Flughäfen

8. Wie groß ist die Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner an den Flughäfen Dortmund, Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Niederrhein und Paderborn/Lippstadt, die in den Isophonenflächen wohnen mit Tagespegeln (Lden) von >55 bis 60 dB(A), >60 bis 65 dB(A), >65 bis 70 dB (A), >70 bis 75 dB(A) und >75 dB(A)?

9. Wie groß ist die Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner an den Flughäfen Dortmund, Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Niederrhein und Paderborn/Lippstadt, die in den Isophonenflächen wohnen mit Nachtpegeln (Lnight) von >50 bis 55 dB(A), >55 bis 60 dB(A), >60 bis 65 dB(A), >65 bis 70 dB (A) und >70 dB(A)?

10. Wie groß ist die Gesamtfläche (in km²) der fluglärmbelasteten Gebiete an den Flughäfen Dortmund, Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Niederrhein und Paderborn/Lippstadt mit berechneten Tagespegeln (Lden) von >55 dB(A), >65 dB (A) und >75 dB(A)?

11. Wie groß ist die Gesamtfläche (in km²) der fluglärmbelasteten Gebiete an den Flughäfen Dortmund, Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Niederrhein und Paderborn Lippstadt mit tatsächlich von den Flughäfen gemessenen Tagespegeln (Lden) von >55 dB(A), >65 dB (A) und >75 dB(A)?

12. Wie groß ist die Anzahl der fluglärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im Umfeld der Flughäfen Dortmund, Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Niederrhein und Paderborn/Lippstadt bezogen auf die Tagespegel (Lden) von >55 dB(A), >65 dB (A) und >75 dB(A) bei berechneten und den tatsächlich von den Flughäfen gemessenen Pegeln?

13. Wie groß ist die Anzahl der fluglärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im Umfeld der Flughäfen Dortmund, Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Niederrhein und Paderborn/Lippstadt bezogen auf die Tagespegel (Lden) von >55 dB(A), >65 dB (A) und >75 dB(A) bei gemessenen und den tatsächlich von den Flughäfen gemessenen Pegeln?

14. Wie groß ist die Fläche des Nachtschutzgebietes am Flughafen Köln/Bonn (Gebiet, in dem zur Nachtzeit sechs Fluglärmereignisse im Freien mit einem Maximalpegel von 75 dB(A) und mehr erreicht werden) und wie groß ist die Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Gebiet?

15. Wie groß wäre die Fläche eines Nachtschutzgebietes am Flughafen Köln/Bonn bei einem Wert von 6 x 70 dB(A) bei Anwendung der 100:100-Regel und wie groß wäre die Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Gebiet?

16. Nach welchen Parametern werden Tagschutzgebiet, Nachtschutzgebiet sowie erweitertes Nachtschutzgebiet am Flughafen Düsseldorf definiert und welche Gesamtfläche haben diese Gebiete? Wie groß ist die Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesen Gebieten jeweils?

17. Wie groß wäre das Nachtschutzgebiet am Flughafen Düsseldorf bei einem Wert von 6x70 dB(A) 22-06 Uhr bei Anwendung der 100:100-Regel?

18. Wie groß wären die Tag- und Nachtschutzgebiete am Flughafen Düsseldorf, wenn nicht die Berechnung, sondern die ­ auf die Genehmigungswerte hochgerechneten ­ Messwerte zugrunde gelegt würden?

19. Wie groß wäre das Nachtschutzgebiet am Flughafen Düsseldorf, wenn unter Zugrundelegung der Messwerte eine Grenze von 6x70 dB(A) 22-06 Uhr bei 100:100 Betriebsrichtung unterstellt würde?

20. Wie groß ist die Fläche des Schallschutzgebietes am Flughafen Dortmund (Gebiet, in dem während der sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres ein mittlerer Schallpegel (Leq4) von 62 dB(A) überschritten wird, bzw. das Gebiet mit einem Dauerschallpegel (Leq3) von über 64 dB(A) und einer Maximalpegelhäufigkeit von täglich mindestens 19 Lärmereignissen über 85 dB(A))? Wie groß ist die Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Gebiet?

21. Wie groß ist die Fläche des Tagschutzgebietes am Flughafen Münster/Osnabrück (Gebiet, in dem der mittlerer Schallpegel (Leq3) von 62 dB(A) erreicht und überschritten wird) und wie groß ist die Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Gebiet?

22. Wie groß ist die Fläche des Nachtschutzgebietes am Flughafen Münster/Osnabrück (Gebiet, in dem nachts regelmäßig mehr als sechs Fluglärmereignisse mit einem Maximalpegel von mehr als 70 dB(A) erreicht werden) und wie groß ist die Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Gebiet?

23. Wie sehen die Nachtflugbestimmungen an den Flughäfen Dortmund, Düsseldorf, Essen/Mülheim, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Niederrhein, Paderborn/Lippstadt und Siegerland sowie an den Verkehrslandeplätzen Aachen-Merzbrück, Arnsberg, Bielefeld-Windelsbleiche, Bonn-Hangelar, Dinslaken-Schwarze Heide, Marl-Loemühle, Meschede-Schüren, Münster-Telgte, Porta Westfalica und Stadtlohn-Wenningfeld jeweils konkret aus? (Bitte tabellarisch darstellen im Hinblick auf genaue Zeiten, in denen Starts bzw. Landungen nicht erlaubt sind, Ausnahmeregelungen für bestimmte Flugzeugkategorien, wie z. B. Bonuslisten-Flugzeuge, Propellerflugzeuge, Home-BaseCarrier, und sonstige Spezifikationen.)

