Subvention

308. Die Luftverkehrskonzeption NRW 2010 hat zum Inhalt, dass Umwelt- und Naturschutz integrative Bestandteile der Luftverkehrspolitik sind.

Wie bewertet die Landesregierung das Verhalten der Bezirksregierung Detmold, die sich mit ihrer Anordnung zur Zulassung der Asphaltierung der 750 m langen Rollbahn bei einem Eingriffsumfang von 1,09 ha entschieden gegen die fachlichen Meinungen und Genehmigungen der Unteren und Oberen Landschaftsbehörde, des Landschaftsbeirates und der Naturschutzverbände gestellt hat und mit ihrer Anordnung Umweltschutz konterkariert hat?

309. Welche Veränderungen wird „JAR-OPS 2" auf dem Verkehrslandeplatz BielefeldWindelsbleiche insbesondere auf den jetzt entwickelten Werkflugverkehr haben?

310. In welchem Maße ist (bzw. kann) Bielefeld-Windelsbleiche unter den Gesichtspunkten von JAR-OPS 1/2 eine Alternative für den Rettungsflugverkehr der nicht verlängerten Start- und Landebahn des Landeplatzes Porta-Westfalica (sein)?

Welche Nachteile/Vorteile hat der Landeplatz Bielefeld-Windelsbleiche für Rettungsflüge nach Bad Oeynhausen?

312. Wie hat sich mit dem Ausbau des Landeplatzes Bielefeld-Windelsbleiche der Nachtflugverkehr durch Flugzeuge/Hubschrauber auf diesem Platz allgemein und durch die Nutzung von hoheitlichen Flügen und Rettungsflügen verändert?

Welche zumutbaren Alternativen gibt es für diese Flugbewegungen zu anderen Standorten?

So ist z. B. der Flugplatz Paderborn-Ahden in erreichbarer Nähe mit wesentlich günstigerer Infrastruktur ausgestattet und nicht an die Wohnbebauung herangeführt wie Bielefeld-Windelsbleiche.

313. Ist es richtig, dass Bundeswehr, Bundespolizei und Landespolizei den Landeplatz auch in Randzeiten und Nachtzeiten seit dem Ausbau vermehrt, bevorzugt zum Tanken, anfliegen?

Anliegerinnen und Anlieger des Verkehrslandeplatzes (die nächste Wohnsiedlung und eine Grundschule sind nur ca. 80 m vom Tankplatz entfernt) beklagen sich über unerträglich zugenommene Lärmbelastungen und unzumutbarem Kraftstoffgestank durch diese Start- und Landevorgänge.

314. Ist es richtig, dass die Flugstrecke von der Polizeischule Schloß-Holte Stukenbrock zum Verkehrslandeplatz Bielefeld-Windelsbleiche vergleichbar lang ist wie zum Flugplatz Paderborn-Ahden?

315. Der Landeplatz Bielefeld-Windelsbleiche benutzt ein Gelände, auf dem seit Jahrzehnten ein Wasserwerk mit einer Vielzahl von Brunnen ­ für diese Nutzung wurde das Gelände ursprünglich von der Stadt Bielefeld erworben ­ besteht.

Ist es richtig, dass die von den Stadtwerken Bielefeld schon vor Jahren beantragte Ausweisung eines Wasserschutzgebietes von der Bezirksregierung mit Billigung des Umweltministeriums NRW bewusst hingehalten wird, um einen möglichst uneingeschränkten Flugbetrieb zuzulassen?

Welche Auflagen zum Wasserschutz sind auf dem Flugplatzgelände aus Auflagen des Wasserversorgungsunternehmens, des Grundstückseigentümers Stadt Bielefeld und der zuständigen Wasserbehörden verfügt und wie werden diese Auflagen eingehalten und überwacht?

316. Ist es richtig, dass der Landeplatz Bielefeld-Windelsbleiche durch Verzicht auf eine Miete bzw. Pacht von der Stadt Bielefeld subventioniert wird?

Welche Miet-bzw. Pachtzinsen entgehen der Kommune jährlich unter Berücksichtigung eines Zinssatzes, wie er für derartige Gewerbenutzung angemessen ist?

6.15. Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar

In der NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 wird in der „Handlungsoption 20n" eine Verlängerung der Start- und Landebahn am Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar entsprechend den JAR-OPS-1-Vorschriften empfohlen.

Wie ist der aktuelle Sachstand hierbei? (Vorliegen eines Beschlusses des Flugplatzunternehmens, Vorliegen einer Bauanzeige bei zuständigen Bezirksregierung, Stand des Genehmigungsverfahrens, ggf. Stand des GEP- und/oder LEP-Änderungsverfahrens?) 6.16. Verkehrslandeplatz Dinslaken-Schwarze Heide

In der NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 wird in der „Handlungsoption 20n" eine Verlängerung der Start- und Landebahn am Verkehrslandeplatz Dinslaken-Schwarze Heide entsprechend den JAR-OPS-1-Vorschriften empfohlen.

