Zukunft der ehemaligen LEG-Siedlung Reichel in der Stadt Rheinberg

Die so genannte Reichel-Siedlung in der Stadt Rheinberg ist ein Wohnungsbestand mit 660 Wohneinheiten, der überwiegend in den 50er, 60er und 70er Jahren errichtet worden ist. 591 Wohnungen befanden sich im Eigentum der LEG, die mit dem Verkauf durch die Landesregierung an den neuen Eigentümer Whitehall übergegangen sind.

Die Mieterstruktur ist durch einen überdurchschnittlichen Anteil von einkommensschwachen Haushalten und MigrantInnenhaushalten geprägt. Bereits im Jahr 2004 wurde festgestellt, dass ein dringender Handlungsbedarf für die Modernisierung der Wohnungen sowie für die Aufwertung des Wohnstandortes besteht.

In Folge dieser Ziele wurde durch die LEG in Kooperation mit der Stadt Rheinberg ein Konzept erarbeitet. Dies hatte zum Ziel, die einseitigen Belegungsstrukturen und die sozialen Konflikte aufzulösen. Dem strukturellen Leerstand in der Siedlung sollte durch teilweisen Abriss von Wohnungen, Mieterprivatisierung und ein Instandsetzungsprogramm begegnet werden. Hierzu wurde ein Förderantrag im Rahmen des Programms "Stadtumbau West" gestellt.

Dieser Antrag wurde Mitte des Jahres 2006 seitens der Landesregierung abgelehnt.

Mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr wurde zu diesem Zeitpunkt vereinbart, dass eine Aufnahme in das Förderprogramm "Stadtumbau West" erfolgen kann, wenn ein modellhafter Umstrukturierungsprozess eingeleitet wird, der für andere Maßnahmen vorbildlich sein kann.

Als Eckpunkte wurden neben einer Modernisierung der zu haltenden Bestände im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Freiraumqualität der Siedlung auch ein vorbildliches Konzept zur Mieterprivatisierung sowie eine umfassende Mieterbeteiligung und Festschreibung von Modernisierungsstandards genannt.

In Folge dieser Entscheidung wurde seitens der LEG das Konzept "Reichel-Siedlung 2010" entwickelt, das neben einem Blockverkauf von zwei Gebäuden, einer detaillierten Beobachtung und ggf. dem Abriss von einzelnen Gebäuden eine Instandsetzung des weiter im LEGBesitz verbleibenden Gebäudebestandes vorsieht. Seit dem Besitzübergang der Wohnungen an den Whitehall-Fonds werden zwar die Instandsetzungsaktivitäten fortgeführt, aber weiter gehende Entscheidungen, die elementare Bestandteile der Konzeption betreffen, sind derzeit nicht absehbar. Ausweislich einer Vorlage für den Rat der Stadt Rheinberg wird nach Angaben der jetzigen Geschäftsführung mit Veränderungen an dem Programm für die ReichelSiedlung gerechnet.

Die Leerstandsquote in der Reichel-Siedlung ist gegenüber dem Jahr 2004 um 7 Prozent auf nunmehr 31 Prozent gestiegen. Nach einer aktuellen Statistik beträgt die Leerstandsquote bei den finanzierten Wohnungen 46,3 Prozent. Von 415 frei finanzierten Wohnungen stehen 192 leer. Bei den öffentlich geförderten Wohnungen hat sich dagegen der Leerstand im Vergleich zum Jahr 2004 reduziert und die Leerstandsquote beträgt derzeit rund 5 Prozent. Innerhalb der Siedlung gibt es zum Teil eine räumliche Konzentration der Leerstände, die zu erheblichen städtebaulichen Missständen führen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung, auf die neuen Eigentümer der LEG-Wohnungsbestände dahingehend einzuwirken, dass für die Reichel-Siedlung in Rheinberg kurzfristig Entscheidungen getroffen werden?

2. Auf welchen Passus der Sozialcharta können sich die jetzigen Bewohnerinnen und Bewohner der Reichel-Siedlung berufen, um gegenüber dem neuen Eigentümer die Beseitigung sämtlicher städtebaulicher Missstände in der Siedlung einzufordern?

3. Welche konkreten Schritte und Maßnahmen wird die Landesregierung gegenüber dem neuen Eigentümer ergreifen, dass die städtebaulichen Missstände in der ReichelSiedlung sowie die baulichen Mängel beseitigt werden?

4. Welche belastbaren Vereinbarungen hat die Landesregierung mit dem neuen Eigentümer getroffen, dass begonnene Modernisierungsarbeiten im ehemaligen LEGWohnungsbestand unverändert fortgeführt bzw. zu Ende geführt werden?

5. Auf welche Instrumente und gesetzlichen Grundlagen kann die Stadt Rheinberg nach Ansicht der Landesregierung zurückgreifen, um den neuen Eigentümer zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände bzw. Verringerung der Leerstandsquoten zu verpflichten?