Gehen Wasserverbände mit Cross- Border- Leasing den Bach runter?

In den Jahren zwischen 1998 und 2004 sind von mehreren der sondergesetzlichen Wasserverbände in NRW sogenannte Cross-Border-Leasing (CBL) Geschäfte abgeschlossen worden. Dabei handelt es sich um den Verkauf von Anlageninfrastruktur des jeweiligen sondergesetzlichen Wasserverbandes an amerikanische Investoren und um das gleichzeitige Zurück-Leasing dieser Anlagen. Wegen einer Gesetzeslücke auf amerikanischer Seite konnten die amerikanischen Investoren bei Abschluss eines solchen CBL-Vertrages Steuern sparen.

Diese Steuerersparnis wurde in der Regel mit den Vertragspartnern, dem jeweiligen sondergesetzlichen Wasserverband, geteilt.

Im Verlauf der Finanzkrise sind auch die CBL-Verträge finanziell notleidend geworden. Die meisten CBL-Verträge wurden durch amerikanische Versicherer, wie z. B. AIG abgesichert.

Die geldlichen Schwierigkeiten von AIG haben dazu geführt, dass die Leasingnehmer auf deutscher Seite sich um neue Versicherungsgeber und Versicherungsbedingungen kümmern mussten, was dazu geführt hat, dass von deutscher Seite Millionen Euro nachträglich in die CBL-Verträge hineingeschossen werden mussten.

In der Praxis hat sich mittlerweile auch herausgestellt, dass die ehemaligen Besitzer der Infrastrukturanlagen und jetzigen Leasingnehmer auf deutscher Seite große Schwierigkeiten haben bauliche Veränderungen und bauliche Modernisierungen an den Infrastukturanlagen durchzuführen. Für jede kleine Änderung ist eine Einwilligung, bzw. Genehmigung des amerikanischen Leasing-Gebers einzuholen.

Der Ruhrverband mit 804 Mitgliedern, die sich aus 58 Gemeinden, 69 Wasserentnehmern und 677 Gewerblichen Unternehmen zusammensetzen, einem Mitarbeiterbestand von ca. 1.200 und einem Anlagenvermögen von ca. 1.500 Mio., hat einen CBL-Vertrag mit dem Gesamtvolumen von 850 Mio. abgeschlossen. Der Ertrag aus dem CBL-Vertrag belief sich bei Vertragsabschluss auf ca. 34 Mio..

Die Aufsichtsbehörde, d.h. die Verbandsaufsicht über die sondergesetzlichen Wasserverbände, ist der Minister für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

1. Wie viele Millionen Euro hat der Ruhrverband zur Absicherung des neuen Versicherungsvertrages betreffend das CBL- Vertragswerk seit Beginn der weltweiten Finanzkrise aufwenden müssen?

2. Wie groß ist die Summe, mit der der CBL-Vertrag des Ruhrverbandes insgesamt notleidend ist?

Der Ruhrverband hat im Jahre 2008 für die im Zuge der US-Finanzkrise erforderlich gewordene Restrukturierung der im Jahre 2001 abgeschlossenen US-Sonderfinanzierungen insgesamt 19,3 Mio. aufwenden müssen. Nach Abzug der zur Restrukturierung aufgewandten Mittel weisen die US-Sonderfinanzierungen einen Überschuss von 29,7 Mio. aus.

Die US-Sonderfinanzierungsverträge des Ruhrverbandes sind daher nicht „notleidend".

3. Wie groß ist das benötigte Geldvolumen, falls der Ruhrverband die Anlagen auf Grund des kollabierenden Vertrages sofort zurückkaufen muss?

Diese Frage ist hypothetisch nicht zu beantworten, da es entscheidend darauf ankäme, zu welchem Zeitpunkt und durch welche Umstände die Rückabwicklung erforderlich würde.

4. Trifft es zu, dass der Ruhrverband analog wie in den Medien über die CBLVerträge berichtet, für jede bauliche Änderung und Modernisierung die Einwilligung der amerikanischen Vertragsseite des CBL-Vertrages einholen muss?

Nein.

5. Durch welche verbandsaufsichtlichen Maßnahmen will die Landesregierung verhindern, dass Finanzzockerei zu Gebührenbelastung für Bürgerinnen und Bürgern führt?

Diese Art von Geschäften fällt in die alleinige Zuständigkeit des sondergesetzlichen Wasserverbandes. Der Verband unterliegt als Selbstverwaltungskörperschaft der Rechtsaufsicht.

Die US-Leasing-Geschäfte als kreditähnliche Finanzierungsgeschäfte bewegen sich in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Darüber hinaus hat der Abschluss der USLeasinggeschäfte bisher nicht zu Gebührenbelastungen der Bürgerinnen und Bürger geführt.