Veräußerungen von Anteilen an der Hessischen Industriemüll GmbH

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Anteile des Landes Hessen an der Hessischen Industriemüll GmbH nicht zu verkaufen.

Begründung:

Mit einem Verkauf der Anteile an der Hessischen Industriemüll GmbH wird das Land Hessen seine Einflussnahme auf die Entsorgungssicherheit bei Industrie- und Sondermüllentsorgung verlieren. Auch die Altlastensanierung wird ohne jegliche Steuerungsmöglichkeit nur noch von privaten Firmen durchführbar sein. Gleichzeitig wird mit dem Ausstieg aus der HIM eine monopolähnliche Stellung für einen privaten Betreiber oder eine private Betreibergesellschaft erzeugt ohne jeglichen Lenkungseinfluss auf die Unternehmenspolitik. In Anbetracht der anstehenden Aufgaben im Bereich einer sicheren Entsorgung von Sondermüll und der Sanierung von Altlasten ist es dringend geboten, staatliche Einflussmöglichkeiten zu behalten.

Ein Ausverkauf zur Sanierung des Haushaltes darf nicht stattfinden, da hier nicht nur Tafelsilber, sondern wie oben erwähnt auch umweltpolitische Steuerungsmechanismen abgegeben werden.