24. Wie viele Flugbewegungen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr gab es in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 jeweils an den Flughäfen Dortmund, Düsseldorf, Essen/Mülheim, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Niederrhein, Paderborn/Lippstadt und Siegerland?

(Bitte getrennt nach Starts und Landungen sowie differenziert nach Propeller- und Strahlflugzeugen und Bahnbelegung angeben.)

25. Wie viele Flugbewegungen zwischen 06.00 und 22.00 Uhr gab es in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 jeweils an den Flughäfen Dortmund, Düsseldorf, Essen/Mülheim, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Niederrhein, Paderborn/Lippstadt und Siegerland?

(Bitte getrennt nach Starts und Landungen sowie differenziert nach Propeller- und Strahlflugzeugen und Bahnbelegung angeben.)

26. Wie viele Flugbewegungen zwischen 0.00 und 5.00 Uhr gab es in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 jeweils an den Flughäfen Dortmund, Düsseldorf, Essen/Mülheim, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Niederrhein, Paderborn/Lippstadt und Siegerland?

(Bitte getrennt nach Starts und Landungen und Bahnbelegung sowie differenziert nach Flugzeugen mit bis zu 70 bzw. 75 dB(A) und über 70 bzw. 75 dB(A) an den Messstellen angeben.)

27. Wie viele Passagierflüge fanden an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf in den Jahren 2006, 2007 und 2008 zwischen 22:00 Uhr und 6:00 statt? (Bitte getrennt nach Starts und Landungen und Bahnbelegung sowie differenziert nach Flugzeugen mit bis zu 75 dB(A) und über 75 dB(A) an einer der Messstellen angeben.)

28. Wie viele Passagierflüge fanden an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf in den Jahren 2006, 2007 und 2008 zwischen 22:00 Uhr und 24:00 statt? (Bitte getrennt nach Starts und Landungen und Bahnbelegung sowie differenziert nach Flugzeugen mit bis zu 75 dB(A) und über 75 dB(A) an einer der Messstellen angeben.)

29. Wie viele Passagierflüge fanden an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf in den Jahren 2006, 2007 und 2008 zwischen 0:00 Uhr und 5:00 statt? (Bitte getrennt nach Starts und Landungen und Bahnbelegung sowie differenziert nach Flugzeugen mit bis zu 75 dB(A) und über 75 dB(A) an einer der Messstellen angeben.)

30. Wie viele Passagierflüge fanden an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf in den Jahren 2006, 2007 und 2008 zwischen 5:00 Uhr und 6:00 statt? (Bitte getrennt nach Starts und Landungen und Bahnbelegung sowie differenziert nach Flugzeugen mit bis zu 75 dB(A) und über 75 dB(A) an einer der Messstellen angeben.)

31. Sind der Landesregierung Fälle an nordrhein-westfälischen Flughäfen bekannt, in denen Verspätungen durch die zu enge Gestaltung von Flugplänen "vorprogrammiert" werden (Bitte die entsprechenden Flughäfen und die betroffenen Fluggesellschaften benennen)?

Welche Schritte wird die Landesregierung ggfs. unternehmen, diese Praxis zu unterbinden?

32. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Feststellung des Flughafenlärmgutachters zu Düsseldorf, dass der Fluglärm im Nordosten des Flughafens rechnerisch nicht zu ermitteln sei und auch für den Südwesten die Berechnung ggf. zu niedrig sein könnte, da Landelärm 10-15 km vor Landeschwelle nicht berechenbar sei und die Messdaten teilweise drastisch höhere Werte belegen?

Wird geprüft, ob dies auch an den anderen Flughäfen zutreffen könnte?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, von wem, wie und mit welchen Ergebnissen?

33. Teilt die Landesregierung die von Lärmwirkungsforschern getroffene Einschätzung, dass der Handlungsdruck bei der Fluglärmbekämpfung immer mehr steigt, da die Empfindlichkeit der Betroffenen gegenüber Fluglärm kontinuierlich zunimmt?

Falls ja, welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesem wachsendem Handlungsdruck bei der Fluglärmbekämpfung?

34. Die stark vom Fluglärm des Düsseldorfer und Köln/Bonner Flughafens betroffenen Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, bis zum 18.07.2008 so genannte „Lärmaktionspläne" (Lärmminderungspläne, § 47 d BImSchG) für den Flughafen Düsseldorf bzw. Köln/Bonn aufzustellen. Wie ist der konkrete Stand der Aufstellung dieser Lärmaktionspläne in den betroffenen Kommunen?

Wann ist mit einer Verabschiedung dieser Lärmaktionspläne zu rechnen?

35. In welcher Form bringt sich die Landesregierung in den Prozess der Erstellung dieser Lärmaktionspläne gemäß § 47 d BImSchG ein?

36. In welcher Form wird die im Gerichtsverfahren zur Genehmigung Düsseldorf vom Lärmwissenschaftler Dr. Isermann für Düsseldorf festgestellte Unterberechnung des Fluglärms berücksichtigt?

Werden z. B. die Eingangsdaten der Flughäfen kritisch geprüft? Wenn ja, von wem, wie und mit welchen Ergebnissen?