Wie ist der aktuelle Sachstand hierbei? (Vorliegen eines Beschlusses des Flugplatzunternehmens, Vorliegen einer Bauanzeige bei zuständigen Bezirksregierung, Stand des Genehmigungsverfahrens, ggf. Stand des GEP- und/oder LEP-Änderungsverfahrens?) 6.17. Verkehrslandeplatz Marl-Loemühle

In der NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 wird in der „Handlungsoption 20n" eine Verlängerung der Start- und Landebahn am Verkehrslandeplatz Marl-Loemühle entsprechend den JAR-OPS-1-Vorschriften empfohlen.

Wie ist der aktuelle Sachstand hierbei? (Vorliegen eines Beschlusses des Flugplatzunternehmens, Vorliegen einer Bauanzeige bei zuständigen Bezirksregierung, Stand des Genehmigungsverfahrens, ggf. Stand des GEP- und/oder LEP-Änderungsverfahrens?) 6.18. Verkehrslandeplatz Meschede-Schüren

Im Zwischenbericht der Landesregierung über die Umsetzung der NRWLuftverkehrskonzeption 2010 vom Februar 2005 heißt es, dass der Halter des Verkehrslandeplatzes Meschede-Schüren keinen Ausbau der Start- und Landebahn plant.

Gilt diese Aussage nach Kenntnis der Landesregierung immer noch?

6.19. Verkehrslandeplatz Münster-Telgte

Im Zwischenbericht der Landesregierung über die Umsetzung der NRWLuftverkehrskonzeption 2010 vom Februar 2005 heißt es, dass der Halter des Verkehrslandeplatzes Münster-Telgte keinen Ausbau der Start- und Landebahn plant.

Gilt diese Aussage nach Kenntnis der Landesregierung immer noch?

322. Derzeit liegt bei der Stadt Telgte ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes am Flugplatz Münster-Telgte vor, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Luftfahrttechnischen Betriebes (LTB) zu schaffen.

Geplant ist eine Halle für Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie die Durchführung von Prüfungen und Abnahmen, für die derzeit andere Flughäfen im Umkreis angeflogen werden müssen.

Führt die Errichtung des Luftfahrttechnischen Betriebes nach Einschätzung der Landesregierung eher zu einer Reduzierung der Flugbewegungen oder schafft sie geradezu die Voraussetzungen für eine künftige Ausweitung des Verkehrslandeplatzes und der Flugbewegungen?

6.20. Verkehrslandeplatz Porta Westfalica

In der NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 wird in der „Handlungsoption 20n" eine Verlängerung der Start- und Landebahn am Verkehrslandeplatz Porta Westfalica entsprechend den JAR-OPS-1-Vorschriften empfohlen.

Wie ist der aktuelle Sachstand hierbei? (Vorliegen eines Beschlusses des Flugplatzunternehmens, Vorliegen einer Bauanzeige bei zuständigen Bezirksregierung, Stand des Genehmigungsverfahrens, ggf. Stand des GEP- und/oder LEP-Änderungsverfahrens?)

Kann der Verkehrslandeplatz Porta Westfalica auch ohne Ausbau weiterhin für Rettungs- bzw. Ambulanzflüge im bisherigen Umfang genutzt werden?

Wenn nicht, welche Ersatzlösungen werden genutzt und sind diese Ersatzlösungen adäquat und ausreichend?

6.21. Verkehrslandeplatz Stadtlohn-Wenningfeld

In der NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 wird in der „Handlungsoption 20n" eine Verlängerung der Start- und Landebahn am Verkehrslandeplatz Stadtlohn-Wenningfeld entsprechend den JAR-OPS-1-Vorschriften empfohlen.

Wie ist der aktuelle Sachstand bzw. der Zeitplan beim Ausbau?

326. Laut Medienberichten befinden sich derzeit noch nicht alle für den geplanten Ausbau benötigten Grundstücke im Besitz der Flugplatzgesellschaft. Dies sei jedoch eine in der Genehmigung der Bezirksregierung festgeschriebene Bedingung für den Ausbau.

Wie steht die Landesregierung zur von Lokalpolitikern geforderten Enteignung der nicht verkaufswilligen Grundstücksbesitzer?

327. Kann der Ausbau ggf. eingeschränkt auch ohne den Besitz dieser Grundstücke durch die Flugplatzgesellschaft erfolgen?

Inwieweit ist bei einer Umgehung des vorgegebenen Flächenerwerbs die Genehmigung noch gültig?

328. Welche Rechtfertigung gibt es für einen Ausbau auf 1.800 m Start- und Landebahnlänge, wenn die Genehmigungsänderung ausschließlich den Betrieb für Flugzeuge gestattet, die bis zu 1.200 m Bahnlänge benötigen?