Kleinwohnungen HEGEMAG

Antrag der Landesregierung betreffend Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft Kattreinstraße 6-10 in Darmstadt hier: Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, dem Verkauf der landeseigenen Liegenschaft Kattreinstraße 6-10, Flur 18, Flurstück 238/5, Größe 1.684 m², zu einem Preis von 544.000 zuzustimmen.

Begründung:

Das oben genannte Grundstück wurde der Hessischen Gemeinnützigen Aktiengesellschaft für Kleinwohnungen HEGEMAG, Darmstadt, im Wege eines Erbbaurechts überlassen.

Es wurde von der HEGEMAG mit einem Wohngebäude bebaut und ist auch im Hinblick auf den Verkauf der HEGEMAG-Aktien an die Bauverein AG Darmstadt für das Land entbehrlich.

Die Bauverein AG hat für das Grundstück Kattreinstraße 6-10 einen Kaufpreis von 544.000 angeboten. Dieser Kaufpreis ist angemessen. Das Staatsbauamt Darmstadt hat den Wert des Grundstücks am 21. Mai 2002 mit 543.500 ermittelt.

Die Zustimmung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs. 2 LHO ist erforderlich, da der Wert der zu veräußernden Liegenschaft Kattreinstraße 6-10 mehr als 500.000 beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO). Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die landeseigenen Liegenschaften Donnersbergring 1-3, 5, 7, 9-11 und Kattreinstraße 2-4, die auch mit Erbbaurechten zugunsten der HEGEMAG belastet und mit Wohngebäuden bebaut sind, in diesem Zusammenhang ebenfalls an die Bauverein AG veräußert werden.

Die Kaufpreise für diese Liegenschaften liegen alle jeweils unter 500.000 und sind nach den Wertermittlungen des Staatsbauamtes Darmstadt angemessen.