Grundschule

Der Grund- und Ausgleichsbedarf der Grundschulen im Kreis Borken beträgt 743,04 Stellen.

Außerdem hat die Bezirksregierung Flexible Mittel für den Vertretungsunterricht zur Verfügung, an denen bei Bedarf auch die Schulen des Kreises Borken partizipieren.

Die Personalausstattung wird sich insbesondere durch die Neueinstellungen zum 01.02. voraussichtlich weiter verbessern.

3. Werden Stellen mit Stundenermäßigungen als volle Stelle für das Stellen-Soll angerechnet?

4. Wie sieht das konkrete Berechnungsverfahren für die unterschiedlichen Ermäßigungen an den verschiedenen Schulformen aus?

Werden Stellen mit Stundenermäßigungen als volle Stelle für das Stellen-Soll angerechnet?

Wie sieht das konkrete Berechnungsverfahren für die unterschiedlichen Ermäßigungen an den verschiedenen Schulformen aus?

Im nordrhein-westfälischen Schulsystem gibt es keine Stellen mit Stundenermäßigungen.

Ermäßigungstatbestände wie Alter oder Schwerbehinderung sind grundsätzlich an die Personen gebunden, die Stellen besetzen.

Die Berechnung der Schüler-Lehrer-Relation erfolgt nach der Formel r = a f / bk. Dabei steht „a" für die Arbeitszeit der Lehrkräfte, „f" für den Klassenfrequenzrichtwert und „bk" für den Unterrichtsbedarf je Klasse. Bei Ermittlung der Arbeitszeit der Lehrkräfte werden sowohl die Alters- als auch die Schwerbehindertenermäßigung pauschal berücksichtigt, d.h. vom jewei ligen Pflichtstundensoll in Abzug gebracht, unabhängig davon, ob die beschäftigte Lehrkraft berechtigt ist, Alters- oder Schwerbehindertenermäßigung in Anspruch zu nehmen. Sofern diese Durchschnittsbetrachtung zu Ungleichverteilungen auf Ebene der Einzelschulen führt, ist es Aufgabe der Schulaufsicht, für einen Ausgleich zwischen den Schulen zu sorgen.

5. Wann wird der personell nicht ausreichend ausgestattete Vertretungspool für Grundschulen im Kreis Borken bedarfsgerecht ausgestattet?

Wann wird der personell nicht ausreichend ausgestattete Vertretungspool für Grundschulen im Kreis Borken bedarfsgerecht ausgestattet?

Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen auskömmlich mit Stellen auszustatten.

Es stehen für die Grundschulen landesweit 940 Stellen gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung und zusätzlich weitere 900 Stellen als bei den Schulämtern angesiedelte Vertretungsreserve zur Verfügung. Damit erreichen die Grundschulen im Land die historisch beste jeweils gemessene Ausstattung mit Vertretungsstellen. Das trifft auch auf den Kreis Borken zu, der mit 23 Stellen Vertretungsreserve beim Schulamt und weiteren 8,6 Stellen gegen Unterrichtsausfall eine Bedarfsdeckungsquote von 104,0 % erreicht. Diese Bedarfsdeckungsquote schlägt sich auch in der tatsächlichen Personalausstattung der Schulen nieder, die mit 821,7 Stellen den Stellenbedarf von 789,95 Stellen um 31,75 Stellen überragt.

Auch die Personalausstattungsquote, d.h. die Ist-Besetzung der Grundschulen im Kreis Borken liegt bei 104,0 %.