Drastische Erhöhung der Prüfungsgebühren in den Fachberufen des Gesundheitswesens

Das Land Hessen hat im vergangenen Jahr die Gebühren für Prüfungen in den Fachberufen des Gesundheitswesens, u.a. der Krankenpflege, von bisher 17,90 (35 DM) auf insgesamt 110 (215,14 DM) angehoben. Während die Prüfungen in anderen Bundesländern entweder kostenlos sind oder die Auszubildenden eine Gebühr zwischen 16 und 30 entrichten müssen, werden in Hessen 110 verlangt. Diese drastische Gebührensteigerung ist kaum der richtige Ansatz, die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung die Examensgebühren für Auszubildende in Fachberufen des Gesundheitswesens zum 1. April 2001 auf 110 erhöht?

Da nach den §§ 2 und 3 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) in der Verwaltungskostenordnung Gebührentatbestände und mindestens kostendeckende Gebührensätze für Amtshandlungen im Sinne des

§ 1 HVwKostG vorzusehen sind, wurde dieser gesetzlichen Verpflichtung durch die Neufassung der Verwaltungskostenordnung Rechnung getragen.

Im Bereich des Gesundheitswesens wurden im Rahmen des Projektes "Reform der staatlichen Gesundheitsverwaltung", unter der Vorgabe "kostendeckende Entgelte", in zahlreichen Bereichen die Entgelte geprüft, neu berechnet und in die Umsetzungskonzeption aufgenommen. Der Kabinettsausschuss "Verwaltungsreform" hat diese Umsetzungskonzeption in seiner Sitzung am 23. Mai 2000 gebilligt. Daher sind in der Neufassung der Verwaltungskostenordnung u.a. Gebührenerhöhungen für die Gesundheitsberufe enthalten.

Frage 2. Erhebt das Land Hessen für andere Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz ebenfalls Prüfungsgebühren?

Nein, da nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 34 Abs. 3 BBiG) die Abschlussprüfung für den Auszubildenden gebührenfrei ist. Das Bundesgesetz über die Berufe in der Krankenpflege vom 4. Juni 1985 (KrPflG) schließt jedoch mit § 26 ("Für die Ausbildung zu den in diesem Gesetz geregelten Berufen findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung") die Anwendung des Berufsbildungsgesetzes ausdrücklich aus.

Frage 3. Hält die Landesregierung die jetzt erhobene Gebühr für angemessen und wie bewertet sie die Tatsache, dass andere Bundesländer keine oder wesentlich geringere Gebühren verlangen?

Die Landesregierung hält die jetzt erhobene Gebühr, insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Schülerinnen und Schüler, für angemessen. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass andere Bundesländer in einem mit dem hessischen Projekt "Reform der Gesundheitsverwaltung" ver gleichbaren Vorhaben bereits alle derzeit erhobenen Gebührentatbestände einer Prüfung - unter der Vorgabe der Kostendeckung - unterzogen haben.

Somit ist ein einfacher Vergleich der hessischen Gebührensätze mit denen der anderen Bundesländer nicht möglich.

Frage 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik von Krankenpflegeschülerinnen und -schülern, die sich im "Aktionsbündnis gegen Examensgebührenerhöhung" zusammengeschlossen haben, diese Erhöhung bedeute eine unzumutbare Belastung für die Auszubildenden?

Die Landesregierung sieht sehr wohl die Belastung der Schülerinnen und Schüler der Krankenpflegeberufe durch die Gebührenerhöhung. Als unzumutbar kann die Belastung jedoch nicht bezeichnet werden. Im Übrigen prüft die Landesregierung, ob durch Verwaltungsvereinfachungen die Verwaltungskosten gesenkt werden können.

Frage 5. Wie bewertet die Landesregierung die Erhöhung der Gebühren vor dem Hintergrund ihrer für den Herbst geplanten Werbe- und Imagekampagne für die Berufsfelder Alten- und Krankenpflege?

Nach Auffassung der Landesregierung hat die im Jahre 2001 eingeführte Erhöhung der Gebühren für die Krankenpflegeberufe keine Auswirkungen auf die für Oktober 2002 geplante Kampagne.

Frage 6. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Krankenpflegeschülerinnen und -schüler, dass sich die Attraktivität der Pflegeberufe durch die hohen Prüfungsgebühren nicht erhöhen, sondern im Gegenteil eher verringern wird, und wenn nicht, warum nicht?

Die Landesregierung teilt diese Auffassung nicht, da die Attraktivität der Pflegeberufe insbesondere durch soziale Anerkennung, Qualität der theoretischen und praktischen Ausbildung, Vielfalt der Berufsfelder sowie durch zufriedenstellende Arbeitsbedingungen und Karrieremöglichkeiten bestimmt wird.

Frage 7. Wird die Landesregierung an der Gebühr in der jetzigen Höhe festhalten oder wird sie angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege die Examensgebühren bei Auszubildenden in den Fachberufen des Gesundheitswesens herabsetzen bzw. wäre sie bereit, auf die Prüfungsgebühren zu verzichten?

Die Landesregierung wird zunächst an der Gebühr in der jetzigen Höhe festhalten, da es bisher keinen nachweislichen Zusammenhang zwischen dem Fachkräftemangel in der Pflege und der Höhe der Prüfungsgebühren gibt.

Die Landesregierung prüft jedoch verschiedene Wege, um für die Schülerinnen und Schüler der Kranken- und Kinderkrankenpflege eine finanzielle Entlastung zu erreichen.