahren in die Abschnitte Enger und Bünde aufgeteilt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden die Planungen der L 557 n auf dem Gebiet der Stadt Enger auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Enger geforderten Variante fortgesetzt?

2. Falls nicht, welche Entscheidungsgründe veranlassen die Landesregierung zur Revision der im Mai 2005 getroffenen Entscheidung und wurden diese bereits mit der Stadt Enger erörtert?

3. Falls die Antwort zu Frage 1. ja lautet: Ist das Planfeststellungsverfahren der L 557 n zwischenzeitlich in die Abschnitte Enger und Bünde aufgeteilt worden?

4. Welchen Stand haben die Planungen erreicht und wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 23. November 2005 namens der Landesregierung:

Vorbemerkung:

Seit dem 27. Juni 2005 liegt dem Landesbetrieb Straßen NRW zur L 557 n im Raum Enger Bünde eine regionale Verkehrsuntersuchung vor, die inzwischen auch den vorgenannten Städten zugeleitet wurde.

Die Entscheidung des damaligen Ministers für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 30. April 2005 zugunsten einer Trassenführung in der Ortslage Besenkamp der Stadt Enger (Variante 3) konnte die aktuellen Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung noch nicht berücksichtigen. Diese zeigen, dass die angestrebte Bündelungs- und Entlastungswirkung der L 557 n insbesondere im Raum Bünde bei Umsetzung der Variante 3 deutlich geringer ausfallen als bei der ursprünglichen Planung mit der Variante D:

- Im Raum Besenkamp wird die Variante 3 ­ bezogen auf das Prognosejahr 2020 ­ mit einer DTV-Belastung von rund 13.800 bis 15.400 Kfz/24 h berechnet; bei Ausführung der Variante D mit einer Prognosebelastung von rund 13.350 Kfz/24 h würde hingegen die vorhandene L 557 in der Ortslage Besenkamp stark entlastet und lediglich eine Belastung von rund 2.200 bis 4.000 Kfz/24 h ausweisen.

- Auch im Raum Bünde stellt sich die Belastungsaufteilung zwischen vorhandener und neuer L 557 im Falle der Variante 3 ungünstiger dar als im Falle der Variante D. Die vorhandene Landesstraße weist u. a. in der Ortsdurchfahrt Hunnebrock der Stadt Bünde bei Variante 3 eine Prognosebelastung von rund 8.500 bis 9.500 Kfz/24 h, bei Variante D lediglich 5.200 bis 8.800 Kfz/24 h aus.

Abweichend vom Votum des Rates der Stadt Enger hat sich daher der Rat der Stadt Bünde mit Beschluss vom 25. Oktober 2005 wegen der größeren Entlastungswirkung für die Variante D ausgesprochen; der Rat hat die Verwaltung beauftragt, diesbezüglich Gespräche mit dem MBV zu führen. Konkrete Gesprächstermine stehen bislang noch aus.

Zu den Fragen 1 und 2:

Der Landesbetrieb Straßen NRW hat die Planung auf dem Gebiet der Stadt Enger fortgesetzt. Aufgrund der Ergebnisse der aktuellen Verkehrsuntersuchung und der Beschlusslage der Stadt Bünde steht jedoch zurzeit eine Neubewertung der Entscheidung vom 30. April 2005 an.

Zur Frage 3:

Der Landesbetrieb hat bereits festgelegt, wie der Gesamtabschnitt in zwei eigenständige Teilabschnitte Enger und Bünde mit entsprechenden Verkehrswerten aufgeteilt werden kann.

Das Planfeststellungsverfahren ist allerdings noch nicht eingeleitet.

Zur Frage 4:

Der Entwurf zum Gesamtabschnitt entsprechend der Variante D ist planerisch abschließend bearbeitet. Das Planfeststellungsverfahren könnte 2006 eingeleitet werden.

Bei Aufteilung in zwei selbständige Teilabschnitte Enger und Bünde ­ unter Zugrundelegung der Variante 3 ­ sind für die Variante 3 in Enger-Besenkamp ergänzende Grundlagenvermessungen erforderlich und beauftragt. Die Trennung in zwei Abschnitte erfordert zudem eine zusätzliche planerische Ausarbeitung und Abstimmung, u. a. mit dem Kreis Herford als Baulastträger einer neuen Kreisstraße (Grünewaldstraße), die an der L 557 n eine Anbindung erhalten soll. Auch im Nordabschnitt Bünde sind Änderungsplanungen geringeren Umfangs erforderlich.

Für den Nordabschnitt könnte bei optimalem Verlauf das Planfeststellungsverfahren in 2006 eingeleitet werden, für den Südabschnitt frühestens ab 2007.

Der Baubeginn ist abhängig vom Verlauf der Planfeststellung und der Mittelverfügbarkeit und kann daher noch nicht konkretisiert werden.