Wie haben sich die Personalbetreuungsquoten in den Dezernaten 47 der Bezirksregierungen in NRW seit 2005 entwickelt?

Die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst in NRW leisten seit vielen Jahren eine anerkannt gute und professionelle Arbeit. Insbesondere auf den Kolleginnen und Kollegen der Dezernate 47 der Bezirksregierungen lastet hierbei seit längerem ein großer Druck, da sie für die Einstellung und Personalverwaltung von Lehrkräften zuständig sind und somit im besonderen im Focus von Politik und Öffentlichkeit stehen.

In den letzten Jahren ist dieser Druck größer geworden, Aufgaben und Zuständigkeiten sind hinzugekommen, zusätzliches Personal dem Vernehmen nach jedoch nicht. Insbesondere die Neigung der Landesregierung zu presse- und öffentlichkeitswirksamem Aktionismus belastet anscheinend die dortigen Arbeitsabläufe und -bedingungen sehr - zuletzt wurde dies im Zusammenhang mit der persönlichen Übergabe von Ernennungsurkunden an neueingestellte Lehrkräfte durch Frau Ministerin Sommer deutlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Personalbetreuungsquote in den Dezernaten 47 der Bezirksregierungen in NRW im Vergleich zu den Personalverwaltungen der obersten Landesbehörden und der Landtagsverwaltung seit 2005 entwickelt?

(Bitte einzeln, nach Jahren und Teildezernaten aufschlüsseln sowie die jeweiligen Gesamtzahlen und Relationen (z.B. Sachbearbeiter zu Lehrkräften) einzeln ausweisen)

2. Wie hat sich die personelle Ausstattung der Dezernate 47 der Bezirksregierungen in NRW seit 2005 im Verhältnis zur Anzahl der entsprechenden Lehrkräfte entwickelt?

(Bitte einzeln, nach Jahren und Teildezernaten sowie Funktionen aufschlüsseln: Gesamtanzahl Stellen (Soll/Ist), Anzahl besetzter Stellen (ggf. mit Angabe, warum und wie lange nicht besetzt) sowie Zugänge und Abgänge ausweisen (Abgänge bitte mit Grund angeben))

3. Wie bewertet die Landesregierung die personelle Entwicklung in den Dezernaten 47 der Bezirksregierungen in NRW in Zusammenhang mit PEM und der veränderten zusätzlichen Zuständigkeit für Lehrkräfte an Haupt- und Förderschulen?

4. Wie bewertet die Landesregierung den Zusammenhang zwischen dem zeitlich stark reduzierten und quantitativ ausgeweiteten Lehrereinstellungsverfahren und den damit zusammenhängenden Belastungen der Kolleginnen und Kollegen in den Dezernaten 47 der Bezirksregierungen in NRW einerseits und Klagen und Beschwerden von Schulen und Eltern über verzögerte Arbeitsaufnahmen von Vertretungs- bzw. Versetzungslehrkräften sowie Beschwerden von Lehrkräften über eine verzögerte Personalverwaltung, die beispielsweise Auswirkungen auf die erstmalige Auszahlung des Gehaltes hat, andererseits?

5. Wie erklärt sich die Landesregierung unter dem Gesichtspunkt ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Kolleginnen und Kollegen in den Dezernaten 47 in den Bezirksregierungen in NRW einerseits, sowie gegenüber den Lehrkräften an den Schulen in NRW andererseits, die sich in letzter Zeit häufenden Beschwerden und Klagen über eine verzögerte Bearbeitung von Anträgen von Schulen und Lehrkräften, z. B. über Teilzeitbeschäftigungen oder über befristete Ersatzeinstellungen?